Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und 6, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 4 und 6, Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3 und 6, SiGe Planung und weitere besondere Leistungen Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178n im Landkreis Görlitz dar. Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178n (Nordumgehung Zittau). Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke. Nähere Erläuterungen, siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 1.21-4022/406/11
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und 6,
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 4 und 6,
Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3 und 6,
SiGe Planung und weitere besondere Leistungen
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178n (Nordumgehung Zittau).
Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke.
Nähere Erläuterungen, siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178n (Nordumgehung Zittau).
Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke.
Nähere Erläuterungen, siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen für Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 19
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.list-sachsen.de🌏
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 37207832190📞
Fax: +49 3514511784120 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
A) Die Teilnahmeanträge (TA) sind mit den geforderten Ang., Erkl. und Nachw. zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
b) Der TA einschließlich vorzulegender Nachw. und der Bewerberbogen (BB) sind in deutscher Sprache vorzulegen.
c) Die von Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bew. (bei BG von allen MG) und ggf. der UAN in der im TA aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der TA, einschließl. der darin benannten erforderlichen Anlagen, ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein BB bereitgestellt, dessen Verwendung als Formularvordruck empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und –phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im BB formuliert.
d) Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.4) benannten Leistungen ist unter Umständen die Bildung einer BG bzw., sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der BG erbracht werden können, die Vergabe an UAN notwendig. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließl. dessen Personaleinsatz.
e) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens– oder leistungsbezogene Unterlagen (Erkl. bzw. Nachw.) vom Bew./der BG bzw. der UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens– oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden Unterlagen werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren des Bew. bzw. der BG.
f) Angebote, die im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (TW) eingereicht werden, werden nicht gewertet. Sämtliche Unterlagen, die für die Angebotsabgabe im Rahmen des TW zur Verfügung gestellten werden, dienen zur Information und entsprechen dem Stand bei Bekanntmachung. Bew., die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten unter Umständen konkretisierte Informationen zum Leistungsgegenstand.
g) Alle Bew., die nicht zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
h) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.2.2) benannten ST bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Ang., Erkl. und Nachw. gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss min. gleichw. sein. Bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt.
i) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
A) Die Teilnahmeanträge (TA) sind mit den geforderten Ang., Erkl. und Nachw. zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
b) Der TA einschließlich vorzulegender Nachw. und der Bewerberbogen (BB) sind in deutscher Sprache vorzulegen.
c) Die von Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bew. (bei BG von allen MG) und ggf. der UAN in der im TA aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der TA, einschließl. der darin benannten erforderlichen Anlagen, ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein BB bereitgestellt, dessen Verwendung als Formularvordruck empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und –phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im BB formuliert.
d) Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.4) benannten Leistungen ist unter Umständen die Bildung einer BG bzw., sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der BG erbracht werden können, die Vergabe an UAN notwendig. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließl. dessen Personaleinsatz.
e) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens– oder leistungsbezogene Unterlagen (Erkl. bzw. Nachw.) vom Bew./der BG bzw. der UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens– oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden Unterlagen werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren des Bew. bzw. der BG.
f) Angebote, die im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (TW) eingereicht werden, werden nicht gewertet. Sämtliche Unterlagen, die für die Angebotsabgabe im Rahmen des TW zur Verfügung gestellten werden, dienen zur Information und entsprechen dem Stand bei Bekanntmachung. Bew., die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten unter Umständen konkretisierte Informationen zum Leistungsgegenstand.
g) Alle Bew., die nicht zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
h) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.2.2) benannten ST bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Ang., Erkl. und Nachw. gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss min. gleichw. sein. Bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt.
i) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und 6,
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 4 und 6,
Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3 und 6,
SiGe Planung und weitere besondere Leistungen
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178n (Nordumgehung Zittau).
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178n (Nordumgehung Zittau).
Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke.
Nähere Erläuterungen, siehe Pkt. II.2.4) dieser Bekanntmachung.
A) Objektplanung Verkehrsanlagen: Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6);
Objektplanung Ingenieurbauwerke: Entwurfsplanung (Lph. 3), Genehmigungsplanung (Lph. 4) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6);
Fachplanung Tragwerksplanung: Entwurfsplanung (Lph. 3) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6);
Leitungskoordination und SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Planungsphase;
Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 5 und 6; HOAI § 43 Lph. 3, 4 und 6, HOAI § 51 Lph. 3 und 6, in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1, 12.1 und 14.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen; TVB-Ingenieurbauwerke und TVB-Tragwerksplanung, den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4, jeweils in der aktuellen Fassung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 5 und 6; HOAI § 43 Lph. 3, 4 und 6, HOAI § 51 Lph. 3 und 6, in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1, 12.1 und 14.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen; TVB-Ingenieurbauwerke und TVB-Tragwerksplanung, den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4, jeweils in der aktuellen Fassung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
B) Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der B 178n auf ca. 6 km Länge mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz, die Herstellung des teilplanfreien Knotenpunktes B 178n/S 132 (B 178alt), die Herstellung von 5 Überführungsbauwerken und einer Fledermausbrücke, weiterhin: Neubau von 2 Regenrückhaltebecken (RRB), Neubau von 2 Durchlässen (DL), Verlegung der K 8617 (Länge ca. 625 m), Verlegung und Neubau von Wirtschaftswegen (WW) und deren Anbindungen, Verlegung und Neueinordnung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Neubau von Wildschutzzäunen (Länge ca. 1.579 m), Neubau von Fahrzeugrückhaltesystemen, Markierung und Beschilderung.
B) Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der B 178n auf ca. 6 km Länge mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz, die Herstellung des teilplanfreien Knotenpunktes B 178n/S 132 (B 178alt), die Herstellung von 5 Überführungsbauwerken und einer Fledermausbrücke, weiterhin: Neubau von 2 Regenrückhaltebecken (RRB), Neubau von 2 Durchlässen (DL), Verlegung der K 8617 (Länge ca. 625 m), Verlegung und Neubau von Wirtschaftswegen (WW) und deren Anbindungen, Verlegung und Neueinordnung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Neubau von Wildschutzzäunen (Länge ca. 1.579 m), Neubau von Fahrzeugrückhaltesystemen, Markierung und Beschilderung.
Angaben zu den Ingenieurbauwerken:
Bauwerk 3.3-1 – Brücke im Zuge der B 178n über den WW „Mittelstraße“: Tiefgründung (TG), Halbrahmen mit gevoutetem Rahmenriegel (HRmgR), Lichte Weite (lW) 7 m, Lichte Höhe (lH) von 5,74 bis 4,70 m, Breite zwischen den Geländern (BzG) 16,60 m;
Bauwerk 3.3-Ü2 – Brücke im Zuge eines WW als Grünbrücke zur Tierpassage über die B 178n: TG, Halbrahmen mit parabolisch gevoutetem Rahmenriegel, lW 22,50 m, lH von 5,24 bis 4,70 m, BzG 61,25 m;
Bauwerk 3.3-Ü3 – Brücke im Zuge eines WW als Fledermausbrücke über die B 178n, TG, HRmgR, lW 30 m, lH von 5,37 bis 4,70 m, BzG 13,50 m;
Bauwerk 3.3-Ü4 – Brücke im Zuge der K 8617 über die B 178n, TG, HRmgR, lW27,00 m, lH von 4,90 bis 4,70 m, BzG 10,10 m;
Bauwerk 3.3-Ü5 – Brücke im Zuge des WW „Betonstraße“ über die B 178n, TG, HRmgR, lW 27 m, lH von 4,84 bis 4,70 m, BzG 7 m;
Bauwerk 3.3-Ü6 – Brücke im Zuge der B 178 alt / S 132 über die B 178n, TG, HRmgR, lW 28 m, lH von 4,98 bis 4,70 m, BzG 14,85 m;
DL 01 – im Zuge der B 178n: lW 1,75 m, lH 1,25 m;
DL 02 – im Zuge der B 178alt: lW 1,75 m, lH 1,25 m;
RRB 1: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 2 071 m
RRB 2: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 990 m
C) Bauzeit/Leistungszeitraum: voraussichtlich 2018 bis 2019.
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zittau, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In den Abschnitten III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) wurde zur vollständigen Veröffentlichung aller Inhalte dieser Bekanntmachung mit Abkürzungen gearbeitet. Diese wurden jeweils ein Mal ausgeschrieben und im Folgenden mit der entsprechenden Abkürzung benannt.
In den Abschnitten III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) wurde zur vollständigen Veröffentlichung aller Inhalte dieser Bekanntmachung mit Abkürzungen gearbeitet. Diese wurden jeweils ein Mal ausgeschrieben und im Folgenden mit der entsprechenden Abkürzung benannt.
Bei den Eignungskriterien der Pkt. III.1.2) und Pkt. III.1.3) dieser Bekanntmachung, bezieht sich die Bezeichnung Bewerber (Bew.) auch auf Bewerbergemeinschaften (BG). Bei BG sind die Angaben (Ang.), Nachweise (Nachw.) und Erklärungen (Erkl.) von den entsprechenden Mitgliedern (MG) zu erbringen. Die benannten Ang., Nachw. und Erkl. sind jeweils für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) des Bew. und der Unterauftragnehmer (UAN) vorzulegen.
Bei den Eignungskriterien der Pkt. III.1.2) und Pkt. III.1.3) dieser Bekanntmachung, bezieht sich die Bezeichnung Bewerber (Bew.) auch auf Bewerbergemeinschaften (BG). Bei BG sind die Angaben (Ang.), Nachweise (Nachw.) und Erklärungen (Erkl.) von den entsprechenden Mitgliedern (MG) zu erbringen. Die benannten Ang., Nachw. und Erkl. sind jeweils für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) des Bew. und der Unterauftragnehmer (UAN) vorzulegen.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 42 (1) VgV führen zum Ausschluss.
