Beschaffung einer zentralen Telekommunikationsüberwachungsanlage für das „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei im Verbund der norddeutschen Küstenländer“ (RDZ)

Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN)

Die Polizeien der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Bundesländer im Verbund der Norddeutschen Küstenländer) beabsichtigen ein hochverfügbares zentralisiertes Telekommunikationsüberwachungssystem (TKÜ-System) zu beschaffen. Eigentümer des angeschafften TKÜ-Systems wird das Land Niedersachsen.
Die Ausschreibung umfasst diesbezüglich die Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme einer Systemtechnik zur Überwachung, Aufzeichnung und Analyse von telekommunikationsbezogenen Sprach- und Datendiensten sowie Serviceleistungen (Wartung, Instandsetzung, Support und Softwarepflege) für das System.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funk- und Fernsprechüberwachungssystem
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funk- und Fernsprechüberwachungssystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN)
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-491595
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
(1) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlussachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie zugehörige Dienstleistungen in Form der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Systemtechnik sowie Serviceleistungen (Wartung, Instandsetzung, Support und Softwarepflege), wobei die Dienstleistungen die Lieferleistung wertmäßig überwiegen (§ 110 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 2 GWB). (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. (5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. (6) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. (7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. (8) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen. (9) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYBE2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizeien der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Bundesländer im Verbund der Norddeutschen Küstenländer) beabsichtigen ein hochverfügbares zentralisiertes Telekommunikationsüberwachungssystem (TKÜ-System) zu beschaffen. Eigentümer des angeschafften TKÜ-Systems wird das Land Niedersachsen.
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Die Ausschreibung umfasst diesbezüglich die Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme einer Systemtechnik zur Überwachung, Aufzeichnung und Analyse von telekommunikationsbezogenen Sprach- und Datendiensten sowie Serviceleistungen (Wartung, Instandsetzung, Support und Softwarepflege) für das System.
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Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 0003-GPJ/2017-03.32
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2018-01-17 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
(B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(C1) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, wobei die folgenden Kriterien (a bis c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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(a) durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 7 500 000 EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung),
(b) durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen) von mindestens 3 500 000 EUR je Geschäftsjahr (Mindestanforderung),
(c) Positiver Umsatz (kein Null-Umsatz) des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Telekommunikationsüberwachungssystemen) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (Mindestanforderung).
(C2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der im letzten Geschäftsjahr insgesamt (aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt) beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten) des Unternehmens und Darstellung der Hierarchieebenen (z. B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) (Mindestanforderung).
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(D2) Angabe (Vordruck) der technischen Fachkräfte des Unternehmens (in Vollzeiteinheiten), wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
(a) Mindestens 50 Mitarbeiter insgesamt (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung);
(b) Mindestens 10 Mitarbeiter in den Bereichen Forschung und Produktentwicklung im Bereich Technik zur Telekommunikationsüberwachung (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung);
(c) Mindestens 10 Mitarbeiter im Bereich Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management) im Bereich Telekommunikationsüberwachung (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung);
(d) Mindestens 5 Mitarbeiter in den Bereichen Beratung und Unterstützung der Kunden vor Ort im Bereich Telekommunikationsüberwachung (Angabe der Anzahl unterteilt nach Kontinenten, für Europa zusätzlich nach Ländern) (Mindestanforderung).
(D3) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung und die erbrachten Serviceleistungen eines TKÜ-Systems, wobei mindestens die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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(a) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung);
(b) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems an eine staatliche Behörde, die zur Telekommunikationsüberwachung befugt ist (Mindestanforderung);
(c) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung);
(d) Lieferung und Service eines TKÜ-Systems unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
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(D4) Darstellung eines Mitarbeiterprofils zur Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung in Jahren im Bereich Projektleitung oder Key Account Management für Telekommunikationsüberwachungssysteme, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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(a) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder Key Account Manager im Bereich Telekommunikationsüberwachungssysteme (Mindestanforderung);
(b) Ausreichende Deutschkenntnisse (Nachweis in Kopie), mindestens des Sprachniveaus „C 2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung);
(c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Projektleitung eines Auftrages zur Lieferung eines TKÜ-Systems mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
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(i) TKÜ-System zur zeitgleichen Nutzung durch mindestens 200 Benutzer (Mindestanforderung);
(ii) TKÜ-System, das vollständig abgenommen ist und sich aktuell noch im Betrieb befindet (Mindestanforderung);
(iii) TKÜ-System unter Beachtung von ETSI-Standards oder vergleichbaren Standards, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften beschreiben (Mindestanforderung).
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Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten Projektleiters im Kriterium (D4) (c) verwendet werden.
(D5) Darstellung eines Mitarbeiterprofils zur Benennung des verantwortlichen stellvertretenden Projektleiters unter Angabe der Ausbildung, der IT-technischen Berufserfahrung in Jahren im Bereich Telekommunikationsüberwachungssysteme und deren Integration, der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):
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(a) Mindestens 2 Jahre IT-technischer Berufserfahrung in Bezug auf TKÜ-Systeme und deren Integration (Mindestanforderung).
(b) Ausreichende Deutschkenntnisse (Nachweis in Kopie), mindestens des Sprachniveaus „C 2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung).
(c) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur mindestens stellvertretenden Projektleitung eines Auftrages zur Lieferung eines TKÜ-Systems mit den folgenden kumulativ vorliegenden Eigenschaften (Mindestanforderung):
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Das Referenzprojekt im Kriterium (D3) kann auch zum Nachweis der Referenz des benannten stellvertretenden Projektleiters im Kriterium (D5) (c) verwendet werden.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich gem. § 6 Abs. 5 des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) bzw. der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes in dem beteiligten Verbund der Norddeutschen Küstenländer (Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV keine zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(A1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(A2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dientsgebrauch (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(A3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(A4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften und -ermächtigten Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes in dem beteiligten Verbund der Norddeutschen Küstenländer (Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein) oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
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(A5) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i. V. m. 123, 124 GWB (Vordruck).
