Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Bei der vorangegangenen Ausschreibung AZ:0800Z11-1114/002/306 gab es für das Los 3 weder ein Angebot noch einen Teilnehmer auf der Plattform der E-Vergabe, weshalb das Offene Verfahren aufgehoben wurde.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV soll das Los 3 nun per Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da eine erneute Ausschreibung nicht wirtschaftlich ist und auch keine Erfolgaussichten verspricht (Charterfahrten sollen im Herbst/Winter 2018 stattfinden und die geeigneten Charterschiffe sind für 2018 so gut wie ausgebucht und können wenn nur sehr verkürzte Zeiten anbieten, welche für das BSH nicht ausreichend sind.). Nach intensiver Recherche wurde die Firma Cefas (GB) mit freien Kapazitäten entdeckt und hat daraufhin ein Angebot bzw. einen Vertragsentwurf dem Fachbereich zukommen lassen, welches aus Sicht des BSH geeignet ist.
Eine erneutes Offenes Verfahren scheint nicht wirtschaftlich, weshalb das Verhandungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV, wie oben begründet, gewählt wird.
Es wird daher empfohlen den Zuschlag an Cefas mit einer Auftragssumme von gesamt 445.975 GBP für 17 Tage (18.11. bis 5.12.2018) zu geben.