Die Flughafen Köln/Bonn GmbH saniert sukzessive ihre Entwässerungsanlagen. Diese befinden sich in Flächen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Flächen, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013; vormals SüwVKan) zuzuordnen sind. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die BOL/BÜ/OB für den 5. Bauabschnitt (SüwVO) mit insgesamt 5 Sanierungsbereichen (I – V) erfolgen. Für diesen Bauabschnitt wurde im Vorfeld die Bedarfs- und Sanierungsplanung erstellt und die Ausführung der Sanierung ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH saniert sukzessive ihre Entwässerungsanlagen. Diese befinden sich in Flächen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Flächen, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013; vormals SüwVKan) zuzuordnen sind.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die BOL/BÜ/OB für den 5. Bauabschnitt (SüwVO) mit insgesamt 5 Sanierungsbereichen (I – V) erfolgen. Für diesen Bauabschnitt wurde im Vorfeld die Bedarfs- und Sanierungsplanung erstellt und die Ausführung der Sanierung ausgeschrieben.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH saniert sukzessive ihre Entwässerungsanlagen. Diese befinden sich in Flächen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Flächen, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013; vormals SüwVKan) zuzuordnen sind.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die BOL/BÜ/OB für den 5. Bauabschnitt (SüwVO) mit insgesamt 5 Sanierungsbereichen (I – V) erfolgen. Für diesen Bauabschnitt wurde im Vorfeld die Bedarfs- und Sanierungsplanung erstellt und die Ausführung der Sanierung ausgeschrieben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-04-07 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-385789
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt, unsigniert. Das Angebot sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkommunikation wird über subreport ELViS abgebildet.
Informationen zu möglichen Signaturen und den technischen Voraussetzungen finden Sie unterwww.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
Buchforststr. 1-15,
51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0,
Fax: 02 21/9 85 78-66,
E-Mail: info@subreport.de
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Die Flughafen Köln/Bonn GmbH saniert sukzessive ihre Entwässerungsanlagen. Diese befinden sich in Flächen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Flächen, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013; vormals SüwVKan) zuzuordnen sind.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH saniert sukzessive ihre Entwässerungsanlagen. Diese befinden sich in Flächen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Flächen, die der Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2013; vormals SüwVKan) zuzuordnen sind.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die BOL/BÜ/OB für den 5. Bauabschnitt (SüwVO) mit insgesamt 5 Sanierungsbereichen (I – V) erfolgen. Für diesen Bauabschnitt wurde im Vorfeld die Bedarfs- und Sanierungsplanung erstellt und die Ausführung der Sanierung ausgeschrieben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die BOL/BÜ/OB für den 5. Bauabschnitt (SüwVO) mit insgesamt 5 Sanierungsbereichen (I – V) erfolgen. Für diesen Bauabschnitt wurde im Vorfeld die Bedarfs- und Sanierungsplanung erstellt und die Ausführung der Sanierung ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln / Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Eignungsbogen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Ein öffentlicher Submissionstermin findet nicht statt.
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Informationen zu möglichen Signaturen und den technischen Voraussetzungen finden Sie unterwww.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
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Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln Zeughausgasse
Postanschrift: Zeughausgasse 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 188-385789 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter: www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt, unsigniert. Das Angebot sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkommunikation wird über subreport ELViS abgebildet.
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Fax: 02 21/9 85 78-66,
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-28 📅
Name: Igr ag
Postanschrift: Liutpoldstaße 60a
Postort: Rockenhausen
Postleitzahl: 67806
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz
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Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper KölnZeughausgasse
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.