Beschaffung von Blockheizkraftwerken und Heizkesseln für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz AG

Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG

Beschaffung von drei Blockheizkraftwerken und 2 Heizkesseln für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz AG. Das jeweilige BHKW-Modul muss mit einem 4-Takt Gas-Otto-Saug-Motor ausgestattet sein. Es muss mindestens Heizungswärme und Drehstrom im Leistungsbereich 400V/50Hz erzeugen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Die zu erbringenden Leistungsparameter sind:
— thermische Leistung: mindestens 80 kW,
— elektrische Leistung: maximal 50 kW.
Die Nennwärmeleistung der beiden Kessel muss je im Bereich von mindestens 660 bis maximal 750 kW liegen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Der maximal zulässige Betriebsdruck muss 6 bar betragen. Weitere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-14 Auftragsbekanntmachung
2017-03-22 Ergänzende Angaben
2017-03-31 Ergänzende Angaben
2017-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Referenznummer: VB 60/16
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von drei Blockheizkraftwerken und 2 Heizkesseln für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz AG. Das jeweilige BHKW-Modul muss mit einem 4-Takt Gas-Otto-Saug-Motor ausgestattet sein. Es muss mindestens Heizungswärme und Drehstrom im Leistungsbereich 400V/50Hz erzeugen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Die zu erbringenden Leistungsparameter sind: — thermische Leistung: mindestens 80 kW, — elektrische Leistung: maximal 50 kW. Die Nennwärmeleistung der beiden Kessel muss je im Bereich von mindestens 660 bis maximal 750 kW liegen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Der maximal zulässige Betriebsdruck muss 6 bar betragen. Weitere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernwärme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittlerer Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG
Postanschrift: Robert-Schumann-Straße 1
Postleitzahl: 09456
Postort: Annaberg-Buchholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-annaberg-buchholz.de 🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-17 📅
Datum des Endes: 2019-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 034-061093
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von drei Blockheizkraftwerken und 2 Heizkesseln für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz AG. Das jeweilige BHKW-Modul muss mit einem 4-Takt Gas-Otto-Saug-Motor ausgestattet sein. Es muss mindestens Heizungswärme und Drehstrom im Leistungsbereich 400V/50Hz erzeugen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Die zu erbringenden Leistungsparameter sind:
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— thermische Leistung: mindestens 80 kW,
— elektrische Leistung: maximal 50 kW.
Die Nennwärmeleistung der beiden Kessel muss je im Bereich von mindestens 660 bis maximal 750 kW liegen. Die Anlage muss für die Druckstufe PN 16 ausgelegt werden. Der maximal zulässige Betriebsdruck muss 6 bar betragen. Weitere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Beschaffung von 3 Blockheizkraftwerken und zwei Heizkesseln für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz AG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Annaberg-Buchholz, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem
der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die VOL/B und die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Energieversorger
Kontakt
Internetadresse: www.stadtwerke-annaberg-buchholz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Kontaktperson: Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an:
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abstsachsen.de 🌏
Kontaktperson: Angebote sind ausschließlich schriftlich einzureichen

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote dürfen nur per Post, Boten oder persönlich an die unter Punkt I.3) „Kommunikation“ genannte Stelle im geschlossenen und gekennzeichneten Umschlag übergeben werden.
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 034-061093 (2017-02-14)
Ergänzende Angaben (2017-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-109696
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 034-061093
ABl. S-Ausgabe: 59
Quelle: OJS 2017/S 059-109696 (2017-03-22)
Ergänzende Angaben (2017-03-31)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 067-126144
ABl. S-Ausgabe: 67
Quelle: OJS 2017/S 067-126144 (2017-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: : Beschaffung von Blockheizkraftwerken und Heizkesseln.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Annaberg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 082-158188
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 059-109696
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Vergabe wurde aufgehoben, da kein bezuschlagungsfähiges Angebot vorlag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Interreg v.
Zusätzliche Informationen: Vergabe wurde aufgehoben, da kein bezuschlagungsfähiges Angebot vorlag.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunaler Energieversorger

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 082-158188 (2017-04-24)