1. Es ist vom Bew. (bei BG von allen MG) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Eigenerklärung zur Eignung (ggf. gesondert in einer separaten Anlage) anzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen.
1. Es ist vom Bew. (bei BG von allen MG) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, in der Eigenerklärung zur Eignung (ggf. gesondert in einer separaten Anlage) anzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 GWB sowie nach § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen.
2. Es ist vom Bew. (bei BG von allen MG) und von jedem UAN, unterschrieben durch den Bevollmächtigten, im Bewerberbogen (BB) eine Erkl. abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 (1) Nr. 1, 3 – 9 GWB vorliegen.
3. Eine Erkl. der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung nach § 43 (1) VgV i. V. m. § 44 (1) und (2) VgV sowie zum Besitz der Berufsqualifikation nach § 75 (2) bzw. (3) VgV ist vom Bew. (bei BG von allen MG) abzugeben.
4. Beabsichtigt der Bew./die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Teilnahmeantrag (TA) die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen und die jeweiligen Verpflichtungserklärungen beizulegen.
4. Beabsichtigt der Bew./die BG einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Teilnahmeantrag (TA) die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen und die jeweiligen Verpflichtungserklärungen beizulegen.
5. Im Falle der Bildung einer BG, ist dem TA das ausgefüllte Formular HVA F-StB Erklärung der Bewerbergemeinschaft beizulegen. Die Erkl. muss von allen MG der BG durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
6. Bestätigung und Nachw. der Berufshaftpflichtversicherung des Bew. (bei BG von allen MG) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen, gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 000 000 EUR. Es ist zusätzlich der Nachw. zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung min. das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber (AG) auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
6. Bestätigung und Nachw. der Berufshaftpflichtversicherung des Bew. (bei BG von allen MG) mit den folgenden Deckungssummen und Anforderungen, gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 000 000 EUR. Es ist zusätzlich der Nachw. zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung min. das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen ist zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird, zu erbringen. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber (AG) auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterium 1 – Unterkriterium (UK) 1.1: Umsätze, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) des Bew. (bei BG von den entsprechenden MG) und der UAN, sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen (BAB, B- und S-/L-Str.) getrennt für Ausführungsplanung (Lph. 5) von Straßenverkehrsanlagen (VA) und für Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von VA der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium 1 – Unterkriterium (UK) 1.1: Umsätze, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich (LB) des Bew. (bei BG von den entsprechenden MG) und der UAN, sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/Landesstraßen (BAB, B- und S-/L-Str.) getrennt für Ausführungsplanung (Lph. 5) von Straßenverkehrsanlagen (VA) und für Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) von VA der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) anzugeben.
Kriterium 1 – UK 1.2: Umsätze, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (netto) für den vorgesehenen LB des Bew. (bei BG von den entsprechenden MG) und der UAN, sind für die Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. getrennt für Entwurfsplanung (Lph. 3) für Objektplanung (OP) und Tragwerksplanung (TWP) von Ingenieurbauwerken (Ingbw.), für Genehmigungsplanung (Lph. 4) OP von Ingbw. und für Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für OP und TWP von Ingbw. der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium 1 – UK 1.2: Umsätze, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (netto) für den vorgesehenen LB des Bew. (bei BG von den entsprechenden MG) und der UAN, sind für die Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. getrennt für Entwurfsplanung (Lph. 3) für Objektplanung (OP) und Tragwerksplanung (TWP) von Ingenieurbauwerken (Ingbw.), für Genehmigungsplanung (Lph. 4) OP von Ingbw. und für Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) für OP und TWP von Ingbw. der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) anzugeben.
Mindeststandards:
Kriterium 1 – UK 1.1: Umsatz für entsprechende Tätigkeit des Auftrages größer oder gleich 102 000 EUR bis kleiner als 153 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. für Lph. 5 von VA und für Lph. 6 von VA.
Kriterium 1 – UK 1.1: Umsatz für entsprechende Tätigkeit des Auftrages größer oder gleich 102 000 EUR bis kleiner als 153 000 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. für Lph. 5 von VA und für Lph. 6 von VA.
UK 1.2: Umsatz für entsprechende Tätigkeit des Auftrages größer oder gleich 183 000 EUR bis kleiner als 274 500 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. für Lph. 3 für OP und TWP von Ingbw., für Lph. 4 OP von Ingbw. und für Lph. 6 für OP und TWP von Ingbw.
UK 1.2: Umsatz für entsprechende Tätigkeit des Auftrages größer oder gleich 183 000 EUR bis kleiner als 274 500 EUR im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 – 2016) für Leistungen an BAB, B- und S-/L-Str. für Lph. 3 für OP und TWP von Ingbw., für Lph. 4 OP von Ingbw. und für Lph. 6 für OP und TWP von Ingbw.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterium 2 – UK 2.1: geforderte Ang. und Nachw. des Verantwortlichen (Verantw.) der Leistungserbringung (LE) und dessen Vertreter für Lph. 5 und 6 von VA für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachliche (fachl.) Qualifikation (Quali.) (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausbildungsabschlusses (Ausb.abschl.) Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder (od.) gleichwertig (gleichw.) an einer Technischen Universität (TU) od. Fachhochschule (FH)); Darstellung der Anzahl (Anz.) der projektbezogenen (projektbez.) Berufsjahre (BJ) insgesamt (insg.) anhand einer Übersicht von vergleichbaren (vergl.) Referenzprojekten (Ref.proj.) (Neu-/Ausbau einer Straßenverkehrsanlage (VA) an BAB, B- und S-/L-Str.).
