Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachung Erneuerung 2 EÜ Herner Straße in Recklinghausen.
17FEI28683
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Kurze Beschreibung: Fachtechnische bauvertragliche Bauüberwachung für 2 Ingenieurbauwerke.
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Herner Straße II in km 9,126
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Recklinghausen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachtechnische Bauüberwachung Eisenbahnüberführung Herner Straße II in km 9,126.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: EÜ Herner Straße I in km 9,080
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Fachtechnische Bauüberwachung Eisenbahnüberführung Herner Straße I in km 9,080.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 160-331186
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: EÜ Herner Straße II in km 9,126
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-03 📅
2️⃣
Vertragsnummer: 17FEI28683
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: EÜ Herner Straße I in km 9,080
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 214-445643 (2017-11-06)