Beratung und Kenntnisvermittlung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Heranführung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-01-20
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Auftragsbekanntmachung
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2017-03-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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