Auswahlverfahren § 140a Diabetologie

AOK Baden-Württemberg

Auf der Grundlage von § 69 Abs. 4 SGB V führt die Auftraggeberin folgendes kasseneigenes Verhandlungsverfahren durch: Verhandlung über einen Vertrag zur Erbringung diabetologischer ärztlicher Leistungen im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gem. § 140a SGB V. Das Nähere ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-02 Auftragsbekanntmachung
2017-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: I.5.1/2016/140a-Diabetologie
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage von § 69 Abs. 4 SGB V führt die Auftraggeberin folgendes kasseneigenes Verhandlungsverfahren durch: Verhandlung über einen Vertrag zur Erbringung diabetologischer ärztlicher Leistungen im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gem. § 140a SGB V. Das Nähere ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-bw.de 🌏
E-Mail: thilo.stenzel@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y58S%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 001-000545
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y58S.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 16 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung von diabetologisch erkrankten Versicherten der Auftraggeberin, unter Einbeziehung der Versorgung mit neuartigen technischen Hilfsmitteln zur Diabetesbehandlung auf Basis des § 140a SGB V (i.F.: „Versorgungsprojekt“). Dieser Vertrag soll als neues Facharztmodul i.V.m. dem Vertrag gemäß § 73b SGB V (Hausarztzentrierte Versorgung; i.F.: „HzV-Vertrag“) abgeschlossen werden. Zudem beabsichtigt die Auftraggeberin, durch das Versorgungsprojekt die Versorgungsqualität und die Vertragssteuerung zu verbessern durch Einrichtung eines Abrechnungs- und Datenregisters durch einen Dienstleister, mit dem verbindlich im Rahmen dieses Versorgungsprojekts kooperiert werden soll. Ausgenommen von dem Versorgungsprojekt sind Leistungen im Rahmen des von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienstes. Dabei ist die Möglichkeit zur Teilnahme für alle Leistungserbringer zu gewährleisten, die die formalen Teilnahmevoraussetzungen des angestrebten Vertrages nach § 140a SGB V (s. dazu auch Anlage 2) erfüllen. Die Vertragslaufzeit ist längerfristig ausgerichtet, mindestens 4 Jahre, unter dem Vorbehalt der dauerhaften Anknüpfung an die Versorgung nach dem HzV-Vertrag.
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In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 140a SGB V sowie zur flächendeckenden Sicherstellung einer leitlinienorientierten und evidenzbasierten Versorgungssteuerung und einer darauf basierenden Verbesserung der Patientenversorgung in enger Abstimmung und Kooperation mit der hausärztlichen Versorgungsebene fordern wir deshalb geeignete Vertragspartner i. S. des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und 7 SGB V zur Abgabe eines Teilnahmeantrages auf. Grundlage des Teilnahmeantrags ist der Nachweis der Eignung gemäß Anlage 2 zur Sicherung der Einhaltung von entsprechenden vertraglichen Pflichten der einzelnen teilnehmenden Leistungserbringer.
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Zur Finanzierung der skizzierten besonderen ambulanten Versorgung werden insbesondere Einsparungen aus einer rationalen Verordnungssteuerung (Arzneimittel und Hilfsmittel) sowie ein Rückgang der Aufnahmen zur stationären Krankenhausbehandlung erwartet.
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Zur Vergütung der über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der besonderen ambulanten Versorgung bietet die AOK im Rahmen des rechtlich zulässigen (§§ 12, 140a Abs. 2 Sätze 2 Halbsatz 2, 4 SGB V) gesonderte Honorare.
Die Umsetzung der skizzierten besonderen ambulanten Versorgung mit ärztlichen diabetologischen Leistungen für die Versicherten der AOK wird ab 01. April 2017 angestrebt. Die Auftraggeberin behält sich aus Sicherstellungsgründen vor, einen Start der Versorgung von der Anzahl der teilnehmenden Vertragsärzte abhängig zu machen, wobei eine flächendeckende Teilnahme von ca. 50 % der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte angestrebt wird.
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Die Festlegung weiterer Anforderungen und konkreter Leistungen sowie die konkrete Ausgestaltung der skizzierten Regelungen erfolgen im Wege eines Verhandlungsverfahrens.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit ist längerfristig ausgerichtet, mindestens 4 Jahre, unter dem Vorbehalt der dauerhaften Anknüpfung an die Versorgung nach dem HzV-Vertrag.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnehmer gehört zum Kreis der gesetzlich zugelassenen Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und 7 SGB V.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es findet ein Eignungswettbewerb statt. Nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen gilt hierzu Folgendes: Nur Teilnehmer, die sämtliche Eignungskriterien gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen erfüllen, können zur Angebotsabgabe und zur Verhandlung über ihr Angebot aufgefordert werden. Erfüllen mehrere Teilnehmer sämtliche Eignungskriterien, wird nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Auswahl zwischen den Teilnehmern getroffen. Eine Verhandlung findet nur mit dem danach ausgewählten Teilnehmer statt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-01-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Thilo Stenzel
Internetadresse: www.aok-bw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y58S%22 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2017/S 001-000545 (2017-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-295071
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 001-000545
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y4QR.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses kasseneigenen Verfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung von diabetologisch erkrankten Versicherten der Auftraggeberin, unter Einbeziehung der Versorgung mit neuartigen technischen Hilfsmitteln zur Diabetesbehandlung auf Basis des § 140a SGB V. Dieser Vertrag soll als neues Facharztmodul i. V. m. dem Vertrag gemäß § 73b SGB V abgeschlossen werden. Zudem beabsichtigt die Auftraggeberin, durch das Versorgungsprojekt die Versorgungsqualität und die Vertragssteuerung zu verbessern durch Einrichtung eines Abrechnungs- und Datenregisters durch einen Dienstleister, mit dem verbindlich im Rahmen dieses Versorgungsprojekts kooperiert werden soll. Ausgenommen von dem Versorgungsprojekt sind Leistungen im Rahmen des von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienstes. Die Vertragslaufzeit ist längerfristig ausgerichtet, mind. 4 Jahre, unter dem Vorbehalt der dauerhaften Anknüpfung an die Versorgung nach dem HzV-Vertrag.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Verfahrensunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): S. Verfahrensunterl.
Kostenkriterium: Gemäß Verfahrensunterlagen
Gewichtung der Kosten: S. Verfahrensunterl.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung: §§ 134, 135, 160, 168 VgV.
Quelle: OJS 2017/S 143-295071 (2017-07-25)