Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof. Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft. — Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle), — Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran, — Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und — Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kranwagen und Muldenkipper
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof.
Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft.
— Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle),
— Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran,
— Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und
— Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof.
Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft.
— Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle),
— Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran,
— Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und
— Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Saal an der Donau
Postanschrift: Rathausstr. 4
Postleitzahl: 93342
Postort: Saal an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.saal-donau.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: http://www.mayburg.de/Saal-Donau🌏
Die Angabe in Abschnitt II.2.7) ist nicht korrekt sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof.
Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft.
— Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle),
— Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran,
— Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und
— Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell und Wechselladeraufbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Lkw-Fahrgestells sowie um- bzw. Ausbau zu einem Wechselladerfahrzeug.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in Abschnitt II.2.7) ist nicht korrekt sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Bezeichnung des Loses: Abrollbehälter Kran
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Abrollbehälters mit Kranaufbau.
Bezeichnung des Loses: Abrollbehälter Streuaufsatz
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Abrollbehälters für einen Streuaufsatz.
Bezeichnung des Loses: Abrollbehälter Mulden
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Abrollbehälters Mulde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftraggeber bzw. beim Auftragnehmer bzw. siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, z. Hd. RA Christian Stetter, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Dokumente URL: www.mayburg.de/Saal-Donau🌏
URL der Dokumente: www.mayburg.de/Saal-Donau🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 088-171595 (2017-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 171595
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof.
Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft.
— Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle),
— Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran,
— Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und
— Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten„Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Die Gemeinde Saal an der Donau, Lkr. Kelheim, Niederbayern, Bayern, beabsichtigt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) mit Kran für ihren Bauhof.
Das WLF wird in vier (4) Fachlosen beschafft.
— Los 1 umfasst das Fahrgestell und den Wechselladeraufbau (u. a. Rahmen mit Hydraulikpumpe und Schnittstelle),
— Los 2 umfasst den Abrollbehälter Kran,
— Los 3 umfasst den Abrollbehälter Streuaufsatz und
— Los 4 umfasst den Abrollbehälter Mulde.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten„Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Los-##“.
Gesamtwert des Auftrags: 275 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.saal-donau.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.