Beschaffung einer doppischen Finanzsoftware

Stadt Limbach-Oberfrohna

Beschaffung einer Nachfolgelösung für die Finanzsoftware KM-D und das Veranlagungsverfahren KM-V sowie die Einführung eines elektronischen Rechnungsworkflows mit elektronischer Signatur.
Das neue Finanzverfahren soll mit integrierter Veranlagung und elektronischem Rechnungsworkflow in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und der Gemeindeverwaltung Niederfrohna eingesetzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltungssoftwarepaket
Referenznummer: VB 58/17
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer Nachfolgelösung für die Finanzsoftware KM-D und das Veranlagungsverfahren KM-V sowie die Einführung eines elektronischen Rechnungsworkflows mit elektronischer Signatur. Das neue Finanzverfahren soll mit integrierter Veranlagung und elektronischem Rechnungsworkflow in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und der Gemeindeverwaltung Niederfrohna eingesetzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltungssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Buchhaltungssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Limbach-Oberfrohna
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 09212
Postort: Limbach-Oberfrohna
Kontakt
Internetadresse: http://www.limbach-oberfrohna.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-19 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 179-366129
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B. Liefertermin ist der 1.7.2018. Die Software muss bis spätestens 1.7.2018 installiert und voll funktionsfähig sein. Für die Abnahme des Gesamtsystems ist der 30.11.2018 geplant. Der Produktivbetrieb beginnt am 1.1.2019. Die Schulung der Mitarbeiter hat im 2. Halbjahr 2018 zu erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer Nachfolgelösung für die Finanzsoftware KM-D und das Veranlagungsverfahren KM-V sowie die Einführung eines elektronischen Rechnungsworkflows mit elektronischer Signatur.
Das neue Finanzverfahren soll mit integrierter Veranlagung und elektronischem Rechnungsworkflow in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und der Gemeindeverwaltung Niederfrohna eingesetzt werden.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional für 4 Jahre.
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Liefertermin ist der 1.7.2018. Die Software muss bis spätestens 1.7.2018 installiert und voll funktionsfähig sein. Für die Abnahme des Gesamtsystems ist der 30.11.2018 geplant. Der Produktivbetrieb beginnt am 1.1.2019. Die Schulung der Mitarbeiter hat im 2. Halbjahr 2018 zu erfolgen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Limbach-Oberfrohna, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.limbach-oberfrohna.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Kontaktperson: bitte nur schrifliche Anfragen an:
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abstsaschsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote dürfen nur per Post, Boten oder persönlich an die unter Punkt I.3) „Kommunikation“ genannte Stelle im geschlossenen und gekennzeichneten Umschlag übergeben werden.
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Dresden
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: witrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 179-366129 (2017-09-14)