Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen für die Förderung der baulichen Maßnahmen aus den beiden vorgenannten Fonds. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand der DGUV gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und werden dem Bundesversicherungsamt im Genehmigungsverfahren vorgelegt. Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die DGUV im Bereich der Fondsverwaltung laut Leistungsverzeichnis durch den vom Auftragnehmer bereitgestellten Sachverständigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Architekten
Referenznummer: 2017-05
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen für die Förderung der baulichen Maßnahmen aus den beiden vorgenannten Fonds. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand der DGUV gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und werden dem Bundesversicherungsamt im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die DGUV im Bereich der Fondsverwaltung laut Leistungsverzeichnis durch den vom Auftragnehmer bereitgestellten Sachverständigen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen für die Förderung der baulichen Maßnahmen aus den beiden vorgenannten Fonds. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand der DGUV gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und werden dem Bundesversicherungsamt im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die DGUV im Bereich der Fondsverwaltung laut Leistungsverzeichnis durch den vom Auftragnehmer bereitgestellten Sachverständigen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste von Architekten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt, d.h. der aktuelle Stand der beantworteten Bieterfragen ist nur im DTVP-Projektraum abgebildet. Deshalb ist es entscheidend, dass hierzu Zugang besteht.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2017 (soweit sie den Teilnahmewettbewerb betreffen, spätestens bis zum 29.05.2017) ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den DTVP-Projektraum als Nachrichten der Vergabestelle).
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Bewerbungsbogen E 4).
4) Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag benennen und für dieses Unternehmen die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichnetem Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft (Bewerbungsbogen E5).
Zudem muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (Bewerbungsbogen E6).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Nachunternehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen. Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CYB6H.
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt, d.h. der aktuelle Stand der beantworteten Bieterfragen ist nur im DTVP-Projektraum abgebildet. Deshalb ist es entscheidend, dass hierzu Zugang besteht.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2017 (soweit sie den Teilnahmewettbewerb betreffen, spätestens bis zum 29.05.2017) ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den DTVP-Projektraum als Nachrichten der Vergabestelle).
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Bewerbungsbogen E 4).
4) Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag benennen und für dieses Unternehmen die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichnetem Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft (Bewerbungsbogen E5).
Zudem muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (Bewerbungsbogen E6).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Nachunternehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen. Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CYB6H.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen für die Förderung der baulichen Maßnahmen aus den beiden vorgenannten Fonds. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand der DGUV gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und werden dem Bundesversicherungsamt im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung von baufachlichen Stellungnahmen für die Förderung der baulichen Maßnahmen aus den beiden vorgenannten Fonds. Auf Grundlage der Stellungnahme und in Abstimmung mit dem baufachlichen Sachverständigen verabschiedet die vom Vorstand der DGUV gebildete Sachverständigenstelle baufachliche Testate für die einzelnen beantragten baulichen Maßnahmen. Die Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und werden dem Bundesversicherungsamt im Genehmigungsverfahren vorgelegt.
Hinzu kommen weitere Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die DGUV im Bereich der Fondsverwaltung laut Leistungsverzeichnis durch den vom Auftragnehmer bereitgestellten Sachverständigen.
Die DGUV unterhält für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einen Gemeinschaftsfonds (Neu- und Erweiterungsmaßnahmen) und einen Investitionsfonds (bauliche Ersatzinvestitionen). Die Investitionsmittel dienen grundsätzlich der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation, Schulungseinrichtungen sowie Forschungsinstituten, Prüfstellen und ähnlichen Einrichtungen.
Die DGUV unterhält für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einen Gemeinschaftsfonds (Neu- und Erweiterungsmaßnahmen) und einen Investitionsfonds (bauliche Ersatzinvestitionen). Die Investitionsmittel dienen grundsätzlich der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation, Schulungseinrichtungen sowie Forschungsinstituten, Prüfstellen und ähnlichen Einrichtungen.
Der Vorstand der DGUV hat eine Sachverständigenstelle und eine Strukturgruppe gebildet, die in Abstimmung mit einem baufachlichen Sachverständigen baufachliche Testate für die einzelnen beantragten Maßnahmen erstellt. Der Auftragnehmer ist als baufachlicher Sachverständiger für die DGUV tätig und erstellt eine Stellungnahme zu den eingereichten Anträgen, auf deren Grundlage die Sachverständigenstelle bzw. die Strukturgruppe ein Testat verabschiedet.
Der Vorstand der DGUV hat eine Sachverständigenstelle und eine Strukturgruppe gebildet, die in Abstimmung mit einem baufachlichen Sachverständigen baufachliche Testate für die einzelnen beantragten Maßnahmen erstellt. Der Auftragnehmer ist als baufachlicher Sachverständiger für die DGUV tätig und erstellt eine Stellungnahme zu den eingereichten Anträgen, auf deren Grundlage die Sachverständigenstelle bzw. die Strukturgruppe ein Testat verabschiedet.
