Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 074-143256
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Hammerbrookstraße...”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Hammerbrookstraße 44
Hamburg
20097
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sewckow, Uwe
Telefon: +49 4039181241
E-Mail: uwe.sewckow@deutschebahn.com
Fax: +49 06926536784
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Hammerbrookstraße...”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Hammerbrookstraße 44
Hamburg
20097
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meier, Regine
Telefon: +49 4039182821
E-Mail: regine.meier@deutschebahn.com
Fax: +49 6926536784
NUTS-Code: DE60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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Quelle: OJS 2017/S 077-149594 (2017-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bauüberwachung ESTW Osnabrück
Bauüberwachungsleistungen mit Eisenbahnbetrieb
(Fahrbahn)
(konstruktiver Ingenieurbau)
Leistungsbeschreibung örtliche...”
Kurze Beschreibung
Bauüberwachung ESTW Osnabrück
Bauüberwachungsleistungen mit Eisenbahnbetrieb
(Fahrbahn)
(konstruktiver Ingenieurbau)
Leistungsbeschreibung örtliche Bauüberwachung:
Fachtechnische/bauvertragliche Leistungen, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Osnabrück – Bautechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: ESTW OSN – Los 1.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option 1 bis 3.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: ESTW OSN – Los 2 – Bautechnik.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Option 1-3.
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: BÜW ESTW OSN – Los 3 – Bautechnik.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 077-149594
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2017/S 077-149594
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: ESTW Osnabrück – Bautechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-22 📅
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 199-410277 (2017-10-12)