Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Zeitraum März 2018 bis ca. April 2020 und hat zu diesem Zweck im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung sowie Erhebungs- und Anpassungsleistungen für dieses Projekt ausgeschrieben. Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte sowie für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine geeignete Software, die alle beauftragten Unternehmen bei dem Gesamtprojekt der Marktraumumstellung nutzen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Zeitraum März 2018 bis ca. April 2020 und hat zu diesem Zweck im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung sowie Erhebungs- und Anpassungsleistungen für dieses Projekt ausgeschrieben.
Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte sowie für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine geeignete Software, die alle beauftragten Unternehmen bei dem Gesamtprojekt der Marktraumumstellung nutzen werden.
Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Zeitraum März 2018 bis ca. April 2020 und hat zu diesem Zweck im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung sowie Erhebungs- und Anpassungsleistungen für dieses Projekt ausgeschrieben.
Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte sowie für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine geeignete Software, die alle beauftragten Unternehmen bei dem Gesamtprojekt der Marktraumumstellung nutzen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044418
ABl. S-Ausgabe: 25
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Zeitraum März 2018 bis ca. April 2020 und hat zu diesem Zweck im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung sowie Erhebungs- und Anpassungsleistungen für dieses Projekt ausgeschrieben.
Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Zeitraum März 2018 bis ca. April 2020 und hat zu diesem Zweck im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung sowie Erhebungs- und Anpassungsleistungen für dieses Projekt ausgeschrieben.
Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte…
… sowie für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine geeignete Software, die alle beauftragten Unternehmen bei dem Gesamtprojekt der Marktraumumstellung nutzen werden.
… in ihrem Netzgebiet und für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine leistungsfähige Software. Da die an der Marktraumumstellung beteiligten Unternehmen jeweils auf die gegenseitigen Leistungen und den damit einhergehenden Datenaustausch angewiesen sind, wird eine Gesamtsoftwarelösung benötigt, die grundsätzlich für die parallele Nutzung durch alle Beteiligte vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund soll die Software unter anderem die folgenden (übergeordneten) Funktionsbausteine enthalten (Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
— Arbeitsumgebungen, insbesondere Datenfelder, für alle Sphären der Marktraumumstellung (Erhebung, Anpassung, Qualitätssicherung, Projektmanagement);
— Zugriff auf DVGW-Anpassungshandbuch;
— Hinterlegung von technischen Daten wie Einbauskizzen, Handbüchern, Betriebsanleitungen etc.;
— Erfassung von Fotoaufnahmen und Ausgabe derselben in gängigen Dateiformaten wie jpeg/jpg und png;
— Datenübertragung per Internet und Bluetooth;
— Unterstützung von Standard-Dateiformaten wie excel, pdf, csv, jpg/jpeg und png;
— Verschiedene Benutzerrollen/-rechte;
— Datensicherungs- und Datenschutzmechanismen;
— Umfassende Suchfunktionen.
Zur zeiteffizienten Durchführung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Marktraumumstellung werden insbesondere automatisierte Mechanismen, Flexibilität bzw. Ergänzungsfähigkeit und ein hohes Maß an Praktikabilität vorausgesetzt. Daher soll die Software unter anderem die folgenden (übergeordneten) Aufgabenszenarien realisieren können (Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
Zur zeiteffizienten Durchführung der Einzelmaßnahmen im Rahmen der Marktraumumstellung werden insbesondere automatisierte Mechanismen, Flexibilität bzw. Ergänzungsfähigkeit und ein hohes Maß an Praktikabilität vorausgesetzt. Daher soll die Software unter anderem die folgenden (übergeordneten) Aufgabenszenarien realisieren können (Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
— Implementierung von Daten aus Excel-Dateiformaten und Erstellung von Excel-Listen;
— Möglichkeit zum automatisierten Erstellen von (Info-)Briefen;
— Überwachen/Verfolgen der Aktivitäten der Beteiligten;
— Anlegen von Preisgruppen;
— Erstellen von Berichten;
— Termin- und Routenmanagement;
— Verteilung von Aufträgen;
— Erstellen von Lauflisten;
— Übertragung von Aufträgen an Dritte;
— Erhebung von Gasgerätedaten und Planung der Anpassung;
— Zeiterfassung;
— Erstellen von Materiallisten;
— Erfassung von Prüfkriterien mit Punktevergabe;
— Auswertung der Prüfergebnisse;
— Erfassung von Unterschriften.
Beschreibung der Verlängerungen:
Soweit zum vollständigen Abschluss des Gesamtprojektes „L-/H-Gas-Anpassung im Netzgebiet der Stadtwerke Lehrte GmbH“ erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lehrte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Voraussetzungen des Teilnahmeantrages:
(1) Der Bewerber hat seinem Teinlnahmeantrag ein Anschreiben voran zu stellen.
(2) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
(3) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Einsatz von Nachunternehmen geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
c. in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
Zur Prüfung der Eignung hat der Bieter im Teilnahmeantrag ferner zu erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwieweit eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Abs. 1 u. 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (vgl. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) oder § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben haben.
Zur Prüfung der Eignung hat der Bieter im Teilnahmeantrag ferner zu erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwieweit eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Abs. 1 u. 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (vgl. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) oder § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben haben.
Der Teilnahmeantrag oder die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) hat außerdem die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten:
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate); bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate); bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate); bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
— Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
— Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser mit dem Teilnahmeantrag oder der EEE die folgenden aktuellen Unterlagen vorzulegen:
— Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft oder des Hauptunternehmers und des Nachunternehmens und des jeweiligen Leistungsportfolios hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstands (inkl. Darstellung von Entwicklung und Struktur der jeweiligen Belegschaft; ggf. alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft oder des Hauptunternehmers und des Nachunternehmens und des jeweiligen Leistungsportfolios hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstands (inkl. Darstellung von Entwicklung und Struktur der jeweiligen Belegschaft; ggf. alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen).
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag oder der EEE folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Bereitstellungen von Software zum Zwecke der Marktraumumstellung. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Bereitstellungen von Software zum Zwecke der Marktraumumstellung. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a. Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden;
b. Umfang des Projekts unter Angabe des Werts;
c. Grobe Skizzierung der erbrachten Funktionen und im Übrigen durchgeführten Aufgaben;
d. Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzige Auftraggeberin.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Ggf. ist im Übrigen eine schriftliche und verbindlich unterzeichnete Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, demzufolge der Bieter im Falle der Auftragserteilung über die Ressourcen des Nachunternehmers verfügen kann.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Wenn der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sich der wesentlichen Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen bedienen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Ggf. ist im Übrigen eine schriftliche und verbindlich unterzeichnete Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, demzufolge der Bieter im Falle der Auftragserteilung über die Ressourcen des Nachunternehmers verfügen kann.
Nachunternehmer haben zudem eine schriftliche und verbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der Bieter im Falle der Auftragserteilung über die Ressourcen des Nachunternehmers verfügen kann. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Nachunternehmer haben zudem eine schriftliche und verbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der Bieter im Falle der Auftragserteilung über die Ressourcen des Nachunternehmers verfügen kann. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 51 Abs. 2 SektVO vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Einen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen haben die Bieter nicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— der Bieter erklärt gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag, dass seine Software grundsätzlich die Datenschnittstelle zum digitalen Verzeichnis „Anpassungshandbuch“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nutzt. In diesem Zusammenhang ist zumindest ein lesender Zugriff auf das Anpassungshandbuch („Auslesen Gerätedaten“) erforderlich. Nähere Information bezüglich der Schnittstelle zur DVGW Gasgeräte-Datenbank sind abrufbar unter: http://www.l-h-gas.de/anpassungsdatenbank/schnittstelle/
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— der Bieter erklärt gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag, dass seine Software grundsätzlich die Datenschnittstelle zum digitalen Verzeichnis „Anpassungshandbuch“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nutzt. In diesem Zusammenhang ist zumindest ein lesender Zugriff auf das Anpassungshandbuch („Auslesen Gerätedaten“) erforderlich. Nähere Information bezüglich der Schnittstelle zur DVGW Gasgeräte-Datenbank sind abrufbar unter: http://www.l-h-gas.de/anpassungsdatenbank/schnittstelle/
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Bieter hat im Übrigen vorzulegen:
— Eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung zur…
… Tariftreue- und Mindestentlohnung gem. NTVergG.
… Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (Einzelheiten in den Vergabeunterlagen).
… Wahrung der sog. „technischen No-spy-Klausel“.
— Bei einer Bietergemeinschaft ist zu erklären, dass ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und dass bei Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes die Bietergemeinschaft unter den verbleibenden Mitgliedern fortbesteht, vgl. § 736 Abs. 1 BGB.
— Bei einer Bietergemeinschaft ist zu erklären, dass ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und dass bei Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes die Bietergemeinschaft unter den verbleibenden Mitgliedern fortbesteht, vgl. § 736 Abs. 1 BGB.
Der letzte Absatz der Ziff. III.1.3) gilt entsprechend.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 3 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Soweit die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, überschreitet, wird eine differenzierte Prüfung gem. § 45 Abs. 3 SektVO vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe von (indikativen) Angeboten aufgefordert werden, ist die anhand der jeweiligen Referenzliste nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung möglichst vergleichbarerer Dienstleistungen mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Entscheidend ist hierbei nicht die Anzahl der Referenzprojekte, sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 3 Bewerber am Verhandlungsverfahren beteiligt. Soweit die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen, überschreitet, wird eine differenzierte Prüfung gem. § 45 Abs. 3 SektVO vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Das entscheidende Kriterium für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe von (indikativen) Angeboten aufgefordert werden, ist die anhand der jeweiligen Referenzliste nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung möglichst vergleichbarerer Dienstleistungen mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Entscheidend ist hierbei nicht die Anzahl der Referenzprojekte, sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Rügen der Unternehmen, in dem diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Quelle: OJS 2017/S 025-044418 (2017-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte in ihrem Netzgebiet und für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine leistungsfähige Software. Da die an der Marktraumumstellung beteiligten Unternehmen jeweils auf die gegenseitigen Leistungen und den damit einhergehenden Datenaustausch angewiesen sind, wird eine Gesamtsoftwarelösung benötigt, die grundsätzlich für die parallele Nutzung durch alle Beteiligte vorgesehen ist.
Für die Erhebung und Anpassung sämtlicher Gasgeräte in ihrem Netzgebiet und für das Projektmanagement und die Qualitätssicherung benötigt die Auftraggeberin eine leistungsfähige Software. Da die an der Marktraumumstellung beteiligten Unternehmen jeweils auf die gegenseitigen Leistungen und den damit einhergehenden Datenaustausch angewiesen sind, wird eine Gesamtsoftwarelösung benötigt, die grundsätzlich für die parallele Nutzung durch alle Beteiligte vorgesehen ist.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-18 📅
Name: Gatter 3 Technik GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 33
Postort: Holzwickede
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 21339
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Bekanntmachung, da der maßgebliche Schwellenwert nicht erreicht wurde und daher die Anwendung des Kartell-Vergaberechts ausscheidet.