Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hard- und Software des Herstellers Cisco sowie Support und hardwarenaher Dienstleistungen mit einer maximalen Laufzeit von 7 Jahren nach VSVgV. Diese Einstufung erfolgte, da alle Kenntnisse in der Netzwerkstruktur der sächsischen Polizei mit Schnittstellen zum LKA als „sicherheitskritisch“ und damit vertraulich einzuordnen sind. Einige Dokumente sind als VS-NfD bzw. VS-Vertraulich eingestuft. Die aktuelle Netzwerk-Infrastruktur der sächsischen Polizei inklusive der Ausstattung des BOS-Digitalfunks basiert in den Bereichen LAN- und WAN-Komponenten (Switche, Router, Firewallsysteme), Unified Communication (inklusive der zugehörigen UC-Serversysteme und -software) maßgeblich auf Produkten des Hersteller Cisco. Diese Infrastruktur soll erhalten, modernisiert und ausgebaut werden. Dabei sollen bereits vorhandene, langjährige Betriebserfahrungen mit der vorhandenen Cisco-Hard- und Software weiter genutzt werden. Neben der Lieferung von entsprechenden Hard- und Softwareprodukten ist auch der Support mit unterschiedlichen Serviceinhalten ein Bestandteil der geforderten Leistungen. Dabei soll auch die Möglichkeit bestehen, bereits vorhandene Geräte in einen neuen Servicevertrag zu überführen. Der Vertrag soll für eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerungs-möglichkeit um zweimal ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Telefon: +49 34149480📞
Fax: +49 3414948200 📠
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hard- und Software des Herstellers Cisco sowie Support und hardwarenaher Dienstleistungen mit einer maximalen Laufzeit von 7 Jahren nach VSVgV. Diese Einstufung erfolgte, da alle Kenntnisse in der Netzwerkstruktur der sächsischen Polizei mit Schnittstellen zum LKA als „sicherheitskritisch“ und damit vertraulich einzuordnen sind. Einige Dokumente sind als VS-NfD bzw. VS-Vertraulich eingestuft.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hard- und Software des Herstellers Cisco sowie Support und hardwarenaher Dienstleistungen mit einer maximalen Laufzeit von 7 Jahren nach VSVgV. Diese Einstufung erfolgte, da alle Kenntnisse in der Netzwerkstruktur der sächsischen Polizei mit Schnittstellen zum LKA als „sicherheitskritisch“ und damit vertraulich einzuordnen sind. Einige Dokumente sind als VS-NfD bzw. VS-Vertraulich eingestuft.
Die aktuelle Netzwerk-Infrastruktur der sächsischen Polizei inklusive der Ausstattung des BOS-Digitalfunks basiert in den Bereichen LAN- und WAN-Komponenten (Switche, Router, Firewallsysteme), Unified Communication (inklusive der zugehörigen UC-Serversysteme und -software) maßgeblich auf Produkten des Hersteller Cisco.
Die aktuelle Netzwerk-Infrastruktur der sächsischen Polizei inklusive der Ausstattung des BOS-Digitalfunks basiert in den Bereichen LAN- und WAN-Komponenten (Switche, Router, Firewallsysteme), Unified Communication (inklusive der zugehörigen UC-Serversysteme und -software) maßgeblich auf Produkten des Hersteller Cisco.
Diese Infrastruktur soll erhalten, modernisiert und ausgebaut werden. Dabei sollen bereits vorhandene, langjährige Betriebserfahrungen mit der vorhandenen Cisco-Hard- und Software weiter genutzt werden.
Neben der Lieferung von entsprechenden Hard- und Softwareprodukten ist auch der Support mit unterschiedlichen Serviceinhalten ein Bestandteil der geforderten Leistungen. Dabei soll auch die Möglichkeit bestehen, bereits vorhandene Geräte in einen neuen Servicevertrag zu überführen.
Neben der Lieferung von entsprechenden Hard- und Softwareprodukten ist auch der Support mit unterschiedlichen Serviceinhalten ein Bestandteil der geforderten Leistungen. Dabei soll auch die Möglichkeit bestehen, bereits vorhandene Geräte in einen neuen Servicevertrag zu überführen.
Der Vertrag soll für eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerungs-möglichkeit um zweimal ein weiteres Jahr geschlossen werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Hardware und Partnersupport
Kurze Beschreibung:
Rabattsatz auf den Listenpreis in der jeweils aktuellen Cisco Global Price List – EMEA für:
— Produktgruppen (Hard- und Software);
— Support (Hard- und Software);
— Support für Bestandsgeräte der Bedarfsträger;
— im Einsatz befindliche Geräte mit Support sind zu übernehmen;
— Für alle im Einsatz befindliche Geräte, die noch über keinen Support verfügen, ist dieser anzubieten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Hardwarenahe Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Planung, Beratung und Unterstützung bei der Inbetriebnahme von Cisco-Produkten in den Dienststellen der Polizei und anderen Behörden im FS Sachsen in den Anforderungsstufen ausgeschrieben für Techniker, Consultants und Senior Consultants. Zur Förderung des Mit-telstandes und zur Vermeidung von kapazitiven Engpässen soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal 5 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Mit Zuschlagserteilung wird eine Rangfolge der Vertragspartner festgelegt, welche sich aufgrund der wirtschaftlichsten Angebote ergibt. Das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird hierbei auf den 1. Rang gesetzt. Bei einem vorgesehenen Leistungsabruf richtet sich die Reihenfolge nach dieser Rangfolge. Meldet ein angefragtes Unternehmen für den konkreten Abruf Fehlanzeige, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Wettbewerber.
