Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT). Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017. Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-P 0376-17BL
Kurze Beschreibung:
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017.
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
— KG 325 Bodenbeläge
Epoxidharzbeschichtung Fläche inkl. Vorarbeiten 265 m²
— KG 340 Innenwände
Abbruch MW: 50 m²
Innenwand KS 95 m²; Wandöffnungen in StB- und MW-Wände 50 St; Kernbohrungen in StB- & MW-Wände 60 St; Ausmauerungen 50 St; Beschichtung mit Silikat-Dispersionsfarbe 900 m²
— KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
Bauzaun 600lfm; Büro-, Besprechungs-, Sanitär- und Aufenthaltscontainer 17 St; Standgerüst 9000 m²; Arbeitsplattform über Fahrstraße 4 St; Betonleitwände: 1 750 m
HF-Koaxialkabel-Strahlerkabel 2 130 m; HF-Koaxialkabel-Versorgungskabel 250 m; HF-Stecker und Kupplungen 234 St; Antennen, Teiler, Koppler 11 St; Stahlpanzerrohr 100 m
— 459.3 Tunnelüberwachung
Tunnelüberwachungsanlage zur Verkehrsteuerung 1 St
— 475 Feuerlöschanlagen
Demontage: Rohrleitung 550 m, Feuerwehrentnahmestelle 14 St, Schaummittlöschanl. 2 St
Montage: Druckerhöhung für Löschwasser, Autom. Füll- & Entleerungsst., Rohrleitung 650 m, Entnahmestellen für Feuerw. 18 St, Gaswarnanlage 2 St
— 480 GA
Automationstechnik, als B-BC für den Anteil zur Aufschaltung auf die GAMBE von 220 DP; Anteil mit sicherheitsgerichteter SPS für ca. 350 DP zur Aufschaltung zur Tunneltechnikzentrale; Schaltschrankfelder 15 St; Einspeisefelder 4 St; Einzel-STS 3 St; Anbindung 4 Feuerwehrtableaus; Steuerleitung 11 km; Versorgungskabel 13 km
Automationstechnik, als B-BC für den Anteil zur Aufschaltung auf die GAMBE von 220 DP; Anteil mit sicherheitsgerichteter SPS für ca. 350 DP zur Aufschaltung zur Tunneltechnikzentrale; Schaltschrankfelder 15 St; Einspeisefelder 4 St; Einzel-STS 3 St; Anbindung 4 Feuerwehrtableaus; Steuerleitung 11 km; Versorgungskabel 13 km
— 510 Tiefbauarbeiten
Gelände freimachen 250 m²; Gräben 500 m³; Grabenverbau 250 m²; Rohrbettung und Verfüllung 150 m³; Hydrantenleit. verlegen DN125/150 50 m; Kabelschutzrohre DN110 PVC verlegen 700 m.
Dauer: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
— „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweise“, – „Verpflichtungserklärung ‚andere Unternehmen‘ (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, – „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Unteraufträge gem. § 34 SektVO)“ und – „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
— „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweise“, – „Verpflichtungserklärung ‚andere Unternehmen‘ (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, – „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Unteraufträge gem. § 34 SektVO)“ und – „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil B“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen des AGs vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann Formblatt „Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Ergänzung zur Bekanntmachung Teil B“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Es ist allein nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen der „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“, verwiesen. Die „Ergänzungen zur Bekanntmachung Teil A und B“ werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 070-133126 (2017-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Projektgegenstand ist das Tunnelbauwerk unter der Startbahn 18 West im Süden des Frankfurter Flughafens. Das 1984 in Betrieb genommene Tunnelbauwerk ist Eigentum der Fraport AG. Er hat eine Länge von ca. 452 m, eine Breite (brutto) von ca. 26 m, eine Höhe (brutto) von ca. 9 m und ist in Längsrichtung 36 Blöcke á ca. 12,5 m unterteilt. Der Tunnel vereint zwei parallel verlaufende zweispurige Gegenverkehrstunnel und wird oberirdisch von der Startbahn West überdeckt. Der flughafenseitig gelegene Straßentunnel wird ausschließlich durch den internen Kfz-Verkehr, der sich benachbart anschließende zweite Straßentunnel wird durch den öffentlichen Straßenverkehr (Airportring) genutzt. Die techn. Ausstattung des Tunnelbauwerks entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und erreicht nicht mehr den momentan geltenden Standard von Tunnelbauwerken nach gültigen Richtlinien (RABT).
