Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – ist im Stadtgebiet Karlsruhe für die Entsorgung der Abfälle sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u. a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – ist im Stadtgebiet Karlsruhe für die Entsorgung der Abfälle sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u. a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – ist im Stadtgebiet Karlsruhe für die Entsorgung der Abfälle sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u. a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E18511275 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E18511275 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
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Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – ist im Stadtgebiet Karlsruhe für die Entsorgung der Abfälle sowie für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u. a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u. a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u.a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind u.a. die in der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Projekte zu bearbeiten. Für diese Bearbeitung benötigt das Amt fachliche Beratung und sachbearbeitende Unterstützung. Bei den farblich gekennzeichneten Projekten ist darüber hinaus die Projektleitung beinhaltet. Die bei den einzelnen Projekten konkret durchzuführenden Teilaufgaben sind in der Spalte „Bemerkungen / Aufgaben“ aufgeführt.
Das Amt für Abfallwirtschaft setzt einen jährlichen zeitlichen Umfang für die Projektausführung von rund 650 h/a an.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach den tatsächlich erbrachten Stunden.
Einen Anspruch auf die 650 h/a hat der Auftragnehmer nicht.
Sollte sich bei der Bearbeitung der Projekte ergeben, dass die geschätzten Stunden für die Leistungserbringung nicht ausreichend sind, ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die konkreten Ziele und die jeweilige zeitliche Umsetzung werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Vom Auftragnehmer sind quartalsweise Zwischenberichte dem Auftraggeber schriftlich vorzulegen.
Das Amt für Abfallwirtschaft stellt für den Auftragnehmer keine Räumlichkeiten, die Leistungen sind beim Auftragnehmer zu erbringen.
Sind Abstimmungsgespräche erforderlich, erfolgen diese beim Auftraggeber (ca. 1-2 mal pro Woche).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Option den Vertrag um maximal ein Jahr zu den bisherigen Konditionen zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistungen sind in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass – nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
(ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) – dass eine Betriebshaftplichtversicherung vorliegt,
— Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 60
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E18511275 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E18511275 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 070-132717 (2017-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um maximal ein weiteres Jahr nach Vertragsende.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),