Bauvorhaben Theater am Wiesendamm in Hamburg - Planungsleistungen Bühnentechnik

Neue Schauspielhaus GmbH

Der Auftraggeber errichtet in einem anzumietenden und umzubauenden Bestandsgebäude am Wiesendamm in Hamburg eine Spielstätte für das Junge Schauspielhaus mit mehreren Bühnen. Im Anschluss an dieses Vergabeverfahren soll ein Architektur-/Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen der Bühnentechnik beauftragt werden (Lph 5-9).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-22 Auftragsbekanntmachung
2018-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 3965/2017
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber errichtet in einem anzumietenden und umzubauenden Bestandsgebäude am Wiesendamm in Hamburg eine Spielstätte für das Junge Schauspielhaus mit mehreren Bühnen. Im Anschluss an dieses Vergabeverfahren soll ein Architektur-/Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen der Bühnentechnik beauftragt werden (Lph 5-9).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neue Schauspielhaus GmbH
Postanschrift: Kirchenallee 39
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.schauspielhaus.de/de_DE/home 🌏
E-Mail: hauke.schueler@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 4030091600 📞
Fax: +49 40300916061 📠
URL der Dokumente: http://www.kapellmann.de/vergabemanagement 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-02-16 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-523374
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 bereits durch Marktteilnehmer erbracht wurden. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag/Angebot an diesem Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt der Auftraggeber nicht, diese vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen sollen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen werden um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Insbesondere wird der Auftraggeber interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die Ergebnisse der bisherigen Planung auf Anforderung einzusehen. Die Übermittlung dieser Planungsergebnisse hat zur Voraussetzung, dass eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben wird (siehe Vergabeunterlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg bzw. Sitz des Dienstleisters.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in ein Berufsregister (Architekten/Ingenieure) / bei Marktteilnehmern aus anderen EU-Staaten gleichwertige Nachweise.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten/Ingenieure.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Dokumente URL: www.kapellmann.de/vergabemanagement 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: Hauke Schüler
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: www.kapellmann.de 🌏
URL der Dokumente: www.kapellmann.de/vergabemanagement 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsantragen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2017/S 248-523374 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 390 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-177202
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 248-523374
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg bzw. Sitz des Dienstleisters

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenskizze Vergabestrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässig-keit von Nachprüfungsantragen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2018/S 079-177202 (2018-04-23)