Das Bauwerk befindet sich im Zuge der BAB 7 bei ca. Kilometer 576,80 (Brückenmitte) und überbrückt die Bundesstraße B279, sowie mehrere Feldwege und den Thalaubach. Die Talbrücke besteht aus 2 Teilbauwerken. Es handelt sich um eine 7-feldrige Stahlbrücke. Baujahr:1968 Bauwerkskenndaten: Pfeiler: 6 Stück mit Hammerkopf pro Überbau (Stahlbeton) Gesamtlänge: 312,00 m Tragfähigkeit: gem. DIN 1072 Brkl. 60 Fahrbahnaufbau: zweimalige Zinkphosphatgrundierung, einlagige Teer-EP-Haftschicht, einlagige Bitumenpufferschicht, je 3,5 cm Gußasphaltschutz- und deckschicht Widerlager: 2 Stück Lager: 6 Stück Linienkipplager auf dem Widerlager in Achse A, je 18 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvor-richtung in Pfeilerachse B bis G, 6 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvorrich-tung auf dem Widerlager in Achse H Übergangskonstruktionen: Achse A Rollverschlußkonstruktion der Fa. Sollinger Hütte Achse H -Sonderkonstruktion mit Dichtprofil WSF 80 Fa. Sollinger Hütte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: A7_TB_Thalaubach_BWP
Kurze Beschreibung:
Das Bauwerk befindet sich im Zuge der BAB 7 bei ca. Kilometer 576,80 (Brückenmitte) und überbrückt die Bundesstraße B279, sowie mehrere Feldwege und den Thalaubach. Die Talbrücke besteht aus 2 Teilbauwerken. Es handelt sich um eine 7-feldrige Stahlbrücke. Baujahr:1968
Bauwerkskenndaten:
Pfeiler: 6 Stück mit Hammerkopf pro Überbau (Stahlbeton)
Gesamtlänge: 312,00 m
Tragfähigkeit: gem. DIN 1072 Brkl. 60
Fahrbahnaufbau: zweimalige Zinkphosphatgrundierung, einlagige Teer-EP-Haftschicht,
einlagige Bitumenpufferschicht, je 3,5 cm Gußasphaltschutz- und deckschicht
Widerlager: 2 Stück
Lager: 6 Stück Linienkipplager auf dem Widerlager in Achse A, je 18 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvor-richtung in Pfeilerachse B bis G, 6 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvorrich-tung auf dem Widerlager in Achse H
Übergangskonstruktionen: Achse A Rollverschlußkonstruktion der Fa. Sollinger Hütte Achse H -Sonderkonstruktion mit Dichtprofil WSF 80 Fa. Sollinger Hütte.
Das Bauwerk befindet sich im Zuge der BAB 7 bei ca. Kilometer 576,80 (Brückenmitte) und überbrückt die Bundesstraße B279, sowie mehrere Feldwege und den Thalaubach. Die Talbrücke besteht aus 2 Teilbauwerken. Es handelt sich um eine 7-feldrige Stahlbrücke. Baujahr:1968
Bauwerkskenndaten:
Pfeiler: 6 Stück mit Hammerkopf pro Überbau (Stahlbeton)
einlagige Bitumenpufferschicht, je 3,5 cm Gußasphaltschutz- und deckschicht
Widerlager: 2 Stück
Lager: 6 Stück Linienkipplager auf dem Widerlager in Achse A, je 18 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvor-richtung in Pfeilerachse B bis G, 6 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvorrich-tung auf dem Widerlager in Achse H
Übergangskonstruktionen: Achse A Rollverschlußkonstruktion der Fa. Sollinger Hütte Achse H -Sonderkonstruktion mit Dichtprofil WSF 80 Fa. Sollinger Hütte.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-17 📅
Datum des Beginns: 2017-05-15 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 054-099308
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern werden.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern werden.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauwerk befindet sich im Zuge der BAB 7 bei ca. Kilometer 576,80 (Brückenmitte) und überbrückt die Bundesstraße B279, sowie mehrere Feldwege und den Thalaubach. Die Talbrücke besteht aus 2 Teilbauwerken. Es handelt sich um eine 7-feldrige Stahlbrücke. Baujahr:1968
Das Bauwerk befindet sich im Zuge der BAB 7 bei ca. Kilometer 576,80 (Brückenmitte) und überbrückt die Bundesstraße B279, sowie mehrere Feldwege und den Thalaubach. Die Talbrücke besteht aus 2 Teilbauwerken. Es handelt sich um eine 7-feldrige Stahlbrücke. Baujahr:1968
Bauwerkskenndaten:
Pfeiler: 6 Stück mit Hammerkopf pro Überbau (Stahlbeton)
einlagige Bitumenpufferschicht, je 3,5 cm Gußasphaltschutz- und deckschicht
Widerlager: 2 Stück
Lager: 6 Stück Linienkipplager auf dem Widerlager in Achse A, je 18 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvor-richtung in Pfeilerachse B bis G, 6 Stück Rollenlager ohne besondere Kippvorrich-tung auf dem Widerlager in Achse H
Übergangskonstruktionen: Achse A Rollverschlußkonstruktion der Fa. Sollinger Hütte Achse H -Sonderkonstruktion mit Dichtprofil WSF 80 Fa. Sollinger Hütte.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Prüfung der Thalaubachtalbrücke (ASB 5524-510), bestehend aus zwei Teilbauwerken gem. DIN 1076, die Prüfungsleistung bestehet aus der Prüfung der Schottblechschweißnähte (in einem 3 monatigen Abstand), Prüfung der gesamten Überbauschweißnähte (jährlich), Prüfung der Einfach- und Hauptprüfung (Während der Vertragslaufzeit) und Sonderprüfungen aufgrund von