Planung, Beratung und Unterstützung bei der Inbetriebnahme von Cisco-Produkten in den Dienststellen der Polizei und anderen Behörden im FS Sachsen in den Anforderungsstufen ausgeschrieben für Techniker, Consultants und Senior Consultants. Zur Förderung des Mit-telstandes und zur Vermeidung von kapazitiven Engpässen soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal 5 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Mit Zuschlagserteilung wird eine Rangfolge der Vertragspartner festgelegt, welche sich aufgrund der wirtschaftlichsten Angebote ergibt. Das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird hierbei auf den 1. Rang gesetzt. Bei einem vorgesehenen Leistungsabruf richtet sich die Reihenfolge nach dieser Rangfolge. Meldet ein angefragtes Unternehmen für den konkreten Abruf Fehlanzeige, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Wettbewerber.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Betriebsunterstützenden Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen SL 2:
—Service Level 2 = Unterstützung des Auftraggebers zur Sicherstellung einer ge-schlossenen Servicekette für alle größeren Polizeistandorte der Kategorie M4 (Poli-zeidirektion) und M5 (Rechenzentrum) bzw. Rechenzentren des SID
Dienstleistungen SL3:
—Service Level 3 = Unterstützung des Auftraggebers für alle polizeilichen Standorte (Support durch CCIE) bzw. Rechenzentren des SID inkl. Bereitstellung der Unter-stützung durch das Technical Assistance Center (TAC);
—Betriebsunterstützung durch ein in Deutschland ansässiges TAC von Cisco mit hohen Sicherheitsanforderungen (CNS-Support) mit Datenhaltung in Deutschland.
Beschreibung der Optionen: Abruf der doppelten Menge wird sich ausdrücklich vorbehalten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: B2598
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftragnehmer muss in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein.
Die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung muss eingehalten sein.
Das Unternehmen verfügt über den Cisco Gold Partner bzw. Cisco Premium Partner Status.
Das Unternehmen muss verichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Zusammenhang mit strafrechtlciehn Verurteilungen (gem. § 123 GWB) vorliegen. Ebenso dürfen keine fakulative Ausschlussgründe (gem. § 124 GWB) vorliegen. Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen werden.
Das Unternehmen muss verichern, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Zusammenhang mit strafrechtlciehn Verurteilungen (gem. § 123 GWB) vorliegen. Ebenso dürfen keine fakulative Ausschlussgründe (gem. § 124 GWB) vorliegen. Maßnahmen der Selbstreinigung (gem. § 125 GWB) müssen nachgewiesen werden.
Nach Aufforderung muss der Auftraggeber den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nachweisen. Der Status muss mit Abgabe des Teilnahmeantrages auf der Partnerliste von CISCO eingetragen sein.
Die Angaben sind durch Abgabe einer Eigenerklärung zu versichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden (Abgabe einer Eigenerklärung).
Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige Vertragsabwicklung garantiert werden. Die Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis Deutsches Sprachdiplom Niveau B1). Die folgenden Architekturspezialisierungen müssen im Unternehmen vorliegen:
Durch den Auftragnehmer muss eine deutschsprachige Vertragsabwicklung garantiert werden. Die Mitarbeiter beherrschen sicher Deutsch als Geschäftssprache (entweder als Muttersprache oder mit Nachweis Deutsches Sprachdiplom Niveau B1). Die folgenden Architekturspezialisierungen müssen im Unternehmen vorliegen:
— Advanced Collaboration Architecture;
— Advanced Data Center Architecture;
— Advanced Enterprise Networks Architecture;
— Advanced Security Architecture.
Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter belegen.Es sind insbesonder Referenzen zu ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen. Der Grad der Berufserfahrung und der Besitz einschlägiger Zertifikate ist durch den Bewerber zu erbringen.
Es werden Nachweise gefordert, die die berufliche Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter belegen.Es sind insbesonder Referenzen zu ausgeübten Tätigkeiten zu erbringen. Der Grad der Berufserfahrung und der Besitz einschlägiger Zertifikate ist durch den Bewerber zu erbringen.
Es wird ein Cisco Gold Partner bzw. Cisco Premium Partner Status zwingend gefordert. In zwei Losen wird mindestens eine SÜ1 Überprüfung verpflichtend vorgeschrieben. Zwei Mitarbeiter müssen zudem über eine gültige SÜ2 Überprüfung bei Auftragbeginn vorweisen.
Es wird ein Cisco Gold Partner bzw. Cisco Premium Partner Status zwingend gefordert. In zwei Losen wird mindestens eine SÜ1 Überprüfung verpflichtend vorgeschrieben. Zwei Mitarbeiter müssen zudem über eine gültige SÜ2 Überprüfung bei Auftragbeginn vorweisen.
Ein Unternehmen, welches sich auf die Leistungen Los 3 bewirbt, muss einen Nachweis der Geheimschutzbetreuung in der Wirtschaft (Einstufung Geheim) erbringen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Rahmenvereinbarung übersteigt sieben Jahre nicht.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-04-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Postanschrift: Gutenbergstraße 5
Postort: Gutenbergstraße 5
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Postanschrift: Schongauerstraße 7
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de🌏
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postleitzahl: 01159
Kontaktperson: Die Unterlagen können nur im Internet angefordert werden.
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-22 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen.Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen.Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: OJS 2017/S 043-079495 (2017-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:
Auftragsbekanntmachung:
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2017/S 043-472315 vom 2.3.2017.
Auftragsvergabe
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: T-Systems International GmbH
Postort: Dresden
Name: pdv-systeme Sachsen GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.