Die Hochschule Merseburg beabsichtigt die Beschaffung einer neuen, IP basierenden Telekommunikationslösung durchzuführen. Der Systemumfang beträgt ca. 600 IP Telefone und 128 analoge Ports.
Das neue System umfasst u. a. folgende Applikationen:
— zentrale Systemlösungen, redundant und auf der vorhandenen virtuellen VMware, Hyper-V Serverplattform zu installieren;
— IP Telefone mit „self-labeling“ und „free seating“, Softphone;
— UC Lösung Fax, Voicemail, Mobile Devices Integration, Screen Sharing;
— CTI Funktionen und Outlook Integration;
— ACD Systemlösung mit diversen ACD-Gruppen und integrierte Vermittlungsfunktion.
Die neue Kommunikationslösung muss während des laufenden Betriebes installiert und als sanfte Migration in Betrieb genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: ZV 053/17
Kurze Beschreibung:
“Die Hochschule Merseburg beabsichtigt die Beschaffung einer neuen, IP basierenden Telekommunikationslösung durchzuführen. Der Systemumfang beträgt ca. 600...”
Kurze Beschreibung
Die Hochschule Merseburg beabsichtigt die Beschaffung einer neuen, IP basierenden Telekommunikationslösung durchzuführen. Der Systemumfang beträgt ca. 600 IP Telefone und 128 analoge Ports.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekannt zu machen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1,00 EUR eingegeben.
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Quelle: OJS 2017/S 178-364303 (2017-09-12)