Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. 2 Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Kurze Beschreibung:
Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. 2 Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. 2 Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, Abt. 1/3
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung1_3.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330416📞
Fax: +49 8923330472 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/ vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/ vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Büromaterial
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Sortiment an Bürobedarfsartikeln wurde bereits während der Laufzeit des noch bestehenden Vertrages laufend an die Bedürfnisse der Dienststellen angepasst. Weitere Wünsche werden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Das zukünftig zur Verfügung stehende Sortiment (Ordner, Hängeregistratur, Schnellhefter, Mappen, Folien, Hüllen, Schreibtischzubehör Schreibgeräte, Korrekturmittel, Ablagen, Archivierung, Kleben, Versand, Schreibblöcke, EDV- Zubehör, Kalender, Moderation / Präsentation, Taschenrechner, Beschriftungsgeräte und Zubehör) deckt zusammen mit den weiteren bestehenden Rahmenverträgen wie z. B. Kopierpapier Großmengen und Tintenpatronen/Tonerkartuschen den täglichen Bürobedarf der städtischen Dienststellen ab.
Das Sortiment an Bürobedarfsartikeln wurde bereits während der Laufzeit des noch bestehenden Vertrages laufend an die Bedürfnisse der Dienststellen angepasst. Weitere Wünsche werden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Das zukünftig zur Verfügung stehende Sortiment (Ordner, Hängeregistratur, Schnellhefter, Mappen, Folien, Hüllen, Schreibtischzubehör Schreibgeräte, Korrekturmittel, Ablagen, Archivierung, Kleben, Versand, Schreibblöcke, EDV- Zubehör, Kalender, Moderation / Präsentation, Taschenrechner, Beschriftungsgeräte und Zubehör) deckt zusammen mit den weiteren bestehenden Rahmenverträgen wie z. B. Kopierpapier Großmengen und Tintenpatronen/Tonerkartuschen den täglichen Bürobedarf der städtischen Dienststellen ab.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes fließen, wie in der letzten Ausschreibung, neben dem Preis Nachhaltigkeitskriterien zu 30 % in die Wertung ein.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Tafelkreide und Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es werden verschiedene Tafelkreiden und Zubehör insbesondere von Schulen und Kitas benötigt. Die Kreiden bestehen aus Calziumcarbonat und Calziumsulfat und sollen staubgebunden, abrieb- und bruchfest sein. Eine Unbedenklichkeit und Giftfreiheit nach Norm CE und EN71-3 wird vorausgesetzt.
Es werden verschiedene Tafelkreiden und Zubehör insbesondere von Schulen und Kitas benötigt. Die Kreiden bestehen aus Calziumcarbonat und Calziumsulfat und sollen staubgebunden, abrieb- und bruchfest sein. Eine Unbedenklichkeit und Giftfreiheit nach Norm CE und EN71-3 wird vorausgesetzt.
Bezeichnung des Loses: Aktenvernichter
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Es werden Aktenvernichter in unterschiedlicher Leistungsstärke ausgeschrieben.
Aufgrund der sensiblen und vertraulichen sowie personenbezogenen Daten werden Geräte der Schutzklasse 2 mit der Sicherheitsstufe 4 nach DIN 66399 gefordert.
Bezeichnung des Loses: Kopierpapier Kleinmengen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die angebotenen Recyclingpapiere müssen grundsätzlich den aktuellen Anforderungen des RAL Umweltzeichens „Der Blaue Engel“ oder vergleichbaren Zertifikaten entsprechen. Bei den Frischfaserpapieren, welche in besonderen Bereichen der Verwaltung zu verwenden sind (bspw. Urkunden des Standesamtes vgl. § 29 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, amtliche Pläne des Geodatenservice etc.), wird u. a. die Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706 vorausgesetzt. Des Weiteren müssen sie grundsätzlich aus elementar chlorfrei gebleichtem Zellstoff (ECF) bestehen sowie das EU Ecolabel haben. Bei den farbigen Papieren wird ECF sowie eine Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft vorausgesetzt.
