Behandlung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) aus dem Gebiet des ehem. Landkreises Delitzsch

Landkreis Nordsachsen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Behandlung von im Gebiet des ehem. LK Delitzsch anfallenden und vom Auftraggeber übergebenen Restabfällen und von Sperrmüll bzw. (im Nebenangebot) von einem Gemisch dieser Abfälle. Die Behandlung der Abfälle schließt die Verwertung der Abfälle am Standort der vom Bieter für die Anlieferung der Restabfälle benannten Abfallbehandlungsanlage(n), die weitergehende Verwertung/ Beseitigung aller aus dieser Behandlung resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) und aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. Vorbehandlungsleistungen wie mechanische Sortierung, Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen ein. Die jeweiligen Abfälle sind an einer vom Bieter anzugebenden Anlieferstelle entgegenzunehmen. Der Transport dorthin wird jedoch vom Auftraggeber organisiert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-06 Auftragsbekanntmachung
2017-03-08 Ergänzende Angaben
2017-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: LK-NOS/341/Sy/720.2/RAB-DZ
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Behandlung von im Gebiet des ehem. LK Delitzsch anfallenden und vom Auftraggeber übergebenen Restabfällen und von Sperrmüll bzw. (im Nebenangebot) von einem Gemisch dieser Abfälle. Die Behandlung der Abfälle schließt die Verwertung der Abfälle am Standort der vom Bieter für die Anlieferung der Restabfälle benannten Abfallbehandlungsanlage(n), die weitergehende Verwertung/ Beseitigung aller aus dieser Behandlung resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) und aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. Vorbehandlungsleistungen wie mechanische Sortierung, Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen ein. Die jeweiligen Abfälle sind an einer vom Bieter anzugebenden Anlieferstelle entgegenzunehmen. Der Transport dorthin wird jedoch vom Auftraggeber organisiert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Delitzsch 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordsachsen
Postanschrift: Schlossstraße 27
Postleitzahl: 04860
Postort: Torgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-nordsachsen.de 🌏
E-Mail: michael.syska@lra-nordsachsen.de 📧
Telefon: +49 342370974142 📞
Fax: +49 3421758854110 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-049938
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen sind --Nebenangebote-- für die Übernahme und Behandlung der Rest- und Sperrabfälle als Gemisch (also als gemischte Siedlungsabfälle) vorgeschrieben, wenn der Bieter ein Angebot für Los 1 und 2 abgibt und weitere in den Bewerbungsbedingungen genannte Voraussetzungen (identischer Behandlungsweg für beide Abfallarten) erfüllt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Behandlung von Restabfällen aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Restabfällen aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca.12 500Mg/a bis 14 000Mg/a. Die Anlieferanlage muss die in der Leistungsbeschreibung angeführten Kriterien erfüllen. Ein reiner Umschlagplatz oder eine Umladestation genügt dafür nicht.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025.
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers nach Maßgabe der Vertragsbedingungen bis zum 31.5.2025.
Zusätzliche Informationen:
Nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen sind --Nebenangebote-- für die Übernahme und Behandlung der Rest- und Sperrabfälle als Gemisch (also als gemischte Siedlungsabfälle) vorgeschrieben, wenn der Bieter ein Angebot für Los 1 und 2 abgibt und weitere in den Bewerbungsbedingungen genannte Voraussetzungen (identischer Behandlungsweg für beide Abfallarten) erfüllt.
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Bezeichnung des Loses: Behandlung von Sperrmüll aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Sperrmüll aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca. 4 000 Mg/a bis 6 000 Mg/a. Die Anlieferanlage muss die in der Leistungsbeschreibung angeführten Kriterien erfüllen, insbesondere zur Annahme von Abfällen mit AVV- Nr. 20 03 07 genehmigt sein, u.U. also auch Sortieranlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen sind --Nebenangebote-- für die Übernahme und Behandlung der Rest- und Sperrabfälle als Gemisch (gemischte Siedlungsabfälle) vorgeschrieben, wenn der Bieter ein Angebot für Los 1 und 2 abgibt und weitere in den Bewerbungsbedingungen genannte Voraussetzungen (identischer Behandlungsweg für beide Abfälle) erfüllt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Delitzsch, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Bieter muss, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Zum Nachweis genügt im ersten Verfahrensschritt mit dem Angebot die Erklärung hierüber in Teil IV A.1) des Formulars Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
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2. Falls die Bieter nur als Vermittler/Makler tätig werden, müssen sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 KrWG nachweisen. Mit dem Angebot genügen Erklärungen hierzu in Teil IV. A. 2) der EEE. Erst auf Anforderung der Vergabestelle ist eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags finden sich im Teil Vertragsbedingungen (Teil IV.) in den Vergabeunterlagen sowie in der Leistungsbeschreibung.
