Die oben genannten Wohngebäude sollen von einem Energiedienstleistungsunternehmen mit Wärme für die Beheizung der Räume und für die Brauchwassererwärmung im Rahmen eines Energie-Contractings versorgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Wandlitz
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Postort: Wandlitz
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bauamt – Frau Steffi Rottmann
Telefon: +49 33397-66345📞
E-Mail: steffi.rottmann@wandlitz.de📧
Fax: +49 33397-66375 📠
Region: Brandenburg🏙️
URL: www.wandlitz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Basdorfer Gärten – Wärmelieferung für Haus 1 und Haus 2
BGW-1-400-10
Produkte/Dienstleistungen: Fernwärme📦
Kurze Beschreibung:
“Die oben genannten Wohngebäude sollen von einem Energiedienstleistungsunternehmen mit Wärme für die Beheizung der Räume und für die Brauchwassererwärmung im...”
Kurze Beschreibung
Die oben genannten Wohngebäude sollen von einem Energiedienstleistungsunternehmen mit Wärme für die Beheizung der Räume und für die Brauchwassererwärmung im Rahmen eines Energie-Contractings versorgt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 253745.30 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Barnim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Basdorfer Gärten Haus 1 und Haus 2 Kornblumenweg 5-9 und 10-14 16348 Wandlitz OT Basdorf Auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule Prenzlauer Str....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Basdorfer Gärten Haus 1 und Haus 2 Kornblumenweg 5-9 und 10-14 16348 Wandlitz OT Basdorf Auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule Prenzlauer Str. 66, 16348 Wandlitz.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Umbaus zu Wohngebäuden sollen die ehemaligen Kasernengebäude (Haus 1 und Haus 2) von einem Energiedienstleistungsunternehmen mit Wärme für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Umbaus zu Wohngebäuden sollen die ehemaligen Kasernengebäude (Haus 1 und Haus 2) von einem Energiedienstleistungsunternehmen mit Wärme für die Beheizung der Räume und ebenfalls für die Brauchwassererwärmung im Rahmen eines Energie-Contractings versorgt werden. Die geplante Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Die Wohnungen werden über Fußbodenheizung beheizt. Im Erdgeschoss werden zur Erstellung der Anlage für das Energie-Contracting 2 Räume zur Verfügung gestellt, die in Ihren räumlichen Bedingungen in den Vergabeuterlagen beschrieben werden. Die Räume dienen zusätzlich als Hausanschlussräume für die Gas- und Wasserversorgung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angebote müssen in schriftlicher Form und deutscher Sprache verfasst, abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen werden am 20.12.2017 auf dem...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebote müssen in schriftlicher Form und deutscher Sprache verfasst, abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen werden am 20.12.2017 auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 242-502363
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BGW-Contracting
Los-Identifikationsnummer: BGW-1-400-10
Titel: Basdorfer Gärten – Wärmelieferung für Haus 1 und Haus 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Danpower Energie Service GmbH
Postanschrift: Otto-Braun-Platz 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Barnim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 253745.30 💰
“Die Angebote müssen in schriftlicher Form und deutscher Sprache verfasst, abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen werden am 20.12.2017 auf dem...”
Die Angebote müssen in schriftlicher Form und deutscher Sprache verfasst, abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen werden am 20.12.2017 auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung gestellt!
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMD49D
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 186-420038 (2018-09-26)