AWG Bassum – Entsorgung von Siebresten

AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)

Verwertung des Siebüberlaufs aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk (Fraktion von 15 mm bis 80 mm, Menge ca. 5 500 t/a).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 765/2017
Kurze Beschreibung:
Verwertung des Siebüberlaufs aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk (Fraktion von 15 mm bis 80 mm, Menge ca. 5 500 t/a).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)
Postanschrift: Klövenhausen 20
Postleitzahl: 27211
Postort: Bassum
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-bassum.de 🌏
E-Mail: meyer@awg-bassum.de 📧
Telefon: +49 4241801-188 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-23 📅
Datum des Beginns: 2017-12-12 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 183-375269
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeginn ist die dritte Kalenderwoche nach Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich am 22.11.2017 erfolgen, sofern es keine bieterseitigen Einsprüche gibt. Daraus ergäbe sich ein Leistungsbeginn am Dienstag, den 12.12.2017. Zu den Laufzeiten siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN hat den aus der Feinaufbereitung im Kompostwerk anfallenden Siebüberlauf (Fraktion von 15 mm bis 80 mm) am Entsorungszentrum Bassum zu übernehmen (die Beladung der Fahrzeuge erfolgt durch den AG) und einer Verwertungsanlage seiner Wahl zuzuführen. Der Transport des Siebüberlaufs zur vorgesehenen Verwertungsanlage ist Sache des AN.
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Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Leistungsbeginn ist die dritte Kalenderwoche nach Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich am 22.11.2017 erfolgen, sofern es keine bieterseitigen Einsprüche gibt. Daraus ergäbe sich ein Leistungsbeginn am Dienstag, den 12.12.2017. Zu den Laufzeiten siehe § 11 Entsorgungsvertrag.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften, für Unterauftragnehmer und „Eignungsverleiher“ vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer auszufüllen:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2014 – 2016 und Mittelwert 2014-2016
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (hier: Entsorgung von Siebresten bzw. vergleichbaren Abfällen) der Jahre 2014 – 2016 und Mittelwert 2014-2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil:
BL 1 Qualitätssicherung Bieter:
Efb-Zertifikat für die angebotene Tätigkeit, beliebiger Abfallschlüssel zulässig
oder
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure (sofern die Transporte nicht durch den Bieter vorgenommen werden):
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit „Befördern“).
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Angaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n)
Anlage (Name)
Betreiber
Adresse der Entsorgungsanlage
genehmigte Kapazität in t/a
Jahresdurchsatz 2016
Jahresdurchsatz 2015
LU 1 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung:
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Sofern für die Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die zeitliche oder mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen anzugeben. Sofern die Behandlungskonzeption die Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50 % des Inputs durch Dritte vorsieht, ist je Fraktion der eingeplante Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und der Anlagenstandort anzugeben. Diese Anforderung entfällt für die Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung.
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LU 2 Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht. dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind.
LU 3 Bieterrundschreiben:
Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatische protokolliert, so dass in diesem Fall kein gesonderter Nachweis erforderlich ist.
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Alternativ können die ausgedruckten Bieterrundschreiben dem Angebot als Anlage oder eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass er alle auf DTVP veröffentlichten Bieterinformationen zur Kenntnis genommen hat, als Anlage beigefügt werden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Meyer
Internetadresse: www.awg-bassum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDJY0RT 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
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zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
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zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY0RT.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 183-375269 (2017-09-20)