(A6) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG (Vordruck).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als5 (fünf) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genanntenEignungskriterien geeignet sind
(d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigungverfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcherkein Ausschluss nach§ 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB oder § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 5Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 5Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 1 S.2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis 11. Die von denBewerbern jeAuswahlkriterium erreichten Punkte (sog. Eignungspunkte) werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahladdiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5bestplatzierten Bewerber werden zurAngebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand werden mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabeaufgefordert.
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Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (a)):
Für weitere Mitarbeiter werden als Auswahlkriterium folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 51-99Mitarbeiter: 10 EP, 100-149 Mitarbeiter: 20 EP, mehr als 149 Mitarbeiter: 30 EP.
Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (b)):Für weitere Mitarbeiter werden als Auswahlkriterium folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 11-19 Mitarbeiter:3 EP, 20-29 Mitarbeiter: 6 EP, mehr als 29 Mitarbeiter: 9 EP.
Auswahlkriterium Nr. 3 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (c)):Für weitere Mitarbeiter werden als Auswahlkriterium folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 11-19 Mitarbeiter:3 EP, 20-29 Mitarbeiter: 6 EP, mehr als 29 Mitarbeiter: 9 EP
Auswahlkriterium Nr. 4 (zu Abschnitt III.2.3) (D2) (d)):Für weitere Mitarbeiter werden als Auswahlkriterium folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 6-19 Mitarbeiter:3 EP, 20-29 Mitarbeiter: 6 EP, mehr als 29 Mitarbeiter: 9 EP .
Sofern ein Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen im Sinne der Kriterien D2 (b) bis (d) tätig ist, darf dieser beider Berechnung der Eignungspunkte in den Auswahlkriterien Nr. 2 bis 4 nur für einen der Bereiche, d.h. nur fürein Auswahlkriterium (Nr. 2, Nr.3 oder Nr. 4) berücksichtigt werden.
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Auswahlkriterium Nr. 5: (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)):
Für weitere Referenzen entsprechend den Kriterien (a) bis (d) werden als Auswahlkriterium folgendeEignungspunkte (EP) vergeben: 2 Referenzen: 10 EP, 3 Referenzen: 25 EP, 4 und mehr Referenzen: 50 EP.
Auswahlkriterium Nr. 6 (zu Abschnitt III.2.3) (D3) (a) bis (d)):
Für Referenzprojekte, die über die Kriterien (a) bis (d) hinaus zusätzlich noch das nachfolgende Kriterium (e)erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Referenz: 75 EP,2-3 Referenzen: 100 EP,4 und mehr Referenzen: 125 EP: (e) Lieferung eines TKÜ-Systems unter Beachtung der nationalenAnforderungen gemäß der deutschen Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zurÜberwachung der Telekommunikation, Erteilung von Auskünften (TR TKÜV), gleich welche Ausgabe/Version,der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.Das für Auswahlkriterium Nr. 6 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D3) (a) bis(d) genannten Referenzprojekt.
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Auswahlkriterium Nr. 7 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (a)):
Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgendeEignungspunkte (EP) vergeben: über 2 bis 4 Jahre Berufserfahrung: 10 EP, über 4 bis 6 Jahre Berufserfahrung:25 EP, über 6 JahreBerufserfahrung: 50 EP
Auswahlkriterium Nr. 8 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)):
Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden als Auswahlkriterium folgendeEignungspunkte (EP) vergeben: 2 Referenzen: 10 EP, 3 Referenzen: 25 EP, 4 und mehr Referenzen: 50 EP
Auswahlkriterium Nr. 9 (zu Abschnitt III.2.3) (D4) (c) (i) bis (iii)):
Für Referenzen, die über die Eigenschaften (i) bis (iii) hinaus zusätzlich noch die nachfolgende Eigenschaft (iv)erfüllen, werden als Auswahlkriterium folgende zusätzlichen Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Referenz: 75 EP,2 Referenzen: 100EP, 3 und mehr Referenzen: 125 EP: (iv) TKÜ-System unter Beachtung der nationalen Anforderungen gemäßder TR TKÜV (gleich welche Ausgabe/Version).Das für Auswahlkriterium Nr. 9 genannte Referenzprojekt kann identisch sein mit dem im Kriterium (D4) (c) (i)bis (iii) genannten Referenzprojekt.
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Auswahlkriterium Nr. 10 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (a)):
Für längere Berufserfahrung entsprechend dem Kriterium (a) werden als Auswahlkriterium folgendeEignungspunkte (EP) vergeben: über 2 bis 4 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 10 EP, über 4 bis 6 JahreIT-technischer Berufserfahrung: 25 EP, über 6 Jahre IT-technischer Berufserfahrung: 50 EP.
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Auswahlkriterium Nr. 11 (zu Abschnitt III.2.3) (D5) (c) (i) bis (iii)):
Für weitere Referenzen entsprechend den Eigenschaften (i) bis (iii) werden folgende Eignungspunkte (EP)vergeben: 2 Referenzen: 10 EP, 3 Referenzen: 25 EP, 4 und mehr Referenzen: 50 EP.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-12-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlussachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie zugehörige Dienstleistungen in Form der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Systemtechnik sowie Serviceleistungen (Wartung, Instandsetzung, Support und Softwarepflege), wobei die Dienstleistungen die Lieferleistung wertmäßig überwiegen (§ 110 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 2 GWB).
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(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Mehr anzeigen
(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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(6) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(7) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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(8) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
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(9) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYBE2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 236-491595 (2017-12-04)