Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planung des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftraggeber wird eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planung des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftraggeber wird eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planung des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftraggeber wird eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Pubuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de🌏
E-Mail: piper@zwar.de📧
Telefon: +49 38388004150📞
URL der Dokumente: http://www.zwar.de🌏
— Stadt Bergen auf Rügen (OT Lipsitz, Ramitz),Gemeinde Glowe (OT Sycker, Bobbin, Ruschvitz), Gemeinde Lohme (OTNardevitz, Blandow; Ort Lohme), Gemeinde Altenkirchen (OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow,Schwarbe, Presenske, Reidervitz), Gemeinde Putgarten (OT Arkona, Fernlüttkevitz, Varnkevitz, Ort Putgarten), Gemeinde Dranske (OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhl, Lancken, Nennevitz, Starrvitz) Gemeinde Kluis (OT Gagern; Ort Kluis), Gemeinde Rappin (OT Lüßmitz, Kartzitz, Helle, Groß Banzelvitz; Ort Rappin), Gemeinde Trent (OT Freesen, Ganschvitz, Libnitz, Jabelitz, Zubzow, Venz, Vaschvitz, Holstenhagen; Ort Schaprode),Gemeinde Neuenkirchen (OT Vieregge, Tribbevitz; Ort Neuenkirchen).
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Teile der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Bekanntmachung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen oder Nachweis der
Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A,
— Zulassung "DVGW GW 302 Gruppe GN2:A" oder gleichwertig,
— Zertifikat "LWL-Installation für Fachbetriebe des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation oder
gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem
das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend,
andernfalls für das Jahr 2015,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens betreffend Bauleistungen und mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten
5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung
und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5
Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem
Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Maßnahmen des Unternehmens zur
Sicherung der Qualität,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal,
— Erklärung über Ausstattung und Geräte.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Umsetzung der Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt für die Fertigstellung vor dem 30.11.2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 70 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Piper
Internetadresse: www.zwar.de🌏
Dokumente URL: www.zwar.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: RAin Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490📞
E-Mail: m.huetter@melzgercke.de📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover🏙️
Internetadresse: www.melzgercke.de🌏
Kontaktperson: Meike Hütter
Internetadresse: https://www.melzgercke.de🌏
URL der Dokumente: www.zwar.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im
Geltungsbereichdieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau, Tourismus Mecklenburg Vorpommern
E-Mail: vergabekammer@wm-regierung.de📧
Quelle: OJS 2017/S 170-348127 (2017-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Referenznummer: 2017/ S-170-348127
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planung des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftraggeber wird eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Glowe, Lohme, Putgarten, Dranske, Kluis, Schaprode, Trent, Rappin, Neuenkirchen und der Stadt Bergen auf Rügen flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planung des ZWAR. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 erhalten. Vom Auftraggeber wird eine Fertigstellung des passiven Netzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
Gesamtwert des Auftrags: 10 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz📦
— Stadt Bergen auf Rügen (OT Lipsitz, Ramitz),Gemeinde Glowe (OT Sycker, Bobbin, Ruschvitz), Gemeinde Lohme (OT Nardevitz, Blandow; Ort Lohme), Gemeinde Altenkirchen (OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe, Presenske, Reidervitz), Gemeinde Putgarten (OT Arkona, Fernlüttkevitz, Varnkevitz, Ort Putgarten), Gemeinde Dranske (OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhl, Lancken, Nennevitz, Starrvitz) Gemeinde Kluis (OT Gagern; Ort Kluis), Gemeinde Rappin (OT Lüßmitz, Kartzitz, Helle, Groß Banzelvitz; Ort Rappin), Gemeinde Trent (OT Freesen, Ganschvitz, Libnitz, Jabelitz, Zubzow, Venz, Vaschvitz, Holstenhagen; Ort Schaprode), Gemeinde Neuenkirchen (OT Vieregge, Tribbevitz; Ort Neuenkirchen).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
10
Gewichtung der Kosten: 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-5164 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 385588-5164📞
Fax: +49 385588-5817 📠
Quelle: OJS 2018/S 005-006397 (2018-01-05)