Kurze Beschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle für Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister im Rahmen von noch zu erstellenden Richtlinien des G-BA zur Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Gegenstand des Auftrags. Der Betrieb einer Vertrauensstelle i. S. d. § 299 SGB V war bereits Gegenstand einer früheren Ausschreibung und Beauftragung (seit 2011), der aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2018.