B 66 n OU Barntrup – Aufstellung Bauwerksentwürfe und BÜ

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

Im Zuge des Neubaues der B 66n Ortsumgehung Barntrup sollen die Objekt- und Tragwerksplanung für neun Bauwerke und die örtliche Bauüberwachung für zwei Bauwerke vergeben werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Referenznummer: 05_01-0088_01-16-5161
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des Neubaues der B 66n Ortsumgehung Barntrup sollen die Objekt- und Tragwerksplanung für neun Bauwerke und die örtliche Bauüberwachung für zwei...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
Postanschrift: Stapenhorststraße 119
Postleitzahl: 33615
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de 🌏
E-Mail: rnl-owl-vergabeservice@strassen.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNYYVYAK1%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 016-025813
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen

“Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 016-025813 (2017-01-19)