Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Waldherr, Astrid
Telefon: +49 89130872592📞
E-Mail: astrid.waldherr@deutschebahn.com📧
Fax: +49 89130872858 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Zu überwachende Baumaßnahme:
Lärmsanierungsmaßnahmen in Straßkirchen auf der Strecke 5830, km 63,800 bis km 65,600.
Zu erbringende Leistungsbereiche der Bauüberwachung:
Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen gemäß Anlage 1.1,
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2,
Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 219-455934
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17FEI29693
Titel: Bauüberwachungsleistungen für Lärmsanierungsmaßnahmen in Straßkirchen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PBI GmbH
Postanschrift: Plan 4
Postort: Lutherstadt-Eisleben
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mansfeld-Südharz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 043-094816 (2018-02-28)