Beräumung und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bis Geländeoberkante auf dem Gelände der ehem. BMG Recycling GmbH, Werkstattstraße 59, 06682 Deuben/OT Naundorf, Deutschland

Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt

Ausgeschrieben ist die Beräumung und vollständige Entsorgung (inkl. Analytik, Umverpackung, Transport, notwendige Behandlung, Endentsorgung) der auf dem Anlagengelände einer ehemaligen Abfallbehandlungsanlage lagernden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle bis Geländeoberkante. Dem Angebot ist ZWINGEND ein detailliertes Konzept zur vollständigen Entsorgung der ausgeschriebenen Abfälle beizufügen!

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-20 Auftragsbekanntmachung
2017-05-02 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2017-05-02)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-2184 📞
E-Mail: michael.both@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-2512 📠
Region: Deutschland 🏙️
URL: http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beräumung und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bis Geländeoberkante auf dem Gelände der ehem. BMG Recycling GmbH, Werkstattstraße...”    Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben ist die Beräumung und vollständige Entsorgung (inkl. Analytik, Umverpackung, Transport, notwendige Behandlung, Endentsorgung) der auf dem...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 080-154298

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen

“In den Vergabeunterlagen auf Seite 8 wurde der Punkt 6 (Zuschlags- und Bindefristen) wie folgt korrigiert: Zuschlags- und Bindefrist:...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 086-168308 (2017-05-02)
Verwandte Suchen 🔍