Kriterium 2 – UK 2.1: geforderte Ang. und Nachw. des Verantwortlichen (Verantw.) der Leistungserbringung (LE) und dessen Vertreter für Lph. 5 und 6 von VA für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachliche (fachl.) Qualifikation (Quali.) (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausbildungsabschlusses (Ausb.abschl.) Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder (od.) gleichwertig (gleichw.) an einer Technischen Universität (TU) od. Fachhochschule (FH)); Darstellung der Anzahl (Anz.) der projektbezogenen (projektbez.) Berufsjahre (BJ) insgesamt (insg.) anhand einer Übersicht von vergleichbaren (vergl.) Referenzprojekten (Ref.proj.) (Neu-/Ausbau einer Straßenverkehrsanlage (VA) an BAB, B- und S-/L-Str.).
UK 2.2: geforderte Ang. und Nachw. des Verantw. der LE und dessen Vertreter für Lph. 3, 4 und 6 für OP von Ingbw. für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachl. Quali. (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausb.abschl. Dipl.-Ing. od. gleichw. an einer TU od. FH); Darstellung der Anz. der projektbez. BJ insg. anhand einer Übersicht von vergl. Ref.proj. (Neu-/Ersatzneubau konstruktiver Ingbw. im Zuge einer VA an BAB, B- und S-/L-Str.).
UK 2.2: geforderte Ang. und Nachw. des Verantw. der LE und dessen Vertreter für Lph. 3, 4 und 6 für OP von Ingbw. für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachl. Quali. (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausb.abschl. Dipl.-Ing. od. gleichw. an einer TU od. FH); Darstellung der Anz. der projektbez. BJ insg. anhand einer Übersicht von vergl. Ref.proj. (Neu-/Ersatzneubau konstruktiver Ingbw. im Zuge einer VA an BAB, B- und S-/L-Str.).
UK 2.3: geforderte Ang. und Nachw. des Verantw. der LE und dessen Vertreter für Lph. 3 und 6 für TWP von Ingbw. für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachl. Quali. (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausb.abschl. Dipl.-Ing. od. gleichw. an einer TU od. FH); Darstellung der Anz. der projektbez. BJ insg. anhand einer Übersicht von vergl. Ref.proj. (Neu-/Ersatzneubau konstruktiver Ingbw. im Zuge einer VA an BAB, B- und S-/L-Str.).
UK 2.3: geforderte Ang. und Nachw. des Verantw. der LE und dessen Vertreter für Lph. 3 und 6 für TWP von Ingbw. für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN: Name; fachl. Quali. (mit Nachw. des entsprechenden fachl. Ausb.abschl. Dipl.-Ing. od. gleichw. an einer TU od. FH); Darstellung der Anz. der projektbez. BJ insg. anhand einer Übersicht von vergl. Ref.proj. (Neu-/Ersatzneubau konstruktiver Ingbw. im Zuge einer VA an BAB, B- und S-/L-Str.).
UK 2.4 (Ausschlusskriterium): geforderte Ang. und Nachw. für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGeKo nach Baustellenverordnung für VA und Ingbw. des Bew. und der UAN: Name; baufachl. Quali. (mit Nachw. des Ausb.abschl. Techniker/Meister/geprüfter Polier/ Dipl.-Ing./Master/Architekt); Quali.nachw. für arbeitsschutzfachl.- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C od. gleichw.; sowie Darstellung von min. zwei Jahren Berufserfahrung in der Planung von Bauvorhaben.
UK 2.4 (Ausschlusskriterium): geforderte Ang. und Nachw. für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGeKo nach Baustellenverordnung für VA und Ingbw. des Bew. und der UAN: Name; baufachl. Quali. (mit Nachw. des Ausb.abschl. Techniker/Meister/geprüfter Polier/ Dipl.-Ing./Master/Architekt); Quali.nachw. für arbeitsschutzfachl.- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C od. gleichw.; sowie Darstellung von min. zwei Jahren Berufserfahrung in der Planung von Bauvorhaben.