Prüfung der Thalaubachtalbrücke (ASB 5524-510), bestehend aus zwei Teilbauwerken gem. DIN 1076, die Prüfungsleistung bestehet aus der Prüfung der Schottblechschweißnähte (in einem 3 monatigen Abstand), Prüfung der gesamten Überbauschweißnähte (jährlich), Prüfung der Einfach- und Hauptprüfung (Während der Vertragslaufzeit) und Sonderprüfungen aufgrund von
Instandsetzungsarbeiten.
Leistungszeitraum, Fristen:
voraussichtlicher Beginn der Ausführung: 15.05.2017;
voraussichtliche Fertigstellung: 31.1.2025.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 1 500 000 EUR für Personenschäden
und
— 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]
Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird / werden gefordert:
— „Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu betrauen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“
Der Bauwerksprüfingenieur, der den Prüfbericht als Ingenieur verantwortlich unterzeichnet, sowie ein Stellvertreter müssen mindestens jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Abgeschlossenes Fachhochschulstudium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau bzw. Stahlbau.
2. Berufserfahrung > 5 Jahre im Brücken- bzw. Konstruktiven Ingenieurbau in den Bereichen
— Entwurfsbearbeitung,
— Bauausführung,
— Standsicherheitsberechnung,
— Bauwerksinstandsetzung.
Bei der Benennung des Bauwerksprüfpersonals ist der Nachweis der Sachkunde durch Vorlage
entsprechender Zeugnisse (Lehrgang für Ingenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 o. vergleichbar) & Tätigkeitsnachweise zu belegen.
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für folgenden Aufgabenbereich:
— BW-Prüfung
sind vom Bewerber 3 Referenzprojekte zu benennen.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens gleichzeitig erbracht worden sein:
— Prüfung eines Bauwerkes gemäß DIN 1076
— Prüfung einer Straßenbrücke die dem übergeordneten Netz (BAB, B-Straße) gewidmet ist
— Stahl- bzw. Stahlverbundbauweise
— Bauwerkslänge > 50 m
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Vergabeunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Unterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Vergabeunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Unterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Verantwortlicher Bauwerksprüfer sowie stellvertretender Bauwerksprüfer:
— Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter > 5 Jahre
— Nachweis der Qualifikation gemäß DIN 1076. Die Qualifikation muss jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung genügen.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
— Nachweise von je drei Referenzprojekten aus dem Aufgabenbereich Bauwerksprüfung, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung genügen.
— Nachweise von je drei Referenzprojekten aus dem Aufgabenbereich Bauwerksprüfung, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
Tariftreue.
Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des…
… Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern werden.
… Vergabeverfahrens gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663435 📠
Quelle: OJS 2017/S 054-099308 (2017-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 397 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern werden.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern werden.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 7, Thalaubach-Talbrücke BWP“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Thalaubachtalbrücke (ASB 5524-510), bestehend aus zwei Teilbauwerken gem. DIN 1076, die Prüfungsleistung besteht aus der Prüfung der Schottblechschweißnähte (in einem 3 monatigen Abstand), Prüfung der gesamten Überbauschweißnähte (jährlich), Prüfung der Einfach- und Hauptprüfung (Während der Vertragslaufzeit) und Sonderprüfungen aufgrund von
Prüfung der Thalaubachtalbrücke (ASB 5524-510), bestehend aus zwei Teilbauwerken gem. DIN 1076, die Prüfungsleistung besteht aus der Prüfung der Schottblechschweißnähte (in einem 3 monatigen Abstand), Prüfung der gesamten Überbauschweißnähte (jährlich), Prüfung der Einfach- und Hauptprüfung (Während der Vertragslaufzeit) und Sonderprüfungen aufgrund von
voraussichtlicher Beginn der Ausführung: 15.5.2017
voraussichtliche Fertigstellung: 31.1.2025
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-09 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen