Baureinigung. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: B14062-3043400-001-398-01
Kurze Beschreibung:
Baureinigung.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661696📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabeplattform.berlin.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabeplattform.berlin.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-04 📅
Datum des Beginns: 2017-06-12 📅
Datum des Endes: 2017-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 045-082624
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baureinigung.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. Das Gebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einem Theatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3 658 m
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. Das Gebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einem Theatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3 658 m
Das Theatergebäude wird über folgende RLT-Anlagen versorgt:
4 Klimaanlagen: Saal A, Saal B, Saal C, Regieräume;
Abluftanlagen oder -ventilatoren bzw. Entrauchungsventilatoren
Nach einer Betriebszeit von fast 30 Jahren ist das Ende der Lebensdauer der Anlagen erreicht, es besteht Sanierungsbedarf:
— Erneuerung und Instandsetzung der RLT Anlagen sowie der Gebäudeautomation;
— Erneuerung der Brandschutzklappen;
— anteilige Schadstoffsanierung (Asbest, KMF);
— Behebung baulicher Brandschutzmängel im Zusammenhang mit der Sanierung RLT Anlage;
— Bauhilfsleistungen.
Weiterhin erfolgt der Umbau des Kassenbereichs.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eine Kernbauzeit von ca. 6 Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüber hinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eine Kernbauzeit von ca. 6 Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüber hinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen Baureinigung des 1. Bauabschnitts umfassen die Gewerke:
— Baureinigung.
Sie haben folgenden wesentlichen Umfang:
— Reinigung während der Bauzeit Innen: 10 000 m²;
— Reinigung während der Bauzeit Außen: 5 000 m²;
— Bauendreinigung Innen: 4 000 m²;
— Bauendreinigung Außen: 700 m².
Beschreibung der Optionen:
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, sind 4 Bauabschnitte geplant. Mit dieser Ausschreibung soll der erste Bauabschnitt vergeben werden. Die weiteren 2 Bauabschnitte, welche im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen, sollen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll das Unternehmen, welches mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt ist, zu Verhandlung aufgefordert werden. Einen Anspruch auf Bezuschlagung der weiteren Bauabschnitte besteht nicht. Zur Orientierung werdender Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt die Leistungsverzeichnisse für die Bauabschnitt 2 bis 4 als PDF beigefügt. Auf die Leistungsverzeichnisse der Bauabschnitte 2 bis 4 ist kein Angebot abzugeben.
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, sind 4 Bauabschnitte geplant. Mit dieser Ausschreibung soll der erste Bauabschnitt vergeben werden. Die weiteren 2 Bauabschnitte, welche im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen, sollen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll das Unternehmen, welches mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt ist, zu Verhandlung aufgefordert werden. Einen Anspruch auf Bezuschlagung der weiteren Bauabschnitte besteht nicht. Zur Orientierung werdender Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt die Leistungsverzeichnisse für die Bauabschnitt 2 bis 4 als PDF beigefügt. Auf die Leistungsverzeichnisse der Bauabschnitte 2 bis 4 ist kein Angebot abzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153, 10709 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Warschauer Str. 41/42, 10243 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Kontakt
Kontaktperson: Leif-Holden Dimitriadis
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Dokumente URL: http://www.vergabeplattform.berlin.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Punkt IV.):
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.3.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlineinzusehen ist.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.3.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlineinzusehen ist.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
zu Pkt. I.3):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
zu Punkt II.2.5):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlagvorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlagvorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 045-082624 (2017-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baureinigung.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen B14062-3043400-001-398-01 geführt. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftwechsel an.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Gesamtwert des Auftrags: 13077.89 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Punkt IV.):
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.03.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
zu Pkt I.3):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
zu Punkt II.2.5):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.03.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
zu Pkt I.3):
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
zu Punkt II.2.5):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. Das Gebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einem Theatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3.658 m
Die Schaubühne am Lehniner Platz, Kurfürstendamm 153 in 10709 Berlin wird als Theater genutzt. Das Gebäude wurde 1928 als Kino errichtet, von 1978 bis 1981 erfolgte der grundlegende Umbau zu einem Theatergebäude. Die Schaubühne hat eine Grundfläche von ca. 3.658 m
— Erneuerung und Instandsetzung der RLT Anlagen sowie der Gebäudeautomation
— Erneuerung der Brandschutzklappen
— anteilige Schadstoffsanierung (Asbest, KMF)
— Behebung baulicher Brandschutzmängel im Zusammenhang mit der Sanierung RLT Anlage
— Bauhilfsleistungen
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eine Kernbauzeit von ca. sechs Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüber hinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
Diese Sanierungsmaßnahme erfolgt von 2017 bis 2020 in vier Bauabschnitten. Je Bauabschnitt ist eine Kernbauzeit von ca. sechs Wochen vorgesehen, die der jeweiligen Spielpause im Sommer entspricht. Darüber hinaus sind jeweils ca. sechs Wochen vor- und nachlaufende Bauzeit vorgesehen.
— Baureinigung
— Reinigung während der Bauzeit Innen: 10.000 qm
— Reinigung während der Bauzeit Außen: 5.000 qm
— Bauendreinigung Innen: 4.000 qm
— Bauendreinigung Außen: 700 qm.
Beschreibung der Optionen:
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, sind 4 Bauabschnitte geplant. Mit dieser Ausschreibung soll der erste Bauabschnitt vergeben werden. Die weiteren 2 Bauabschnitte, welche im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen, sollen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll das Unternehmen, welches mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt ist, zu Verhandlung aufgefordert werden. Einen Anspruch auf Bezuschlagung der weiteren Bauabschnitte besteht nicht. Zur Orientierung werdender Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt die Leistungsverzeichnisse für die Bauabschnitt 2 bis 4 als PDF beigefügt. Auf die Leistungsverzeichnisse der Bauabschnitte 2 bis 4 ist KEIN Angebot abzugeben.
Wie unter Nr. II.2.4) beschrieben, sind 4 Bauabschnitte geplant. Mit dieser Ausschreibung soll der erste Bauabschnitt vergeben werden. Die weiteren 2 Bauabschnitte, welche im Grundentwurf dem ersten Bauabschnitt entsprechen, sollen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Hierzu soll das Unternehmen, welches mit dem ersten Bauabschnitt beauftragt ist, zu Verhandlung aufgefordert werden. Einen Anspruch auf Bezuschlagung der weiteren Bauabschnitte besteht nicht. Zur Orientierung werdender Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt die Leistungsverzeichnisse für die Bauabschnitt 2 bis 4 als PDF beigefügt. Auf die Leistungsverzeichnisse der Bauabschnitte 2 bis 4 ist KEIN Angebot abzugeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.03.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 27.03.2016, 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
zu Pkt I.3):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).