Kriterium 3 – Folgende Ang. zu den Referenzen (Ref.) sind für die UK 3.1, 3.2 und 3.3 erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung AG mit Telnr.; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (im vorgesehenen LB); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: UK 3.1: Straßenbauprojekte an BAB, B- und S-/L-Str.; LE (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2014 bis 08/2017; Neu- od. Ausbau von min. 500 m Baulänge; UK 3.2 und UK 3.3: Brückenbauwerke (Brückenbw.) an BAB, B- und S-/L-Str.; LE (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2014 bis 08/2017; Neu- od. Ersatzneubau von min. 7,0 m lichter Weite;
Kriterium 3 – Folgende Ang. zu den Referenzen (Ref.) sind für die UK 3.1, 3.2 und 3.3 erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung AG mit Telnr.; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (im vorgesehenen LB); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Ref. bewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: UK 3.1: Straßenbauprojekte an BAB, B- und S-/L-Str.; LE (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2014 bis 08/2017; Neu- od. Ausbau von min. 500 m Baulänge; UK 3.2 und UK 3.3: Brückenbauwerke (Brückenbw.) an BAB, B- und S-/L-Str.; LE (im vorgesehenen LB) in den Jahren 2014 bis 08/2017; Neu- od. Ersatzneubau von min. 7,0 m lichter Weite;
UK 3.1: für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN ist eine Ref.liste über Leistungen der Lph. 5 und 6 von VA vorzulegen.
UK 3.2: für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN ist eine Ref.liste über Leistungen der Lph. 3, 4 und 6 für OP von Brückenbw. vorzulegen.
UK 3.3: für den vorgesehenen LB des Bew. und der UAN ist eine Ref.liste über Leistungen der Lph. 3 und 6 für TWP von Brückenbw. vorzulegen.
Kriterium 4 – UK 4.1: Personalbestand in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen LB für Lph. 5 und 6 von VA des Bew. und der UAN: Anz. der jahresdurchschnittlich angestellten Mitarbeiter.
UK 4.2: Personalbestand in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) mit objektbezogener Eignung für Lph. 3 und 6 für OP und TWP von Ingbw. und für Lph. 4 für OP von Ingbw. des Bew. und der UAN: Anz. der jahresdurchschnittlich angestellten Mitarbeiter.
Kriterium 5: Ang. über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, Software und den Datenaustausch über die der Bew. und die UAN für die Ausführung des Auftrages im vorgesehenen LB verfügen.
Mindeststandards:
Kriterium 2 – UK 2.1 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 5 von VA und der Lph. 6 von VA muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 5 von VA und der Lph. 6 von VA muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2 – UK 2.1 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 5 von VA und der Lph. 6 von VA muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 5 von VA und der Lph. 6 von VA muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
UK 2.2 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 3 für OP von Ingbw., der Lph. 4 für OP von Ingbw. und der Lph. 6 für OP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 3 für OP von Ingbw., der Lph. 4 für OP von Ingbw. und der Lph. 6 für OP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
UK 2.2 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 3 für OP von Ingbw., der Lph. 4 für OP von Ingbw. und der Lph. 6 für OP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 3 für OP von Ingbw., der Lph. 4 für OP von Ingbw. und der Lph. 6 für OP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
UK 2.3 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 3 für TWP von Ingbw. und der Lph. 6 für TWP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 3 für TWP von Ingbw. und der Lph. 6 für TWP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.3 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
UK 2.3 (1 Punkt): der Verantw. der LE der Lph. 3 für TWP von Ingbw. und der Lph. 6 für TWP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; und der Vertreter des Verantw. der LE der Lph. 3 für TWP von Ingbw. und der Lph. 6 für TWP von Ingbw. muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU od. FH als Dipl.-Ing. od. gleichw. und über 5 BJ verfügen; Ausschlaggebend für die Punktbewertung des UK 2.3 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 3 – UK 3.1 (1 Punkt): 3 Ref. für Leistungen der Lph. 5 von VA und 3 Ref. für Leistungen der Lph. 6 von VA.
UK 3.2 (1 Punkt): 6 Ref. für Leistungen der Lph. 3 für OP von Brückenbw. und 6 Ref. für Leistungen der Lph. 4 für OP von Brückenbw. und 6 Ref. für Leistungen der Lph. 6 für OP von Brückenbw.
UK 3.3 (1 Punkt): 6 Ref. für Leistungen der Lph. 3 für TWP von Brückenbw. und 6 Ref. für Leistungen der Lph. 6 für TWP von Brückenbw.
Kriterium 4 – UK 4.1 (1 Punkt): jahresdurchschnittlich 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 5 von VA des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN; und jahresdurchschnittlich 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 6 von VA des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN.
Kriterium 4 – UK 4.1 (1 Punkt): jahresdurchschnittlich 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 5 von VA des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN; und jahresdurchschnittlich 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 6 von VA des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN.
UK 4.2 (1 Punkt): jahresdurchschnittlich 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 3 für OP und TWP von Ingbw. und für Lph. 4 für OP von Ingbw. des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN; und jahresdurchschnittlich 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 6 für OP und TWP von Ingbw. des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN.
UK 4.2 (1 Punkt): jahresdurchschnittlich 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 3 für OP und TWP von Ingbw. und für Lph. 4 für OP von Ingbw. des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN; und jahresdurchschnittlich 3 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für Lph. 6 für OP und TWP von Ingbw. des vorgesehenen LB des Bew. und der UAN.
