Behindertengerechte Schülerbeförderung

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Los 08: Beförderung von Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung aus dem Bereich Köthen (Anhalt) zu den Förderschulen in Köthen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-04 Auftragsbekanntmachung
2017-07-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: O/VgV/80/31-17
Kurze Beschreibung:
Los 08: Beförderung von Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung aus dem Bereich Köthen (Anhalt) zu den Förderschulen in Köthen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de 📧
Telefon: +49 3496601190 📞
Fax: +49 3496601193 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-08 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 070-132567
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beförderungsleistung umfasst die An- und Abbeförderung der Schüler vom Wohnort (Haustür) zu der Förderschule und zurück gemäß Leistungsbeschreibung unter Zugrundelegung folgender Tatsachen:
Beförderung von Schülern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung aus dem Bereich Köthen (Anhalt) zur:
— Förderschule für Lernbehinderte „Dr. Samuel-Hahnemann-Schule“, Lelitzer Straße 27a, 06366 Köthen (Anhalt).
— Förderschule für Geistigbehinderte „Angelika-Hartmann-Schule“, Goethestraße 21, 06366 Köthen (Anhalt)
für das Schuljahr 2017/2018
Im Schuljahr 2016/2017 handelt es sich derzeit um die Beförderung von 25 Schülerinnen und Schüler, die Anzahl kann sich jedoch im Lauf eines Schuljahres, auf jeden Fall jedoch zum Schuljahresbeginn, ändern.
Zusätzliche Informationen:
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06366 Köthen (Anhalt) und Umgebung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird folgendes gefordert:
zu „A: Befähigung zur Berufsausübung“: Der Bieter und die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen in einem einschlägigen Berufsregister oder einem Handelsregister eingetragen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird folgendes gefordert:
zu „B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
— Das Erreichen eines Mindestsatzes des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers.
Mindeststandards:
— Vorliegen einer gültigen Betriebs-/ Berufshaftplichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen:
1 000 000 EUR Personenschäden;
500 000 EUR Sach- und Vermögensschäden.
— Mindester durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 70 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird folgendes gefordert:
zu „C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Leistungszeitraumes sowie eines Ansprechpartners;
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— Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Personals;
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung.
Mindeststandards:
— Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten vergleichbaren wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Leistungszeitraumes sowie eines Ansprechpartners;
— Erfahrungen des Personals mit körperlich und geistig behinderten Schülern, Nachweis z. B. durch Schulungsunterlagen, Zertifikate, Zertifizierung des Unternehmens;
— vorhandene, einzusetzende Fahrzeuge (PKW und Kleinbusse), Mitteilung über die Anlage 3 – Fahrzeugliste.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
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Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil II:
Angabe zum Wirtschaftsteilnehmer wird folgendes gefordert:
Siehe VI.3).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
Internetadresse: www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe.sachsen-anhalt.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil II:
Angabe zum Wirtschaftsteilnehmer wird folgendes gefordert:
zu „A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer“: Gefordert werden vollständige Angaben zum Bieter bzw. der Bietergemeinschaft.
zu „A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer“ e) Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern: Gefordert wird die Bestätigung zur Erfüllung der Mindestanforderung.
zu „B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers“: Gefordert werden vollständige Angaben zum Vertreter /den Vertretern des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, der /die zur Vertretung innerhalb dieses Vergabeverfahrens berechtigt ist / sind.
zu „C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen“: Gefordert wird die Angabe, ob zur Erfüllung der Eignungskriterien Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden. Wenn ja, sind für diese Unternehmen ebenfalls vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärungen dem Angebot beizulegen.
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zu „D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt“: Gefordert wird die Angabe, ob der Bieter bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben. Wenn ja, sind für diese Unternehmen ebenfalls vollständig ausgefüllte Europäische Eigenerklärungen dem Angebot beizulegen.
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Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil III: Ausschlussgründe wird folgendes gefordert:
zu „A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung“, „B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen“ und „C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten“ werden vom Bieter, allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern vollständige Angaben zu den Fragen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gefordert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Telefon: +49 345514-0 📞
Fax: +49 345514-1115 📠
Quelle: OJS 2017/S 070-132567 (2017-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 08: Beförderung von Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung aus dem Bereich Köthen (Anhalt)zu den Förderschulen in Köthen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 350 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de 🌏
E-Mail: stefan.lebek@anhalt-bitterfeld.de 📧
Telefon: +49 03496/ 601190 📞
Fax: +49 03496/ 601193 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 139-285923
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 070-132567
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Förderschule für Lernbehinderte „Dr. Samuel-Hahnemann-Schule“, Lelitzer Straße 27a, 06366 Köthen(Anhalt).
für das Schuljahr 2017/2018.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern 🌏
Quelle: OJS 2017/S 139-285923 (2017-07-19)