Insbesondere wird auf die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und hier wiederum besonders auf die §§ 6,7 und 8 KrWG hingewiesen, die bei der Vertragsdurchführung zu beachten sind. So sind unter anderem die Anforderungen der Energieeffizienz nach der Fußnote zum Verfahren R 1 im Anhang 2 zum KrWG zu beachten, wenn der Bieter eine Verfahrensstufe der thermischen Behandlung in einer Verbrennungsanlage vorsieht, deren Zweck in der Behandlung von festen Siedlungsabfällen besteht.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich unter Anwesenheit von Mitarbeitern des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Internetadresse: www.landkreis-nordsachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Bitte beachten Sie die Anforderungen der Bewerbungsbedingungen für Unterauftragnehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften. Zusammengefasst gilt danach:
Für Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung (Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und für sie dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat dem Angebot separate Eigenerklärungen (EEE) der in den unten angeführten Anstrichen genannten Unterauftragnehmer beizufügen. Diese haben darin Erklärungen unter Teil II, A. und B sowie in Teil III zu den Ausschlussgründen und in Teil IV Abschnitt A, B und C zu den nach Ziffer VI. geforderten Erklärungen zu machen. Dies gilt für Unterauftragnehmer, welche eingesetzt werden sollen für
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— den Betrieb der Anlieferanlage und/oder
— den Betrieb der Behandlungsanlage, in welcher die maßgeblichen Behandlungs-schritte stattfinden (also z. B. thermische Verwertung der angelieferten Abfälle oder Recycling oder Vorbereitung zur Wiederverwertung),
— den Betrieb der sog. Ausfallanlage.
Für die zur Eignungsleihe eingesetzten Dritten gelten hinsichtlich der Eignung ebenfalls grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter, soweit sie diese dem Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stellen. Es gelten außerdem die Regelungen zu den Ausschlussgründen entsprechend. Nimmt der Bieter für den Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit zum Ausgleich von eigenen Defiziten im Wege der Eignungsleihe z. B. für die geforderte Erfahrung im Sinne von Referenzen die Kapazitäten Dritter in Anspruch, müssen diese Dritten die Leistung dann auch erbringen (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). Entsprechendes gilt (wegen der Wertungsrelevanz der Entfernung von der Umladestation des Auftraggebers zur Anlieferanlage) auch für den Fall, dass der Bieter sich mangels eigener verfügbarer technischer Ausrüstung auf die Ausrüstung (im Sinne von Behandlungsanlagen, insbesondere der Anlieferanlage) eines Dritten beruft.
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Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied je Los eine gesonderte EEE einzureichen, die Angaben zu den für den Bieter abgefragten Ausschlussgründen sowie den abgefragten Erklärungen zur Eignung enthalten muss. Die Erklärungen und Nachweise für den Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Erklärungen und Nachweise zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich deren wirtschaftlicher und finanzieller sowie der technischer und fachlicher Leistungsfähigkeit werden dagegen in der Summe bewertet.
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— Bitte beachten Sie zudem die besonderen Anforderungen an die vorgeschriebenen Nebenangebote für die Übernahme und Behandlung der grds. losweise ausgeschriebenen Abfälle als Gemisch (gemischte Siedlungsabfälle) in den Bewerbungsbedingungen, dazu oben schon unter Ziffern II.2.14 bei den Erläuterungen zu den Losen. Zur Wertung der Haupt- und Nebenangebote enthalten die Bewerbungsbedingungen unter Ziffer XIII. ausführliche Hinweise.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 – 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 028-049938 (2017-02-06)
Ergänzende Angaben (2017-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-090326
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 028-049938
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2017/S 049-090326 (2017-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war die Behandlung von im Gebiet des ehem. LK Delitzsch anfallenden und vom Auftraggeber übergebenen Restabfällen und von Sperrmüll bzw. (im Nebenangebot) von einem Gemisch dieser Abfälle. Die Behandlung der Abfälle schließt die Verwertung der Abfälle am Standort der vom Bieter für die Anlieferung der Restabfälle benannten Abfallbehandlungsanlage(n), die weitergehende Verwertung/ Beseitigung aller aus dieser Behandlung resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) und aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. Vorbehandlungsleistungen wie mechanische Sortierung, Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen ein. Die jeweiligen Abfälle sind an einer vom Bieter anzugebenden Anlieferstelle entgegenzunehmen. Der Transport dorthin wird jedoch vom Auftraggeber organisiert.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Schloßstraße 27

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 212-440802
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
1. Die Wertung ergab, dass die losweise Vergabe wirtschaftlicher war als die Zuschlagserteilung auf ein Nebenangebot zur Behandlung der Abfälle als Gemisch. 2. Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los ohne Weiteres die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Behandlungskosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Restabfällen aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca.12.500Mg/a bis 14.000Mg/a.
Beschreibung der Optionen: Wie in der Vergabebekanntmachung dargestellt.
Kurze Beschreibung:
Übernahme an einer vom Bieter benannten Anlieferstelle (Anlieferanlage) und Behandlung von Sperrmüll aus dem Gebiet des ehem. LK Delitzsch (vgl. unter II.1.4) im Umfang von ca. 4 000 Mg/a bis 6 000 Mg/a.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Behandlungspreis
Gewichtung der Kosten: S. Vergabeunterl.
Kostenkriterium: Transportfolgekosten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-05 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Wertung ergab, dass die losweise Vergabe wirtschaftlicher war als die Zuschlagserteilung auf ein Nebenangebot zur Behandlung der Abfälle als Gemisch.
2. Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los ohne Weiteres die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Behandlungskosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
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Quelle: OJS 2017/S 212-440802 (2017-11-02)