Kriterium 5 (1 Punkt): allgemeine Beschreibung der Software und des Datenaustausches über die der Bew. und die UAN unter Beachtung der nachfolgenden Mindeststandards verfügen: Software: Planungssoftware, Ausschreibungssoftware, PDF, Microsoft Office 2010 (Word, Excel, Outlook) od. 100 % kompatibel; Datenaustausch: dxf, dwg, AVA-Software mit GAEB90 Standard, DA 81 und DA 83, AutoCAD-kompatibel.
Kriterium 5 (1 Punkt): allgemeine Beschreibung der Software und des Datenaustausches über die der Bew. und die UAN unter Beachtung der nachfolgenden Mindeststandards verfügen: Software: Planungssoftware, Ausschreibungssoftware, PDF, Microsoft Office 2010 (Word, Excel, Outlook) od. 100 % kompatibel; Datenaustausch: dxf, dwg, AVA-Software mit GAEB90 Standard, DA 81 und DA 83, AutoCAD-kompatibel.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2) und (3) VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschlags- und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB, aktuelle Fassung);
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag ggf. vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Die hierzu erforderlichen Angaben sind im Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen.
Diejenigen Bewerber, die die Bedingungen unter Pkt. III.1.1), Pkt. III.1.2), Pkt. III.1.3) und Pkt. VI.3) nicht erfüllen oder in mindestens (min.) einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im Zuge der Ausschlussprüfung ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Diejenigen Bewerber, die die Bedingungen unter Pkt. III.1.1), Pkt. III.1.2), Pkt. III.1.3) und Pkt. VI.3) nicht erfüllen oder in mindestens (min.) einem Kriterium die veröffentlichten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im Zuge der Ausschlussprüfung ausgeschlossen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.1.1), Pkt. III.1.2) und Pkt. III.1.3) zu entnehmen. Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.1.2) und Pkt. III.1.3) benannten Auswahlkriterien mit:
— Kriterium 1: Unterkriterium 1.1 mit 2,5 %, Unterkriterium 1.2 mit 2,5 %;
— Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 15 %, Unterkriterium 2.2 mit 15 %, Unterkriterium 2.3 mit 10 %;
— Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 15 %, Unterkriterium 3.2 mit 15 %, Unterkriterium 3.2 mit 10 %;
— Kriterium 4: Unterkriterium 4.1 mit 5 %, Unterkriterium 4.2 mit 5 %;
— Kriterium 5: mit 5 %.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 3 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert. Bei mehreren geeigneten Bewerbern mit gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, ein Losverfahren durchzuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 3 Punkten. Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert. Bei mehreren geeigneten Bewerbern mit gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, ein Losverfahren durchzuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 146100
Kontakt
Kontaktperson: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH, Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz, Frau Ebner
Internetadresse: www.list-sachsen.de🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A) Die Teilnahmeanträge (TA) sind mit den geforderten Ang., Erkl. und Nachw. zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
A) Die Teilnahmeanträge (TA) sind mit den geforderten Ang., Erkl. und Nachw. zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung, bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen. Es gilt der Posteingangsstempel mit Zeitvermerk.
b) Der TA einschließlich vorzulegender Nachw. und der Bewerberbogen (BB) sind in deutscher Sprache vorzulegen.
c) Die von Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bew. (bei BG von allen MG) und ggf. der UAN in der im TA aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der TA, einschließl. der darin benannten erforderlichen Anlagen, ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein BB bereitgestellt, dessen Verwendung als Formularvordruck empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und –phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im BB formuliert.
c) Die von Pkt. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Ang., Erkl. und Nachw. sind vom Bew. (bei BG von allen MG) und ggf. der UAN in der im TA aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der TA, einschließl. der darin benannten erforderlichen Anlagen, ist mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen. Es wird für diese Ausschreibung ein BB bereitgestellt, dessen Verwendung als Formularvordruck empfohlen wird. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Wertbare Ref. müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und –phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im BB formuliert.
d) Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.4) benannten Leistungen ist unter Umständen die Bildung einer BG bzw., sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der BG erbracht werden können, die Vergabe an UAN notwendig. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließl. dessen Personaleinsatz.
d) Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.4) benannten Leistungen ist unter Umständen die Bildung einer BG bzw., sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der BG erbracht werden können, die Vergabe an UAN notwendig. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Ang., Erkl., Nachw. und Ref. zu Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließl. dessen Personaleinsatz.
e) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens– oder leistungsbezogene Unterlagen (Erkl. bzw. Nachw.) vom Bew./der BG bzw. der UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens– oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden Unterlagen werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
e) Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 56 (2) VgV insofern Gebrauch, dass nur fehlende unternehmens– oder leistungsbezogene Unterlagen (Erkl. bzw. Nachw.) vom Bew./der BG bzw. der UAN nachgefordert werden. Unvollständige oder fehlerhafte unternehmens– oder leistungsbezogene Ang. in vorliegenden Unterlagen werden ausdrücklich nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Auch nach Nachforderung nicht vorliegende geforderte Erkl. oder Nachw., gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren des Bew. bzw. der BG.
f) Angebote, die im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (TW) eingereicht werden, werden nicht gewertet. Sämtliche Unterlagen, die für die Angebotsabgabe im Rahmen des TW zur Verfügung gestellten werden, dienen zur Information und entsprechen dem Stand bei Bekanntmachung. Bew., die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten unter Umständen konkretisierte Informationen zum Leistungsgegenstand.
f) Angebote, die im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (TW) eingereicht werden, werden nicht gewertet. Sämtliche Unterlagen, die für die Angebotsabgabe im Rahmen des TW zur Verfügung gestellten werden, dienen zur Information und entsprechen dem Stand bei Bekanntmachung. Bew., die zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten unter Umständen konkretisierte Informationen zum Leistungsgegenstand.
g) Alle Bew., die nicht zur Angebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert werden, erhalten eine Information über die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
h) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.2.2) benannten ST bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Ang., Erkl. und Nachw. gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss min. gleichw. sein. Bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt.
h) Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.2.2) benannten ST bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Ang., Erkl. und Nachw. gemäß Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss min. gleichw. sein. Bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/Bieter berücksichtigt.
i) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 493419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Telefon: +49 4937207832190📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 493514511784120 📠
Quelle: OJS 2017/S 182-372779 (2017-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178 n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178 n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178 n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178 n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178 n (Nordumgehung Zittau).
Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke.
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178 n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178 n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178 n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178 n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178 n (Nordumgehung Zittau).
Der geplante Lückenschluss ist ca. 6 km lang und beinhaltet 5 Überführungsbauwerke und eine Fledermausbrücke.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vorgesehene Neubaumaßnahme B 178 n BA 3.3 stellt einen Lückenschluss zwischen zwei bereits realisierten Bauabschnitten der B 178 n im Landkreis Görlitz dar.
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178 n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178 n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178 n (Nordumgehung Zittau).
Es handelt sich bei der Maßnahme um den Neubau der B 178 n zwischen der Verknüpfung mit der Staatsstraße S 128 nördlich Niederoderwitz am Bauende des bereits fertig gestellten Bauabschnittes 3 Teilabschnitt 2 der B 178 n und dem Anschluss an den Bauabschnitt 4 der B 178 n (Nordumgehung Zittau).
A) Objektplanung Verkehrsanlagen: Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6); Objektplanung Ingenieurbauwerke: Entwurfsplanung (Lph. 3), Genehmigungsplanung (Lph. 4) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6); Fachplanung Tragwerksplanung: Entwurfsplanung (Lph. 3) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6);
A) Objektplanung Verkehrsanlagen: Ausführungsplanung (Lph. 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6); Objektplanung Ingenieurbauwerke: Entwurfsplanung (Lph. 3), Genehmigungsplanung (Lph. 4) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6); Fachplanung Tragwerksplanung: Entwurfsplanung (Lph. 3) und Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6);
Leitungskoordination und SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Planungsphase; Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 5 und 6; HOAI § 43 Lph. 3, 4 und 6, HOAI § 51 Lph. 3 und 6, in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1, 12.1 und 14.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen; TVB-Ingenieurbauwerke und TVB-Tragwerksplanung, den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4, jeweils in der aktuellen Fassung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Leitungskoordination und SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Planungsphase; Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 Lph. 5 und 6; HOAI § 43 Lph. 3, 4 und 6, HOAI § 51 Lph. 3 und 6, in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1, 12.1 und 14.1 sowie den entsprechenden Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen; TVB-Ingenieurbauwerke und TVB-Tragwerksplanung, den Leistungsbeschreibungen der HVA F-StB und HVA B-StB Teil 1.4, jeweils in der aktuellen Fassung. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
B) Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der B 178 n auf ca. 6 km Länge mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz, die Herstellung des teilplanfreien Knotenpunktes B 178 n/S 132 (B 178 alt), die Herstellung von 5 Überführungsbauwerken und einer Fledermausbrücke, weiterhin: Neubau von 2 Regenrückhaltebecken (RRB), Neubau von 2 Durchlässen (DL), Verlegung der K 8617 (Länge ca. 625 m), Verlegung und Neubau von Wirtschaftswegen (WW) und deren Anbindungen, Verlegung und Neueinordnung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Neubau von Wildschutzzäunen (Länge ca. 1 579 m), Neubau von Fahrzeugrückhaltesystemen, Markierung und Beschilderung. Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 3.3-1 – Brücke im Zuge der B 178 n über den WW „Mittelstraße“: Tiefgründung (TG), Halbrahmen mit gevoutetem Rahmenriegel (HRmgR), Lichte Weite (lW) 7 m, Lichte Höhe (lH) von 5,74 bis 4,70 m, Breite zwischen den Geländern (BzG) 16,60 m; Bauwerk 3.3-Ü2 – Brücke im Zuge eines WW als Grünbrücke zur Tierpassage über die B 178n: TG, Halbrahmen mit parabolisch gevoutetem Rahmenriegel, lW 22,50 m, lH von 5,24 bis 4,70 m, BzG 61,25 m; Bauwerk 3.3-Ü3 – Brücke im Zuge eines WW als Fledermausbrücke über die B 178n, TG, HRmgR, lW 30 m, lH
B) Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der B 178 n auf ca. 6 km Länge mit einem Regelquerschnitt (RQ) 15,5 und Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz, die Herstellung des teilplanfreien Knotenpunktes B 178 n/S 132 (B 178 alt), die Herstellung von 5 Überführungsbauwerken und einer Fledermausbrücke, weiterhin: Neubau von 2 Regenrückhaltebecken (RRB), Neubau von 2 Durchlässen (DL), Verlegung der K 8617 (Länge ca. 625 m), Verlegung und Neubau von Wirtschaftswegen (WW) und deren Anbindungen, Verlegung und Neueinordnung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Neubau von Wildschutzzäunen (Länge ca. 1 579 m), Neubau von Fahrzeugrückhaltesystemen, Markierung und Beschilderung. Angaben zu den Ingenieurbauwerken: Bauwerk 3.3-1 – Brücke im Zuge der B 178 n über den WW „Mittelstraße“: Tiefgründung (TG), Halbrahmen mit gevoutetem Rahmenriegel (HRmgR), Lichte Weite (lW) 7 m, Lichte Höhe (lH) von 5,74 bis 4,70 m, Breite zwischen den Geländern (BzG) 16,60 m; Bauwerk 3.3-Ü2 – Brücke im Zuge eines WW als Grünbrücke zur Tierpassage über die B 178n: TG, Halbrahmen mit parabolisch gevoutetem Rahmenriegel, lW 22,50 m, lH von 5,24 bis 4,70 m, BzG 61,25 m; Bauwerk 3.3-Ü3 – Brücke im Zuge eines WW als Fledermausbrücke über die B 178n, TG, HRmgR, lW 30 m, lH
Von 5,37 bis 4,70 m, BzG 13,50 m; Bauwerk 3.3-Ü4 – Brücke im Zuge der K 8617 über die B 178 n, TG, HRmgR, lW27 m, lH von 4,90 bis 4,70 m, BzG 10,10 m; Bauwerk 3.3-Ü5 – Brücke im Zuge des WW „Betonstraße“ über die B 178 n, TG, HRmgR, lW 27 m, lH von 4,84 bis 4,70 m, BzG 7 m; Bauwerk 3.3-Ü6 – Brücke im Zuge der B 178 alt / S 132 über die B 178 n, TG, HRmgR, lW 28 m, lH von 4,98 bis 4,70 m, BzG 14,85 m; DL 01 – im Zuge der B 178 n: lW 1,75 m, lH 1,25 m; DL 02 – im Zuge der B 178 alt: lW 1,75 m, lH 1,25 m; RRB 1: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 2 071 m3, Drosselabfluss 25 l/s; RRB 2: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 990 m
Von 5,37 bis 4,70 m, BzG 13,50 m; Bauwerk 3.3-Ü4 – Brücke im Zuge der K 8617 über die B 178 n, TG, HRmgR, lW27 m, lH von 4,90 bis 4,70 m, BzG 10,10 m; Bauwerk 3.3-Ü5 – Brücke im Zuge des WW „Betonstraße“ über die B 178 n, TG, HRmgR, lW 27 m, lH von 4,84 bis 4,70 m, BzG 7 m; Bauwerk 3.3-Ü6 – Brücke im Zuge der B 178 alt / S 132 über die B 178 n, TG, HRmgR, lW 28 m, lH von 4,98 bis 4,70 m, BzG 14,85 m; DL 01 – im Zuge der B 178 n: lW 1,75 m, lH 1,25 m; DL 02 – im Zuge der B 178 alt: lW 1,75 m, lH 1,25 m; RRB 1: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 2 071 m3, Drosselabfluss 25 l/s; RRB 2: Nassbecken mit Dauerstau als Tauchdammbecken, Speichervolumen 990 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zittau
DE
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Projektspezifische Darstellung und Erläuterung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Verfügbarkeit des projektleitenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher und technischer Wert: Fachtechnischer Wert der Angebotsunterlagen
Leistungszeitraum oder – fristen: Sicherstellung von Ausführungszeiträumen/-fristen für die zu vergebenden Leistungen
Kostenkriterium (Name): Preis/Honorar: Grundleistungen und Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 45,0
Kostenkriterium (Name): Preis/Honorar: Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-12 📅
Name: Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH, NL Sachsen, Büro Dresden
Postanschrift: Washingtonstraße 16/16a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero_dresden@ib-verkehrsanlagen.de📧
Land: Dresden
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: LISt GmbH, Frau Ebner
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit ggü. dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit ggü. zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postort: Hainichen
Postleitzahl: 09661
Telefon: +49 37207832190📞
Fax: +49 3514511784120 📠
Internetadresse: www.list.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 189-427579 (2018-09-28)