Ballistische Schutzschilde für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt

Zertifizierung und Lieferung von 61 Stück ballistischen Schutzschildern für die Polizei Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-28 Auftragsbekanntmachung
2017-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeiausrüstung
Referenznummer: B2414-N
Kurze Beschreibung:
Zertifizierung und Lieferung von 61 Stück ballistischen Schutzschildern für die Polizei Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeiausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schutzausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Neuländer Straße 60
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-31 📅
Datum des Beginns: 2017-07-10 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 064-120002
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zertifizierung und Lieferung von 61 Stück ballistischen Schutzschildern für die Sachsen (Details gemäß Leistungsbeschreibung zum nicht offenen Verfahren, welche an die geeigneten Bewerber mit form- und fristgerechten Anträgen versendet wird.).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
bzw. zur Selbstreinigung (Erklärung E2);
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften,
Erklärung E3).
Es ist der Vordruck des Auftraggebers zu verwenden, vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zu Nrn. E1, E2 und E3 sind gegebenenfalls Ausnahmen nach Maßgabe der Hinweise im Aufforderungsschreiben und im Vordruck selbst möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung
E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit
gemäß Erklärung E5 notwendig);
Erklärung zur Vorläufigkeit (Erklärung E8).
Mindeststandards:
Es ist der Vordruck des Auftraggebers zu verwenden, vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zu Nr. E4 sind gegebenenfalls Ausnahmen nach Maßgabe der Hinweise im Aufforderungsschreiben und im Vordruck selbst möglich (nicht jedoch zu Nrn. E5 und E8).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen (Erklärung E6).
Mindeststandards:
Es ist der Vordruck des Auftraggebers zu verwenden, vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zu Nr. E6 sind gegebenenfalls Ausnahmen nach Maßgabe der Hinweise im Aufforderungsschreiben und im Vordruck selbst möglich.
Weitere Erklärungen/Nachweise:
Verschwiegenheitserklärung VSE; ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen der Polizei Sachsen.
Der Zertifizierungsnachweis für die zu liefernden Schutzschilde ist spätestens 7 Tage vor Liefertermin dem im Auftrag benannten Zuständigen des Auftraggebers zu übergeben.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 999
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die obige Anzahl ist nicht die geplante Anzahl der Bewerber (dieser Eintrag unter Nr. II.2.9) ist lediglich veranlasst durch technisch bedingte Ausfüllpflicht auf Grund eines Programmierungsfehlers dieses elektronischen Formulares).
Eine Beschränkung der Anzahl der Bewerber ist NICHT vorgesehen. Es entscheiden lediglich Eignung und Einhaltung der Formen und Fristen über die Teilnahme.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Straße 35
Postleitzahl: 01150
Kontaktperson: Herr Jäckel
Telefon: +49 35142031411 📞
E-Mail: falk.jaeckel@sdv.de 📧
Fax: +49 35142031496 📠
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.evergabe.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe dieses öffentlichen Auftrages unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer gemäß GWB, Kapitel 2, Nachprüfungsverfahren (ab § 155). Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein solcher Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Weitere Details zu Form und Inhalt regelt § 161 GWB. Jedes Unternehmen, das ein Interesse am diesem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugt. Ein solcher Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB für dieses Vergabeverfahren unzulässig, wenn: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 064-120002 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zertifizierung und Lieferung von 61 Stück ballistischen Schutzschilden für die Polizei Sachsen (Details gemäß Leistungsbeschreibung, welche an die geeigneten Bewerber mit form- und fristgerechten Anträgen versendet worden war).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287382
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 064-120002
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Der tatsächliche Gesamtauftragswert wird nicht bekanntgegeben. Grundlage § 39 Abs. 6 Nummer 3 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zertifizierung und Lieferung von 61 Stück ballistischen Schutzschilden für die Polizei Sachsen (Details gemäß Leistungsbeschreibung, welche an die geeigneten Bewerber mit form- und fristgerechten Anträgen gesendet worden war).
Zusätzliche Informationen:
Der tatsächliche Gesamtauftragswert wird nicht bekanntgegeben. Grundlage § 39 Abs. 6 Nummer 3 VgV.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771199 📠
Quelle: OJS 2017/S 140-287382 (2017-07-20)