Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Waldherr, Astrid
Telefon: +49 89130872592📞
E-Mail: astrid.waldherr@deutschebahn.com📧
Fax: +49 89130872858 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ortsdurchfahrt Plattling.
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 085-166558
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17FEI26195
Titel: Bauüberwachungsleistungen 4.2 für Ortsdurchfahrt Plattling
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EPB GmbH
Postanschrift: Eugen-Klaussner-Straße 21
Postort: Gengenbach
Postleitzahl: 77723
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Bitte beachten Sie, dass der Text unter VI.4.3 keine Gültigkeit hat. Es gilt in diesem Fall folgender Text:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer...”
Bitte beachten Sie, dass der Text unter VI.4.3 keine Gültigkeit hat. Es gilt in diesem Fall folgender Text:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 157-326130 (2017-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Cieslik, Astrid
E-Mail: astrid.cieslik@deutschebahn.com📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauüberwachungsleistungen 4.2 für Ortsdurchfahrt Plattling
17FEI26195
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ortsdurchfahrt Plattling
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300 zu erbringende Leistungsbereiche...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300 zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2,
— Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-08-21 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 157-326130
“Bitte beachten Sie, dass der Text unter VI.4.3) keine Gültigkeit hat. Es gilt in diesem Fall folgender Text:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer...”
Bitte beachten Sie, dass der Text unter VI.4.3) keine Gültigkeit hat. Es gilt in diesem Fall folgender Text:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 232-573085 (2020-11-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Region Süd
Telefon: +49 891308-72592📞
E-Mail: astrid.cieslik@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69260913730 📠
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“17FEI26195 Lärmsnaierungamaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – BÜB-Bauüberwachungs- Leistungen Lärmsanierungsmaßnahmen Ortsdurchfahrt Plattling
17FEI26195”
Titel: Bauüberwachungsleistungen 4.2 für Ortsdurchfahrt Plattling
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 098-258816 (2021-05-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postort: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche...”
Beschreibung der Beschaffung
Zu überwachende Baumaßnahme:
Ortsdurchfahrt Plattling auf Strecke 5830, km 50,600 bis 53,500 und 5634, km 63,100 bis 64,300
Zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 137-392734 (2022-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-03)
Quelle: OJS 2023/S 129-410313 (2023-07-03)