Beschaffung eines Abfallwirtschaftssystems

Kreisentsorgungs GmbH Vogtland

Der Vogtlandkreis ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle von rund 232 000 Einwohnern in seinen Verwaltungsgrenzen zuständig.
Zur Abbildung seiner Aufgaben möchte der Vogtlandkreis ein zentrales abfallwirtschaftliches Softwaresystem (nachfolgend AWS genannt) einführen. Derzeit verwendet der Vogtlandkreis zur Bearbeitung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben ein eigens für ihn angefertigte Software-Lösung der Firma SomSoft.
Die Beschaffung des AWS übernimmt die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland. Die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland ist Auftragnehmer des Vogtlandkreises, welcher ebenfalls das zukünftige AWS nutzen wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Kurze Beschreibung:
Der Vogtlandkreis ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle von rund 232 000 Einwohnern in seinen Verwaltungsgrenzen zuständig. Zur Abbildung seiner Aufgaben möchte der Vogtlandkreis ein zentrales abfallwirtschaftliches Softwaresystem (nachfolgend AWS genannt) einführen. Derzeit verwendet der Vogtlandkreis zur Bearbeitung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben ein eigens für ihn angefertigte Software-Lösung der Firma SomSoft. Die Beschaffung des AWS übernimmt die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland. Die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland ist Auftragnehmer des Vogtlandkreises, welcher ebenfalls das zukünftige AWS nutzen wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland
Postanschrift: Plauensche Straße 92
Postleitzahl: 08223
Postort: Falkenstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.kev-falkenstein.de 🌏
E-Mail: service@kev-falkenstein.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64865785 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-433822
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend zu sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vogtlandkreis ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle von rund 232 000 Einwohnern in seinen Verwaltungsgrenzen zuständig.
Zur Abbildung seiner Aufgaben möchte der Vogtlandkreis ein zentrales abfallwirtschaftliches Softwaresystem (nachfolgend AWS genannt) einführen. Derzeit verwendet der Vogtlandkreis zur Bearbeitung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben ein eigens für ihn angefertigte Software-Lösung der Firma SomSoft.
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Die Beschaffung des AWS übernimmt die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland. Die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland ist Auftragnehmer des Vogtlandkreises, welcher ebenfalls das zukünftige AWS nutzen wird.
Das AWS soll das zentrale System des Vogtlandkreises zur Verwaltung der kundenbezogenen Belange im Hinblick auf die Sammlung von Restabfall, Pappe/Papier, Bioabfall, sperrigen und sonstigen Abfällen werden (von der Behältergestellung bis zur Gebührenbescheiderstellung) sowie die Unterstützung des operativen Betriebs (KEV).
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Eine besondere Bedeutung kommt der systeminternen Kommunikationsunterstützung zwischen Verwaltung (Kreis) und Betrieb (KEV) zu.
Die Verbuchung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen werden in der Finanzbuchhaltung (FiBu) des Landkreises durchgeführt. Eine Schnittstelle zur FiBu muss vom Auftragnehmer geschaffen werden. Die Informationen zu Leerungen werden vom Auftraggeber über eine weitere Schnittstelle übermittelt (Identsystem) und sind zu verarbeiten.
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Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Optionen:
In Ziffer 5 der Vergabeunterlagen (Grundsätzliche Anforderungen) definierte „MUSS-Optionen“ sind zwingend anzubieten. Der Auftragnehmer behält sich die tatsächliche Beauftragung der Option vor. In Ziffer 5 der Vergabeunterlagen (Grundsätzliche Anforderungen) definierte „SOLL-Optionen“ werden vom Auftraggeber als wünschenswert betrachtet, sind jedoch nicht zwingend anzubieten. Der Auftragnehmer behält sich auch die tatsächliche Beauftragung der SOLL-Optionen vor.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vogtlandkreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Ein Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der USt.-ID-Nr. und der Bankverbindung.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend zu sein.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 55
Kostenkriterium: Funktionalität (wird in Präsentation bewertet)
Gewichtung der Kosten: 45

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Internetadresse: www.kev-falkenstein.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64865785 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 209-433822 (2017-10-27)