Baubegleitende Vermessung für den Neubau einer Bundesstraße, außerorts einschließlich dem Neubau von fünf Brückenbauwerken, zwei Ingenieurbauwerken und einer Brücke über den Mittellandkanal (>100 m Spannweite).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Zentrale
Postanschrift: Hasselbachstraße 6, Haus 5
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 391-5672835📞
E-Mail: vermessung@lsbb.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 391-5672807 📠
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B188n, OU Oebisfelde, 2. Bauabschnitt; Bauvermessung
Z213-VgV-004-2018
Produkte/Dienstleistungen: Oberirdische Vermessung📦
Kurze Beschreibung:
“Baubegleitende Vermessung für den Neubau einer Bundesstraße, außerorts einschließlich dem Neubau von fünf Brückenbauwerken, zwei Ingenieurbauwerken und...”
Kurze Beschreibung
Baubegleitende Vermessung für den Neubau einer Bundesstraße, außerorts einschließlich dem Neubau von fünf Brückenbauwerken, zwei Ingenieurbauwerken und einer Brücke über den Mittellandkanal (>100 m Spannweite)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesstraße B188 ist eine wichtige Ost-West-Verbindung für den Raum des östlichen Niedersachsen, Sachsen–Anhalt und Brandenburg.
Mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesstraße B188 ist eine wichtige Ost-West-Verbindung für den Raum des östlichen Niedersachsen, Sachsen–Anhalt und Brandenburg.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 23.2.2016 wurde die Ausführung des 2. Bauabschnittes der B188n Ortsumgehung Oebisfelde genehmigt und schließt an den bereits realisierten 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung an. Im Zuge des Neubaus des 2. Bauabschnittes ist neben dem Streckenbau auch die Errichtung von zahlreichen Ingenieurbauwerken erforderlich. Gesamtlänge ca. 5,3 km mit RQ 10,5*.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der baubegleitenden Vermessung in den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 5 für den Straßenneubau sowie den Neubau von Brückenbauwerken und Ingenieurbauwerken und besondere Leistungen zur Vermessung.
Voraussichtliche Leistungszeit: Mai 2018-Nov 2020
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 239-496212
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z213-VgV-004-2018
Titel: B188n, OU Oebisfelde, 2. Bauabschnitt; Bauvermessung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bismark-Vermessung
Postanschrift: Berliner Chaussee 31
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jerichower Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 129218.21 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt – Zentrale
Postanschrift: Hasselbachstraße 6
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 178-403874 (2018-09-14)