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2017
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2018.
Gesamtwert des Auftrags: 9195221.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
MS-Versorg. 2 St. Trafostation/ NSHV; MS-Netz 2 300 m; GHV-Schaltfelder 9St; USV-Anlage 2 St., Kompensation 1 St.; UV-Anlage 19 St.; Inst.-Gerät 150 St.; Inst.-Kabel 11 km; E30-E90-Kabel 44 km; Stromschiene 4000 A 435 m; Kabeltrasse 12 km; Inst.-Rohr 4 600 m; LED-Tunnelleuchte 284 St.; Flucht-/Orientier.-Leuchte 188 St.; LED-Leuchte 200St; PA-Ausgleich 2 400 m; SDP 180 St.; Brandschott 435 St.; Brandschutzkanal 30 m; Tunnel-Brandschutzkanal 175 m; Bohrungen 120 St.; Rückbau VT´sr 16 St.; Kabel umlegen 1 800 m; Kabel selektieren 1 000 St.; Rückbau Kabel 14 km;
Leuchten-Gerätedemontage 580 St.
Sprachalarmzentrale gemäß VDE 0833 Teil4 1 St.; Feuerwehrsprechstelle gem. DIN EN 54-16 4 St.; Tunnelhorn-/Druckkammerlautsprecher, V4A 20 St.; Montagerohr DN25, V4A 370 m; Kabel 4 x 2 x 0,8 E-30 2 400 m; Kabel 3 x 1,5 mm
HF-Koaxialkabel-Strahlerkabel 2 130 m; HF-Koaxialkabel-Versorgungskabel 250 m; HF-Stecker und Kupplungen 234 St.; Antennen, Teiler, Koppler 11 St.; Stahlpanzerrohr 100 m
Tunnelüberwachungsanlage zur Verkehrsteuerung 1 St.
Demontage: Rohrleitung 550 m, Feuerwehrentnahmestelle 14 St., Schaummittlöschanl. 2 St.
Montage: Druckerhöhung für Löschwasser, Autom. Füll- & Entleerungsst., Rohrleitung 650 m, Entnahmestellen für Feuerw. 1 St., Gaswarnanlage 2 St.
Automationstechnik, als B-BC für den Anteil zur Aufschaltung auf die GAMBE von 220 DP; Anteil mit sicherheitsgerichteter SPS für ca. 350 DP zur Aufschaltung zur Tunneltechnikzentrale; Schaltschrankfelder 15 St.; Einspeisefelder 4 St.; Einzel-STS 3 St.; Anbindung 4 Feuerwehrtableaus; Steuerleitung 11km; Versorgungskabel 13 km
Automationstechnik, als B-BC für den Anteil zur Aufschaltung auf die GAMBE von 220 DP; Anteil mit sicherheitsgerichteter SPS für ca. 350 DP zur Aufschaltung zur Tunneltechnikzentrale; Schaltschrankfelder 15 St.; Einspeisefelder 4 St.; Einzel-STS 3 St.; Anbindung 4 Feuerwehrtableaus; Steuerleitung 11km; Versorgungskabel 13 km
Gelände freimachen 250 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-16 📅
Name: Osmo Anlagenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bielefelder Str. 10
Postort: Georgsmarienhütte
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland 🇩🇪 Osnabrück, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9195221.99 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.