Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilender Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren.Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüroerarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Referenznummer: 2017/S 099-195226
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilender Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren.Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüroerarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilender Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren.Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüroerarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: (zwar)
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de🌏
E-Mail: piper@zwar.de📧
Telefon: +49 38388004-150📞
URL der Dokumente: http://www.zwar.de🌏
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilender Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren.Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüroerarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilender Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren.Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüroerarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 1 700 Hausanschlüsse) werden ca. 108 km Erdarbeiten(versiegelt/unversiegelt) erforderlich sein. Dabei sind ca. 189 km Schutzrohre sowie ca. 495 km Glasfaserkabelzu verlegen, außerdem sind ca. 51 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten.
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 1 700 Hausanschlüsse) werden ca. 108 km Erdarbeiten(versiegelt/unversiegelt) erforderlich sein. Dabei sind ca. 189 km Schutzrohre sowie ca. 495 km Glasfaserkabelzu verlegen, außerdem sind ca. 51 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Vorinformation,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen oder Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A,
— Zulassung "DVGW GW 302 Gruppe GN2: A" oder gleichwertig,
— Zertifikat "LWL-Installation für Fachbetrieb des Deutschen Instituts für Beitbandkommunikation odergleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorinformation ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend, andernfalls für das Jahr 2015,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens betreffend Bauleistungen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung über Ausstattung und Geräte.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Umsetzung der Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Fertigstellung vor dem 30.11.2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 70
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen, Frau Sabine Piper
Internetadresse: www.zwar.de🌏
Dokumente URL: www.zwar.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490📞
E-Mail: l.kleimann@melzgercke.de📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover🏙️
Internetadresse: https://www.melzgercke.de🌏
URL der Dokumente: www.zwar.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der vergütbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der vergütbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2017/S 148-305818 (2017-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Referenznummer: 2017/S148-305818
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis vonFTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis vonFTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Gesamtwert des Auftrags: 5 605 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Kontakt
Telefon: +49 38388004150📞
Fax: +49 38388004969 📠
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis vonFTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Hiddensee, Gager, Middelhagen und Thiessow flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis vonFTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 1 700 Hausanschlüsse) werden ca. 108 km Erdarbeiten (versiegelt/unversiegelt) erforderlich sein. Dabei sind ca. 189 km Schutzrohre sowie ca. 495 km Glasfaserkabel zu verlegen, außerdem sind ca. 51 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten.
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 1 700 Hausanschlüsse) werden ca. 108 km Erdarbeiten (versiegelt/unversiegelt) erforderlich sein. Dabei sind ca. 189 km Schutzrohre sowie ca. 495 km Glasfaserkabel zu verlegen, außerdem sind ca. 51 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rügen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-04 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sabine Piper
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Fax: +49 385588-5164 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 385588-5817 📠
Quelle: OJS 2018/S 005-006403 (2018-01-05)