Beauftragung bodengebundener Rettungsdienst 2018 ff

Vogelsbergkreis, der Kreisausschuss

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes auf einen Dritten im gesamten Rettungsdienstbereich des Vogelsbergkreises. Rettungsmittel und zum Betrieb einer Rettungswache / eines NEF-Standortes geeignete Liegenschaften sind nach Maßgabe der Auswahlunterlagen vom Beauftragten zu stellen. Die Beauftragung soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (im Folgenden: Konzessionsvertrag) erfolgen.
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Erteilung einer Dienstleistungskonzession mittels Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag) i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) für den gesamten Rettungsdienstbereich des Vogelsbergkreises.
Der Leistungserbringer erhält vom Vogelsbergkreis keinerlei Entgelt für die von ihm im Rahmen der Beauftragung erbrachten rettungsdienstlichen Leistungen und vorgehaltenen Kapazitäten des Rettungsdienstes. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über die nach den Vorgaben von § 10 HRDG und §§ 38 ff. DVO HRDG zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern zu vereinbarenden Benutzungsentgelte. Leistungsträger sind gem. § 3 Abs. 11 HRDG die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Der Leistungserbringer trägt das vollständige Risiko der Refinanzierung der ihm für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Risiko der Vereinbarung der Benutzungsentgelte nach § 10 Abs. 1 und 2 HRDG i.V.m. § 41 DVO HRDG mit den Leistungsträgern, welche auf Basis der vom Leistungserbringer gemäß Anlage Preisblatt angesetzten Kosten stattfindet. Es besteht insoweit kein Anspruch des Leistungserbringers auf Erhalt / Refinanzierung der von ihm kalkulierten Kosten. Der Leistungserbringer trägt zudem das Risiko von Zahlungsausfällen gegenüber den Leistungsträgern und / oder sonstigen Nutzern des Rettungsdienstes.
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession gemäß § 103 bzw. § 105 GWB. Die Auswahl erfolgt in einem transparenten Verfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss außerhalb des Anwendungsbereichs von (EU-) Vergaberecht.
Vergaberechtliche Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften nach dem GWB, der VgV oder der KonzVgV, sind ausdrücklich nicht Bestandteil bzw. Grundlage des Auswahlverfahrens. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen GWB, der VgV oder der KonzVgV oder sonstiger Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Der Vogelsbergkreis macht insoweit für dieses Verfahren von der in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehenen Bereichsausnahme Gebrauch. Dieses Auswahlverfahren richtet sich dementsprechend ausschließlich an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz GWB.
Geplanter Zeitpunkt für die Auftragserteilung ist der 29.11.2017. Als Vertragsbeginn ist der Tag nach Auftragserteilung vorgesehen. Beginn der Durchführung der beauftragten rettungsdienstlichen Leistungen (Leistungsausführungsbeginn) soll zum 1.5.2018 um 7:00 Uhr erfolgen. Die Beauftragungsdauer soll 8 Jahre ab Leistungsausführungsbeginn betragen zzgl. einer Verlängerungsoption um 1 Jahr für den Fall, dass sich ein anschließendes Auswahlverfahren verzögern sollte.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-13 Auftragsbekanntmachung
2018-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge