Die Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen: — Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). — Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf. — Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021. — Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden zwei Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Referenznummer: 2017-09-GB I-EU
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen:
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf.
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021.
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden zwei Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf.
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021.
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden zwei Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abfallsammelbehälter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaoe.de🌏
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de📧
Telefon: +49 3514040450📞
Fax: +49 35140404444 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-16 📅
Datum des Beginns: 2018-05-02 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 220-456647
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen:
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf.
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021.
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden zwei Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
Geschätzter Gesamtwert: 1 301 400 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Beschreibung in Punkt II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 301 400 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Radebeul, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt V-II-2)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister der Europäischen Union).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister der Europäischen Union).
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt V-II-5)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder Sozialversicherung sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunde nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativ-bescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder Sozialversicherung sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunde nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativ-bescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie ein Einzelbieter behandelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung einer Mindest-Deckungssumme je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 500.000 EUR
— Die Erklärung zur Vertragserfüllungsbürgschaft ist mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist/sind innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters zu den genannten Umsätzen oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Nachweis über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung mit den angegebenen Mindestdeckungssummen.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie ein Einzelbieter behandelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein eines gültigen Zertifikates nach ISO 9001 ff.,
— Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistung erforderlichen…
… Arbeitskräfte mit Angabe der Anzahl der Arbeitskräfte und deren Qualifikation,
… Ausrüstungen und Geräte.
— Die Verleihungsurkunde der GGAWB oder eine gleichwertige Urkunde ist mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
— gültiges Zertifikat nach ISO 9001 ff.,
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung),
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung),
— Angabe/Auflistung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis des Bieters, dass ihm die für die Ausführung der Leistung erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte zur Verfügung stehen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: ZAOE-Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 220-456647 (2017-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen:
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge),
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf,
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021,
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge),
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf,
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021,
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 181 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge),
— Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge),
— Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf,
— Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021,
— Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, davon eine im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Radebeul, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 135 Abs. 2 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 047-102961 (2018-03-06)