Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen. Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldshut🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Waldshut, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Postanschrift: Waldtorstr. 1
Postleitzahl: 79761
Postort: Waldshut-Tiengen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-waldshut.de🌏
E-Mail: elmar.weissenberger@landkreis-waldshut.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26239725🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 137-281318
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend zu sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
A) Lieferung eines zentralen Systems zur Unterstützung des Bereiches Abfallwirtschaft b) Einrichtung von Schnittstellen c) Einrichtung eines Dienstleisterzugriffs d) Wartung des Systems, d. h.
— Einrichten einer Hotline während der üblichen Arbeitszeit (werktags 8:00 bis 18:00 Uhr)
— Behebung von Problemen mit der Software
e) Datenübernahme ohne Informationsverlust von den bisherigen Systemen in das neue zentrale System f) Dokumentation g) Durchführung von Benutzerschulungen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Alle Optionen sind im Zusammenhang mit dem Hauptzweck „Beschaffung Abfallwirtschaftsystem“ zusehen:
Optional soll die Zuordnung einer neuen Behälternummer mit einer alphanummerischen Kennung, die die Informationen der Behältergröße und der jeweiligen Fraktion enthält (z. B. B120 = Bioabfallbehälter, 120 l), im zukünftigen System möglich sein.
Diese Anforderung stellt kein Ausschlusskriterium dar und ist optional anzubieten.
Zur Verbesserung der Auskunftsfähigkeit wird eine Übernahme von Kontoinformationen aus SAP in das AWS (aktueller Kontostand, Einzelposten, Mahngebühren etc.) angestrebt. Die Visualisierung erfolgt dann im AWS.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Ein Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon und Telefaxnummer, E-Mail, der USt.-ID-Nr. und der Bankverbindung.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend zu sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 137-281318 (2017-07-17)
Ergänzende Angaben (2017-08-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2017-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167.800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 01.01.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167.800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 01.01.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma MOBA.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167.800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 01.01.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167.800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 01.01.2019 plant der Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis Waldshut einzuführen.