Grundhafte Erneuerung des Fahrbahnoberbaus aus Beton im Zuge der A 1 zwischen den Anschlussstellen 57 und 58 Osnabrück. Zusätzlich wird die Verfestigung unter dem 2. Überholfahrstreifen erneuert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2017-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Referenznummer: 03_102030_56403
Kurze Beschreibung:
“Grundhafte Erneuerung des Fahrbahnoberbaus aus Beton im Zuge der A 1 zwischen den Anschlussstellen 57 und 58 Osnabrück. Zusätzlich wird die Verfestigung...”
Kurze Beschreibung
Grundhafte Erneuerung des Fahrbahnoberbaus aus Beton im Zuge der A 1 zwischen den Anschlussstellen 57 und 58 Osnabrück. Zusätzlich wird die Verfestigung unter dem 2. Überholfahrstreifen erneuert.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Oldenburg
Postanschrift: Kaiserstraße 27
Postleitzahl: 26122
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
E-Mail: evergabe-ol@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4412181-0📞
Fax: +49 4412181-222 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YY6YMQH🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-07 📅
Datum des Beginns: 2018-02-19 📅
Datum des Endes: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 193-395252
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers – Bieter und Bevollmächtigt sind bei der...”
Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers – Bieter und Bevollmächtigt sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2017/S 193-395252 (2017-10-05)