Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Cadolzburg und Grundschule Egersdorf und Mittelschule Langenzenn

Schulverband Cadolzburg

Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zu der Grundschule Egersdorf und der Grund- und Mittelschule Cadolzburg. Zu vergeben sind ab dem Schuljahr 2017/2018 für die Fahrten zum Unterricht morgens und nachmittags, die Rückfahrten mittags und nachmittags sowie unterrichtsbedingte Bedarfsfahrten (Bad-, Sport- und Verbindungsfahrten zwischen den Mittelschulen, Langenzenn und Cadolzburg). Alle Bedarfsfahrten und die Hinfahrt zum Nachmittagsunterricht sind abhängig vom Stundenplan des jeweiligen Schuljahres und können daher in Bezug auf Wochentag und / oder Uhrzeit jährlich variieren. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme der Leistung „Bezugsfahrten“ besteht weder anteilig noch in vollem Umfang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Linie 1 bis Linie 7:Fahrten Montag – Freitag zum Unterricht Beginn 8:00 Uhr und drei Rückfahrten mittags zum Unterrichtsschluss 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13:00 Uhr (mit einer Länge ca. zwischen 8 km und 16 km Besetzkilometern)Linie N1 bis Linie N 3:Nachmittagsfahrten Montag – Donnerstag zum Unterrichtsschluss um 15:30 Uhr und um 17:00 (mit einer Länge ca. zwischen 10 km und 18 km Besetzkilometern) und Nachmittagsfahrten zum Unterricht nach Bedarf.Bedarfsfahrten:Badfahrten (ca. 150 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 22 Besetzkilometern)Sportfahrten (ca. 250 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 2 Besetzkilometern)Verbindungsfahrten (ca. 30 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 28 Besetzkilometern)Sonderfahrten von bis zu 5 500 Besetzkilometern pro Schuljahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Cadolzburg
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 90556
Postort: Cadolzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.cadolzburg.de 🌏
E-Mail: m.sulzer@cadolzburg.de 📧
Telefon: +49 9103-50931 📞
Fax: +49 9103-50910 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 078-151470
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zu der Grundschule Egersdorf und der Grund- und Mittelschule Cadolzburg. Zu vergeben sind ab dem Schuljahr 2017/2018 für die Fahrten zum Unterricht morgens und nachmittags, die Rückfahrten mittags und nachmittags sowie unterrichtsbedingte Bedarfsfahrten (Bad-, Sport- und Verbindungsfahrten zwischen den Mittelschulen, Langenzenn und Cadolzburg). Alle Bedarfsfahrten und die Hinfahrt zum Nachmittagsunterricht sind abhängig vom Stundenplan des jeweiligen Schuljahres und können daher in Bezug auf Wochentag und / oder Uhrzeit jährlich variieren. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme der Leistung „Bezugsfahrten“ besteht weder anteilig noch in vollem Umfang.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Linie 1 bis Linie 7:
Fahrten Montag – Freitag zum Unterricht Beginn 8:00 Uhr und drei Rückfahrten mittags zum Unterrichtsschluss 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13:00 Uhr (mit einer Länge ca. zwischen 8 km und 16 km Besetzkilometern)
Linie N1 bis Linie N 3:
Nachmittagsfahrten Montag – Donnerstag zum Unterrichtsschluss um 15:30 Uhr und um 17:00 (mit einer Länge ca. zwischen 10 km und 18 km Besetzkilometern) und Nachmittagsfahrten zum Unterricht nach Bedarf.
Bedarfsfahrten:
Badfahrten (ca. 150 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 22 Besetzkilometern)
Sportfahrten (ca. 250 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 2 Besetzkilometern)
Verbindungsfahrten (ca. 30 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 28 Besetzkilometern)
Sonderfahrten von bis zu 5 500 Besetzkilometern pro Schuljahr.
Referenznummer: I/10-3 Su
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markt Cadolzburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Zum Nachweis hat der Bieter seinem Angebot folgende Unterlagen bei zufügen:
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1) Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Angaben zur der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
3)Bietererklärung zu Bevorzugungs- oder Ausschlussgründen.
Die Erteilung des Auftrags kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden (nur auf Verlangen vorzulegen):
1) Angaben über zur Verfügung stehende Ersatzfahrzeuge.
2) Auszug aus den Gewerbezentralregister (§150 Gewerbeordnung), nicht älter als drei Monate,
3) polizeiliches Führungszeugnis des zum Einsatz vorgesehenen Fahrpersonals.
4) polizeiliches Führungszeugnis (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen über:
a) seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b)die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der bei ihm in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
d) die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge,
e) das von ihm für die Leistung und Aufsicht vorgesehene Personal,
f) die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
g) andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise.
Als Nachweis genügen in der Regel Eigenerklärungen des Bieters. Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
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Auf Verlangen hat der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zu allen Buslinien werden Angaben über die Leistung vorgesehenen Fahrzeuge gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf den beschriebenen Linien setzt der Auftragnehmer Fahrzeuge mit einer Ausreichenden Anzahl an Fahrgastplatzen ein. Die auf den Linien derzeitigen maximalen Busauslastung, noch 20-30 % Platzreserven haben.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen zu Vertragsbeginn die Laufleistung von 450.000 km nicht überschreiten. Alle Fahrzeuge, auch die Ersatzfahrzeuge, müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen ständig den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO) entsprechen. Der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse zur Schülerbeförderung ist während der Vertragslaufzeit in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheitsleistung zu stellen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt monatlich entsprechend der erbrachten Leistung. Grundlage für die Ermittlung der Vergütung ist der auf der Grundlage des Kilometersatzes errechnete Tageskostensatz je Linie. Dieser wird mit der Anzahl der Schultage im Abrechnungsmonat multipliziert. Abgerechnet werden können nur tatsächlich durchgeführte Fahrten. Die Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer auszustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum jeweiligen Zeitpunkt gilt. Die Zahlung ist innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ggf. ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Arbeitsgemeinschaft“ dem Angebot ausgefüllt beizulegen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 2, 3, 9 und 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-14 📅
Öffnungsort: Cadolzburg.
Ort des Eröffnungstermins: Cadolzburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 09.5.73.114
Kontakt
Kontaktperson: Schulverband Cadolzburg
Frau Sulzer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-09-12 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I/10-3 Su

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Ansbach
Postort: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 98153-1277 📞
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 078-151470 (2017-04-19)