Die zu erstellenden Testate dienen der Vorbereitung der Entscheidung des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung der DGUV über die Bewilligung der beantragten Maßnahme und ermöglichen dem Bundesversicherungsamt die Genehmigung.
Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sind insbesondere die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG Kliniken), zu denen neun Akutkliniken, zwei Rehabilitationskliniken für Berufskrankheiten sowie zwei Reha Ambulanzen gehören, die sich in der Trägerschaft der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie einem Teil der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand befinden.
Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sind insbesondere die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG Kliniken), zu denen neun Akutkliniken, zwei Rehabilitationskliniken für Berufskrankheiten sowie zwei Reha Ambulanzen gehören, die sich in der Trägerschaft der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie einem Teil der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand befinden.
Der Bausachverständige prüft die Anträge auf Finanzierung von Bau- und Investitionsvorhaben nach Verfahrensordnung auf Konformität mit den Zielen der DGUV, der (betriebs-)organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Qualität.
Inhalte der baufachlichen Stellungnahmen sind insbesondere folgende Ausführungen:
— Ausgangssituation;
— Überblick der eingereichten Unterlagen;
— Bedarfsermittlung;
— Raum-, Funktions- und Betriebsprogrammen;
— Stand der Planung und Genehmigung;
— Stand der Vergabe;
— Stand der Bauarbeiten;
— Planung / Stand Kosten;
— Empfehlungen zur Förderung und zur Mittelzuweisung;
— eine Zusammenfassung sowie ein Beschlussvorschlag.
Als Grundlage für die Prüfungen des baufachlichen Sachverständigen werden seitens der Kliniken strukturierte Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV); Glinkastr. 40; 10117; Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind die als Formular zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden. Diese sind jeweils zu unterschreiben und mit Ort- und Datumsangabe und Firmenstempel und soweit gefordert mit Anlagen zu versehen.
1) Darstellung des Bewerberunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bewerbergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte, der Beschreibung der Struktur und des Leistungsprofils. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Nachunternehmern abzugeben. (Bewerbungsbogen E1)
1) Darstellung des Bewerberunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bewerbergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte, der Beschreibung der Struktur und des Leistungsprofils. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Nachunternehmern abzugeben. (Bewerbungsbogen E1)
2) Eigenerklärung, dass für den Bewerber die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern mit Eignungsleihe abzugeben (Bewerbungsbogen E2).
2) Eigenerklärung, dass für den Bewerber die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern mit Eignungsleihe abzugeben (Bewerbungsbogen E2).
3) Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter ordnungsgemäß abgeführt wurden (Bewerbungsbogen E3). Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern mit Eignungsleihe abzugeben.
3) Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter ordnungsgemäß abgeführt wurden (Bewerbungsbogen E3). Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von Nachunternehmern mit Eignungsleihe abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die als Formular zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden. Diese sind jeweils zu unterschreiben und mit Ort- und Datumsangabe und Firmenstempel und soweit gefordert mit Anlagen zu versehen.
Die nachfolgend mit (Mindestanforderung, M) gekennzeichneten Kriterien stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend mit (Mindestanforderung, M) gekennzeichneten Kriterien stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind. Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, werden von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 100 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert (Mindestanforderung, M), oder Erklärung, dass eine solche Versicherung vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sein (Bewerbungsbogen E7).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 100 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert (Mindestanforderung, M), oder Erklärung, dass eine solche Versicherung vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sein (Bewerbungsbogen E7).
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft insgesamt muss dabei in den jeweiligen abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 500.000 EUR betragen haben (Mindestanforderung, M) (Bewerbungsbogen E8).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft insgesamt muss dabei in den jeweiligen abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 500.000 EUR betragen haben (Mindestanforderung, M) (Bewerbungsbogen E8).
3.) Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (Architekten) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben (Bewerbungsbogen E9). Es wird eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 3 Architekten in den letzten 3 Jahren gefordert (Mindestanforderung, M).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (Architekten) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben (Bewerbungsbogen E9). Es wird eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 3 Architekten in den letzten 3 Jahren gefordert (Mindestanforderung, M).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Mitarbeiterprofilen: Profil des geplanten Sachverständigen nach dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Muster. Es sind Angaben zu den folgenden Punkten zu machen:
Name des Mitarbeiters und Position im Unternehmen,
(Nachweis: Vorlage des Abschlusszeugnisses in Kopie)
— Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt
(Nachweis: Kopie der Urkunde der Architektenkammer)
Berufliche Erfahrungen
Umfassende Erfahrung bei der Planung und Errichtung von Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung in Deutschland oder im Ausland, nachgewiesen durch Vorlage von mindestens vier der folgenden sechs Referenzprojekte (Mindestanforderung)
— Zwei Referenzprojekte im Bereich Planungsleistungen, davon
— ein Krankenhaus mit einem Investitionsvolumen von mehr als 30 000 000 EUR
— ein Krankenhausprojekt Sanierung
— Zwei Referenzprojekte im Bereich konzeptionelle Entwicklung von Krankenhauscampi / Entwicklung von Krankenhauszielplanungen
— Ein Referenzprojekt im Bereich Betriebsorganisationsplanung von Krankenhäusern
— Ein Referenzprojekt Erfahrung bei vergleichbarer Sachverständigentätigkeit bei der Bewertung (insb. hinsichtlich Zielkonformität, (betriebs-)organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Qualität) von Bau- und Investitionsvorhaben zur Vorbereitung von Investitionsentscheidung. Als besonders vergleichbar angesehen werden Tätigkeiten als regelmäßiger Sachverständiger für öffentliche Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von min. 30 Mio. EUR/ Jahr
— Ein Referenzprojekt Erfahrung bei vergleichbarer Sachverständigentätigkeit bei der Bewertung (insb. hinsichtlich Zielkonformität, (betriebs-)organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Qualität) von Bau- und Investitionsvorhaben zur Vorbereitung von Investitionsentscheidung. Als besonders vergleichbar angesehen werden Tätigkeiten als regelmäßiger Sachverständiger für öffentliche Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von min. 30 Mio. EUR/ Jahr
Es sind vollständige Informationen zu bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge maximal 5 Jahre zurückliegen darf, einzureichen.
Es sind vollständige Informationen zu bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge maximal 5 Jahre zurückliegen darf, einzureichen.
Die Darstellungen zum Projektmitarbeiter werden nach dem im Bewerbungsbogen und den Allgemeinen Bedingungen angegebenen Schema bepunktet und zur Bewertung herangezogen, welche Bewerber für die Durchführung des Auftrags am besten geeignet sind.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die zum Bewertungsbogen, Erklärung Nr.10 (Angaben zu Projektmitarbeitern – Sachverständige/r) eingereichten Darstellungen und Nachweise bewerten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die zum Bewertungsbogen, Erklärung Nr.10 (Angaben zu Projektmitarbeitern – Sachverständige/r) eingereichten Darstellungen und Nachweise bewerten.
Es müssen mindestens vier Referenzprojekte eingereicht werden. Für bis zu sechs eingereichte Referenzprojekte werden bis zu max. 5 Punkte vergeben (gesamt max. 30 Punkte).
Zur Bewertung werden für die eingereichten Referenzprojekte Punkte wie folgt vergeben:
— besonders hohe Vergleichbarkeit bzw. Leistungserwartung (> 95 %) = 5 Punkte;
— hohe Vergleichbarkeit bzw. Leistungserwartung (> 80 %) = 4 Punkte;
— sehr geringe Vergleichbarkeit bzw. Leistungserwartung (> 25 %) = 1 Punkte;
— keine Vergleichbarkeit bzw. Leistungserwartung (< 25 %) = 0 Punkte.
Steht nach Auswertung der Referenzprojekte nicht fest, welche 5 Bewerber am besten geeignet sind, wird als weiteres Reduzierungskriterium die Dauer der Berufserfahrung des benannten Mitarbeiters herangezogen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baufachliche Stellungnahme (Arbeitsprobe)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Gewichtung des Preises: 40
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt, d.h. der aktuelle Stand der beantworteten Bieterfragen ist nur im DTVP-Projektraum abgebildet. Deshalb ist es entscheidend, dass hierzu Zugang besteht.
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt, d.h. der aktuelle Stand der beantworteten Bieterfragen ist nur im DTVP-Projektraum abgebildet. Deshalb ist es entscheidend, dass hierzu Zugang besteht.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2017 (soweit sie den Teilnahmewettbewerb betreffen, spätestens bis zum 29.05.2017) ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den DTVP-Projektraum als Nachrichten der Vergabestelle).
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2017 (soweit sie den Teilnahmewettbewerb betreffen, spätestens bis zum 29.05.2017) ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den DTVP-Projektraum als Nachrichten der Vergabestelle).
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Bewerbungsbogen E 4).
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Bewerbungsbogen E 4).
4) Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag benennen und für dieses Unternehmen die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichnetem Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft (Bewerbungsbogen E5).
4) Beruft sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag benennen und für dieses Unternehmen die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichnetem Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft (Bewerbungsbogen E5).
Zudem muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (Bewerbungsbogen E6).
Zudem muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (Bewerbungsbogen E6).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Nachunternehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen. Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Nachunternehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen. Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Frist nachzufordern.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 089-174766 (2017-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 580 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.