Bereitstellung und Betrieb einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patientenidentifizierender Daten sowie Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle für Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister im Rahmen von noch zu erstellenden Richtlinien des G-BA zur Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Gegenstand des Auftrags. Der Betrieb einer Vertrauensstelle i. S. d. § 299 SGB V war bereits Gegenstand einer früheren Ausschreibung und Beauftragung (seit 2011), der aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Referenznummer: 05/2017
Kurze Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle für Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister im Rahmen von noch zu erstellenden Richtlinien des G-BA zur Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Gegenstand des Auftrags. Der Betrieb einer Vertrauensstelle i. S. d. § 299 SGB V war bereits Gegenstand einer früheren Ausschreibung und Beauftragung (seit 2011), der aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2018.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle für Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister im Rahmen von noch zu erstellenden Richtlinien des G-BA zur Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Gegenstand des Auftrags. Der Betrieb einer Vertrauensstelle i. S. d. § 299 SGB V war bereits Gegenstand einer früheren Ausschreibung und Beauftragung (seit 2011), der aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Berlin
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.g-ba.de🌏
E-Mail: vergabestelle@g-ba.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRPY07Z🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-433420
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Vertrauensstelle “ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPY07Z.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Vertrauensstelle “ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPY07Z.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziff. II.1.4 und die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann vom G-BA maximal zweimal um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden (bis maximal zum 31.12.2028).
Beschreibung der Optionen:
Siehe Ziff. II.2.7. Weiter umfasst der Auftrag die Option, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Pseudonymisierung personenbezogener Daten im Zusammen-hang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beauftragen.
Siehe Ziff. II.2.7. Weiter umfasst der Auftrag die Option, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Pseudonymisierung personenbezogener Daten im Zusammen-hang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beauftragen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen ansässig ist, einzureichen (sofern Eintragungspflicht besteht, bei Ablauf der Bewerbungsfrist möglichst nicht älter als drei Monate).
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen ansässig ist, einzureichen (sofern Eintragungspflicht besteht, bei Ablauf der Bewerbungsfrist möglichst nicht älter als drei Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2014, 2015, 2016), getrennt nach Jahren, anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2014, 2015, 2016), getrennt nach Jahren, anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
a) Darstellung, welche Fachkenntnisse in Bezug auf den Auftragsgegenstand vorliegen (insbes. Erfahrung im Erstellen von Datenschutzkonzepten sowie im Management von Datentransferprozessen mit einer Vielzahl von Beteiligten, Erfahrung mit der Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten (BSI-Sicherheitsrichtlinien 100-2 und 100-3) mit besonderen Arten personenbezogener Daten; Kenntnis informatischer, insbes. kryptographischer Verfahren) und inwieweit in den letzten fünf Jahren Leistungen möglichst vergleichbarer Art (Umgang mit besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz oder Sozialdaten gem. § 67 Abs. 1 SGB X) erbracht wurden.
a) Darstellung, welche Fachkenntnisse in Bezug auf den Auftragsgegenstand vorliegen (insbes. Erfahrung im Erstellen von Datenschutzkonzepten sowie im Management von Datentransferprozessen mit einer Vielzahl von Beteiligten, Erfahrung mit der Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten (BSI-Sicherheitsrichtlinien 100-2 und 100-3) mit besonderen Arten personenbezogener Daten; Kenntnis informatischer, insbes. kryptographischer Verfahren) und inwieweit in den letzten fünf Jahren Leistungen möglichst vergleichbarer Art (Umgang mit besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz oder Sozialdaten gem. § 67 Abs. 1 SGB X) erbracht wurden.
b) Angaben zu Art und Anzahl der verfügbaren Fachkräfte, gegliedert nach Personen mit informationstechnischen, methodischen und statistischen Fachkenntnissen
c) Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems und eines nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mindeststandards:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein von ihm im Auftragsfall eingesetztes Rechenzentrum muss über ein nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem und ein nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. Weiter muss aus den Angaben zu vorhandenen Fachkenntnissen und Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen hervorgehen, dass er in den letzten fünf Jahren bereits Aufträge erfolgreich ausgeführt hat, bei denen besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) in großer Menge zu verarbeiten waren und bei denen Datenfernübertragung mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen umzusetzen waren.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein von ihm im Auftragsfall eingesetztes Rechenzentrum muss über ein nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem und ein nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. Weiter muss aus den Angaben zu vorhandenen Fachkenntnissen und Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen hervorgehen, dass er in den letzten fünf Jahren bereits Aufträge erfolgreich ausgeführt hat, bei denen besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) in großer Menge zu verarbeiten waren und bei denen Datenfernübertragung mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen umzusetzen waren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer muss gegenüber den Trägerorganisationen des G-BA (Kassenärztliche und Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen und Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer muss gegenüber den Trägerorganisationen des G-BA (Kassenärztliche und Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen und Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber erfolgt dreistufig:
1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben/Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtig werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben/Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtig werden.
2. Anschließend wird anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise geprüft, ob der Bewerber für die Übernahme des Auftrags grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise geprüft, ob der Bewerber für die Übernahme des Auftrags grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV.
3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben/Unterlagen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen/Einrichtungen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben/Unterlagen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen/Einrichtungen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Verfügbarkeits- und Supportkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des IT-Sicherheitskonzeptes
Qualität des Datenschutzkonzeptes
Gewichtung des Preises: 35
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRPY07Z🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: G-BA, über das elektronische Vergabeportal, siehe hierzu Ziff.VI.3)
Land: Berlin🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Vertrauensstelle “ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Vertrauensstelle “ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPY07Z.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 209-433420 (2017-10-26)
Ergänzende Angaben (2017-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vegebenen Auftrages ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle Auftragsgegegnstand.
Gegenstand des vegebenen Auftrages ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle Auftragsgegegnstand.
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Ziff. II.1.4
Beschreibung der Optionen:
Siehe Ziff. II.2.7. Weiter umfasst der Auftrag die Option, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Pseudonymisierung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beauftragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Quelle: OJS 2018/S 100-229244 (2018-05-28)