Die angebotenen Recyclingpapiere müssen grundsätzlich den aktuellen Anforderungen des RAL Umweltzeichens „Der Blaue Engel“ oder vergleichbaren Zertifikaten entsprechen. Bei den Frischfaserpapieren, welche in besonderen Bereichen der Verwaltung zu verwenden sind (bspw. Urkunden des Standesamtes vgl. § 29 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, amtliche Pläne des Geodatenservice etc.), wird u. a. die Alterungsbeständigkeit nach DIN ISO 9706 vorausgesetzt. Des Weiteren müssen sie grundsätzlich aus elementar chlorfrei gebleichtem Zellstoff (ECF) bestehen sowie das EU Ecolabel haben. Bei den farbigen Papieren wird ECF sowie eine Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft vorausgesetzt.
Bezeichnung des Loses: Binde- und Laminiergeräte und Zubehör
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Sortiment des manuellen Bindesystemes besteht aus einem Bindegerät für Kleinauflagen sowie für mittlere bis hohe Auflagen und das Zubehör wie Binderücken, Kartondeckel, Abdeckfolie und Abheftstreifen. Das Laminieren ist entweder durch ein Laminiergerät bis Format DIN A3 oder ein Hochleistungs-Laminiergerät möglich. Zudem werden noch Laminiertaschen und Folien in den handelsüblichen Folienstärken angeboten.
Das Sortiment des manuellen Bindesystemes besteht aus einem Bindegerät für Kleinauflagen sowie für mittlere bis hohe Auflagen und das Zubehör wie Binderücken, Kartondeckel, Abdeckfolie und Abheftstreifen. Das Laminieren ist entweder durch ein Laminiergerät bis Format DIN A3 oder ein Hochleistungs-Laminiergerät möglich. Zudem werden noch Laminiertaschen und Folien in den handelsüblichen Folienstärken angeboten.
Bezeichnung des Loses: Papierschneidemaschinen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Es werden verschiedene Modelle von kleinformatigen bis großformatigen Hebelschneidemaschienen ausgeschrieben. Zwingend soll jede Schneidemaschine GS-geprüft sein. Die Messer müssen aus geschraubten und geschliffenen Ober- und Untermessern aus Solinger Messerstahl gefertigt sein. Trotz stabilem Metalltisch und rutschfesten Gummifüßchen muss ein leichter und sicherer Transport möglich sein.
Es werden verschiedene Modelle von kleinformatigen bis großformatigen Hebelschneidemaschienen ausgeschrieben. Zwingend soll jede Schneidemaschine GS-geprüft sein. Die Messer müssen aus geschraubten und geschliffenen Ober- und Untermessern aus Solinger Messerstahl gefertigt sein. Trotz stabilem Metalltisch und rutschfesten Gummifüßchen muss ein leichter und sicherer Transport möglich sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen siehe unter www.muenchen.de/vgst1 (dieser Link gilt auch für die Ziffern III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 084-162923 (2017-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird 4 Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. zwei Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Die bestehenden Rahmenverträge über die Lieferung von Büromaterial, Tafelkreide und Zubehör, Aktenvernichter, Kopierpapier Kleinmengen, Binde- / Laminiergeräte und Zubehör und Papierschneidemaschinen für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften enden am 31.8.2017. Sie umfassen ca. 1 500 verschiedene Büroartikel. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, sind neue Rahmenverträge abzuschließen. Die Laufzeit der Verträge wird 4 Jahre betragen und voraussichtlich am 1.9.2017 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP/Procurementkatalog ihren Bedarf selbst unmittelbar auf elektronischem Weg bei einem oder mehreren Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt aktuell innerhalb von ca. zwei Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Vermeidung von Aufwand wird für alle Lose ein Mindestbestellwert von 10 EUR (netto) festgelegt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 75
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-28 📅
2017-08-17 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).