Bau eines passiven Breitbandnetzes in Teilen der Gemeinden Lietzow, Poseritz, Buschvitz und der Städte Bergen auf Rügen, Putbus und Garz

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Lietzow, Poseritz, Buschvitz und der Städte Bergen auf Rügen, Putbus und Garz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.9.2019 erwartet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-03 Auftragsbekanntmachung
2018-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Lietzow, Poseritz, Buschvitz und der Städte Bergen auf Rügen, Putbus und Garz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.9.2019 erwartet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de 🌏
E-Mail: piper@zwar.de 📧
Telefon: +49 38388004150 📞
Fax: +49 38388004969 📠
URL der Dokumente: http://www.zwar.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 213-441787
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 099-195225
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Lietzow, Poseritz, Buschvitz und der Städte Bergen auf Rügen, Putbus und Garz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
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Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.9.2019 erwartet.
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Geschätzter Gesamtwert: 11 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Netz wird in folgenden Gemeindeteilen errichtet:
— Stadt Bergen auf Rügen (OT Neklade, Siggermow, Silvitz, Kaiseritz, Kluptow und Stadthof)
— Stadt Putbus (OT Altkamp, Alt Güstelitz, Alt Lanschvitz, Alt Pastitz, Dolgemost, Dumgenevitz, Güstelitz,Kasnevitz, Ketelshagen, Krakvitz, Kransevitz, Neukamp, Neu Lanschvitz, Pastitz, Strachtitz, Wreechen)
— Stadt Garz (OT Koldevitz, Karnitz, Kowall, Wendorf, Silmenitz, Groß Schoritz, Maltzien, Losentitz, Poppelvitz, Zicker)
— Gemeinden
— Poseritz (OT Renz, Puddemin)
— Lietzow und deren Ortsteile
— Buschvitz (OT Strüßendorf)
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 1 140 Hausanschlüsse) werden ca. 160 km Erdarbeiten (versiegelt/unversiegelt) erforderlich sein. Dabei sind ca. 240 km Schutzrohre sowie ca. 755 km Glasfaserkabel zu verlegen, außerdem sind ca. 95 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Dauer: 15 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Lietzow, Poseritz, Buschvitz und Städte Bergen auf Rügen, Putbus und Garz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Bekanntmachung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen oder Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A,
— Zulassung „DVGW GW 302 Gruppe GN2:A“ oder gleichwertig,
— Zertifikat „LWL-Installation für Fachbetriebe des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation“ oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/ Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in demdas Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend,andernfalls für das Jahr 2015,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens betreffend Bauleistungen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
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— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
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— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung über Ausstattung und Geräte.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Umsetzung der Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt für die Fertigstellung vor dem 30.09.2019
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 70

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Piper
Internetadresse: www.zwar.de 🌏
Dokumente URL: www.zwar.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: RAin Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490 📞
E-Mail: m.huetter@melzgercke.de 📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: www.melzgercke.de 🌏
Kontaktperson: Meike Hütter
Internetadresse: https://www.melzgercke.de 🌏
URL der Dokumente: www.zwar.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau, Tourismus Mecklenburg Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 305588-5817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Autraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern
Fax: +49 385588-5164 📠
Quelle: OJS 2017/S 213-441787 (2017-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Referenznummer: 2017/S 213-441787
Gesamtwert des Auftrags: 11 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-006402
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 213-441787
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Stadt Bergen auf Rügen (OT Neklade, Siggermow, Silvitz, Kaiseritz, Kluptow und Stadthof),
— Stadt Putbus (OT Altkamp, Alt Güstelitz, Alt Lanschvitz, Alt Pastitz, Dolgemost, Dumgenevitz,Güstelitz,Kasnevitz, Ketelshagen, Krakvitz, Kransevitz, Neukamp, Neu Lanschvitz, Pastitz, Strachtitz,Wreechen),
— Stadt Garz (OT Koldevitz, Karnitz, Kowall, Wendorf, Silmenitz, Groß Schoritz, Maltzien, Losentitz, Poppelvitz,Zicker),
— Gemeinden,
— Poseritz (OT Renz, Puddemin),
— Lietzow und deren Ortsteile,
— Buschvitz (OT Strüßendorf).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt für die Fertigstellung vor dem 30.9.2019

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-5164 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Autraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161 Form, Inhalt.
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 385588-5164 📞
Fax: +49 385588-5817 📠
Quelle: OJS 2018/S 005-006402 (2018-01-05)