Die TU Berlin plant die Beschaffung eines HPC-Systems. Ausgehend von einer Fakultät soll das System ebenfalls für weitere Bereiche der TU Berlin nutzbar sein. Das geplante HPC-System soll von den Fakultätsmitgliedern überwiegend für Forschungsprojekte und für die Entwicklung und Erprobung von HPC-Anwendungen genutzt werden. Die wesentlichen Ziele der Architektur reflektieren den Wunsch, möglichst unterschiedliche Hardware-und Softwaretypen in einem integrierten System zusammenzufassen und somit verschiedenen Anforderungen moderner Algorithmen gerecht zu werden. Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Referenznummer: Vergabe-Nr. OV-127-17
Kurze Beschreibung:
Die TU Berlin plant die Beschaffung eines HPC-Systems. Ausgehend von einer Fakultät soll das System ebenfalls für weitere Bereiche der TU Berlin nutzbar sein. Das geplante HPC-System soll von den Fakultätsmitgliedern überwiegend für Forschungsprojekte und für die Entwicklung und Erprobung von HPC-Anwendungen genutzt werden.
Die wesentlichen Ziele der Architektur reflektieren den Wunsch, möglichst unterschiedliche Hardware-und Softwaretypen in einem integrierten System zusammenzufassen und somit verschiedenen Anforderungen moderner Algorithmen gerecht zu werden.
Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann.
Die TU Berlin plant die Beschaffung eines HPC-Systems. Ausgehend von einer Fakultät soll das System ebenfalls für weitere Bereiche der TU Berlin nutzbar sein. Das geplante HPC-System soll von den Fakultätsmitgliedern überwiegend für Forschungsprojekte und für die Entwicklung und Erprobung von HPC-Anwendungen genutzt werden.
Die wesentlichen Ziele der Architektur reflektieren den Wunsch, möglichst unterschiedliche Hardware-und Softwaretypen in einem integrierten System zusammenzufassen und somit verschiedenen Anforderungen moderner Algorithmen gerecht zu werden.
Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-09 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 151-312182
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher bzw. englischer Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-127-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher bzw. englischer Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-127-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TU Berlin plant die Beschaffung eines HPC-Systems. Ausgehend von einer Fakultät soll das System ebenfalls für weitere Bereiche der TU Berlin nutzbar sein. Das geplante HPC-System soll von den Fakultätsmitgliedern überwiegend für Forschungsprojekte und für die Entwicklung und Erprobung von HPC-Anwendungen genutzt werden.
Die TU Berlin plant die Beschaffung eines HPC-Systems. Ausgehend von einer Fakultät soll das System ebenfalls für weitere Bereiche der TU Berlin nutzbar sein. Das geplante HPC-System soll von den Fakultätsmitgliedern überwiegend für Forschungsprojekte und für die Entwicklung und Erprobung von HPC-Anwendungen genutzt werden.
Die wesentlichen Ziele der Architektur reflektieren den Wunsch, möglichst unterschiedliche Hardware-und Softwaretypen in einem integrierten System zusammenzufassen und somit verschiedenen Anforderungen moderner Algorithmen gerecht zu werden.
Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann.
Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann. Daher sieht die Zielarchitektur, auf Basis x86-kompatibler 64-bit-Architektur, die Verwendung von SMP-Knoten mit jeweils 64 CPU Kerne und sehr viel Hauptspeicher für Simulationen und Berechnungen, insbesondere im Kontext von maschinellem Lernen. Hinzu kommen dann eine große Anzahl von MPP und GPU-Knoten, welche für verteilte Berechnungen und Skalierbarkeitsuntersuchung eingesetzt werden. Da die Latenz bei nahezu allen aktuellen Fragestellungen von zentraler Bedeutung ist, wird ein Teil des Budgets für ein Hochgeschwindigkeits-Netzwerk eingesetzt.
Das System muss als eine Einheit nutzbar sein, da auch zahlreiche Szenarien mit Skalierbarkeitsmessungen aufgeführt wurden, bei denen das System als Ganzes reserviert und genutzt werden kann. Daher sieht die Zielarchitektur, auf Basis x86-kompatibler 64-bit-Architektur, die Verwendung von SMP-Knoten mit jeweils 64 CPU Kerne und sehr viel Hauptspeicher für Simulationen und Berechnungen, insbesondere im Kontext von maschinellem Lernen. Hinzu kommen dann eine große Anzahl von MPP und GPU-Knoten, welche für verteilte Berechnungen und Skalierbarkeitsuntersuchung eingesetzt werden. Da die Latenz bei nahezu allen aktuellen Fragestellungen von zentraler Bedeutung ist, wird ein Teil des Budgets für ein Hochgeschwindigkeits-Netzwerk eingesetzt.
Für die Anschaffung steht ein festes Budget (Festpreis) von 1 592 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll ein Cluster realisiert werden, der, unter Berücksichtigung der sonstigen geforderten Leistungsmerkmale, über eine höchstmögliche Gesamtleistung bei gleichzeitig höchstmöglichem Knotengrad verfügt.
Für die Anschaffung steht ein festes Budget (Festpreis) von 1 592 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll ein Cluster realisiert werden, der, unter Berücksichtigung der sonstigen geforderten Leistungsmerkmale, über eine höchstmögliche Gesamtleistung bei gleichzeitig höchstmöglichem Knotengrad verfügt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin, tubIT- IT Service Center, Einsteinufer 17, 10587 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.)
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.)
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 326] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei.)
5. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft.
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen.
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärunggemäß § 50 VgV vorlegen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum…
… § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Referenzliste über erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in Art, Umfang und Preis vergleichbar sind (siehe Formblatt „OV-127-17-6.2-Referenzen“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
9. Eigenerklärung zur Zertifizierung als Partner der / des angebotenen Hersteller/s.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl MMP-Nodes (basic)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl MMP-Nodes mit der Option zur späteren Aufrüstung auf GPU-Nodes
SpecInt/SpecFP-Wert des gesamten Clusters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maximale Energieaufnahme in KW
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Linpack mit Turbo on
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtnettokapazität des angebotenen Filesystems in PiB (nach Abzug aller Redundanzen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mdtest: Metadaten-Performance des Dateisystems
Gewichtung des Preises: 0
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher bzw. englischer Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-127-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-127-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 151-312182 (2017-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-127-17
Gesamtwert des Auftrags: 1337815.13 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV - Gebäude- und Dienstemanagement
Für die Anschaffung steht ein festes Budget (Festpreis) von EUR 1.592.000,- inkl. MwSt. zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll ein Cluster realisiert werden, der, unter Berücksichtigung der sonstigen geforderten Leistungsmerkmale, über eine höchstmögliche Gesamtleistung bei gleichzeitig höchstmöglichem Knotengrad verfügt.
Für die Anschaffung steht ein festes Budget (Festpreis) von EUR 1.592.000,- inkl. MwSt. zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll ein Cluster realisiert werden, der, unter Berücksichtigung der sonstigen geforderten Leistungsmerkmale, über eine höchstmögliche Gesamtleistung bei gleichzeitig höchstmöglichem Knotengrad verfügt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin.
TubIT- IT Service Center.
Einsteinufer 17.
10587 Berlin
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): LINPACK mit Turbo on
Gesamtnettokapazität des angebotenen Filesystems in PiB (nach Abzug allerRedundanzen)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-11 📅
Quelle: OJS 2018/S 004-004877 (2018-01-04)