Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen

Städtisches Klinikum München GmbH – GF-K/E Zentraleinkauf

Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie. Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten des StKM. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten/ Standorten handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Jede der genannten organisatorischen Einheiten im Verbund des StKM wird ihren Bedarf an Leiharbeitnehmern durch selbständige Verträge unter dem Dach der StKM GmbH decken, sodass die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für sämtliche Ausführungsorte in Betracht kommt. Eine Weiterverleihung von Leiharbeitnehmern innerhalb des Klinikums erfolgt nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) ist ein Verbund aus fünf Kliniken der höchsten Versorgungsstufe mit Standorten in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing sowie der Fachklinik für Dermatologie und Allergologie in der Thalkirchner Straße. Daneben gehören zu dem Klinikverbund das medizinische Dienstleistungszentrum Medizet und eine eigene Akademie. Die hier gegenständliche Beschaffung umfasst sämtliche der vorstehend genannten Einheiten des StKM. Bei den genannten einzelnen Organisationseinheiten/ Standorten handelt es sich nicht um Tochtergesellschaften, sondern Betriebe mit begrenzten Befugnissen. Jede der genannten organisatorischen Einheiten im Verbund des StKM wird ihren Bedarf an Leiharbeitnehmern durch selbständige Verträge unter dem Dach der StKM GmbH decken, sodass die Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsdienstleistungen für sämtliche Ausführungsorte in Betracht kommt. Eine Weiterverleihung von Leiharbeitnehmern innerhalb des Klinikums erfolgt nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Pflegepersonal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum München GmbH – GF-K/E Zentraleinkauf
Postanschrift: Fritz-Erler-Straße 30
Postleitzahl: 81737
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikum-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: michael.klueglich@klinikum-muenchen.de 📧
Fax: +49 89452279-731 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservice.de/sol.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-292377
ABl. S-Ausgabe: 142

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Leiharbeitnehmer insbesondere für die nachfolgenden Dienstarten im gesamten Klinikbereich (Aufzählung nicht abschließend):
— ärztlicher Dienst;
— Pflegedienst (inkl. Altenpflege);
— med.-techn. Dienst;
— Funktionsdienst;
— Verwaltung;
— Wirtschafts- und Versorgungsdienst (inkl. Servicekräfte / Küchenhilfen).
Das Auftragsvolumen in 2016 betrug für alle Arbeitnehmerüberlassungsleistungen 10 000 000 EUR (inkl. MwSt.). Der Anteil für Pflegekräfte betrug ca. 90 %, die restlichen 10 % verteilten sich auf die Berufsgruppen Verwaltung und Versorgungsdienstleistungen.
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Es werden zunächst Rahmenverträge mit den bezuschlagten Unternehmen geschlossen. Die Einzelabrufverträge für die konkrete Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in einem zweiten Schritt. Die der Arbeitnehmerüberlassung zugrunde liegenden Prozesse im Zusammenhang mit den Einzeilabrufen (insb. Bedarfsmeldung, Anforderung, Controlling etc.) werden in digitalisierter Form durchgeführt werden. Im Rahmen der Einführung des Anforderungs- und Dispositionsportals „InSitu“ der InSitu Software GmbH durch die Städtische Klinikum München GmbH werden die Beschaffungs- und Steuerungsprozesse des Klinikums von der Bedarfsmeldung/ Ausschreibung über die Buchung, vom Abschluss des einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages nach § 12 AÜG bis hin zur Zeiterfassung auf elektronische Abwicklungsvorgänge umgestellt. Diese Digitalisierung hat auch zum Ziel, die bisher papier-basierten Prozessschritte zur Vertragserstellung sukzessive auf digitalisierte Prozesse umzustellen. Die in § 12 Abs.1 AÜG für Verträge zwischen Verleiher und Entleiher vorgeschriebene Schriftform nach § 126 BGB soll dabei zukünftig gemäß §§ 126 Abs.3, 126 a BGB durch elektronische Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für 2 Jahre vergeben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 6 VgV) 4 Jahre.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des in Ziff.IV.2.2) der EU-Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote);
2. Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG);
2. Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung/Nachweis des Bieters über den Abschluss einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (eingereichter Nachweis darf nicht älter als 1.4.2017 sein). Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Dispositionsportal „InSitu“ zum Zwecke der Abwicklung der Einzelabrufverträge. Dazu ist die Anlage A3 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
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2. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Dazu ist die Anlage A6 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
3. Schutzerklärung Scientology (Anlage A7). Dazu ist Anlage A7 der Bewerbungsbedingungen zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 100
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH, Fritz-Erler-Straße 30, München.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum
Kontakt
Kontaktperson: Herr Michael Klüglich
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservice.de/sol.html 🌏
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservice.de/sol.html 🌏
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservice.de/sol.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 142-292377 (2017-07-21)