Beschaffung von Fahrzeugtranspondern für A-SMGCS (Advanced Surface Movement Guidance and Control System) für den Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf GmbH

Der Flughafen Düsseldorf schreibt im Rahmen des europaweiten Projekts zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr die Beschaffung von ca. 120 Fahrzeugtranspondern aus, mit denen die ständig auf dem Vorfeld des Flughafens Düsseldorf befindlichen Kraftfahrzeuge für die Deutsche Flugsicherung über eine Kombination von Radar und Multilateration sichtbar werden..

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Funk- und Radaranlagen
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Düsseldorf schreibt im Rahmen des europaweiten Projekts zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr die Beschaffung von ca. 120 Fahrzeugtranspondern aus, mit denen die ständig auf dem Vorfeld des Flughafens Düsseldorf befindlichen Kraftfahrzeuge für die Deutsche Flugsicherung über eine Kombination von Radar und Multilateration sichtbar werden..
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Funk- und Radaranlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Funkausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 105
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com 🌏
E-Mail: roul.zucali@dus.com 📧
Telefon: +49 211421-20561 📞
Fax: +49 211421-2690 📠
URL der Dokumente: https://www.dus.com/de-de/businesspartner/businessstandort/konzerneinkauf/eu-ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Datum des Beginns: 2017-07-03 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-135508
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist zeitgleich mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Angebot nebst sämtlicher in den online herunter zu ladenden Vergabeunterlagen geforderter Anlagen einzureichen! Teilnahmeanträge und Angebote sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der oben benannten Kontaktstelle eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können noch nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Angebot Ausschreibung – Nicht öffnen!“ versehen werden. Die Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, wobei die Angebote – ähnlich wie im offenen Verfahren– zeitgleich mit den Teilnahmeanträgen einzureichen sind. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Von den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen und Angeboten werden zunächst die Teilnahmeanträge einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. §51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beschafft im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ca. 120 Fahrzeugtransponder zur Einbindung in das bestehende A-SMGCS-System der Deutsche Flugsicherung GmbH am Standort Düsseldorf Flughafen.
Beschreibung der Optionen: Zubehör für die Transponder, Schulung etc. gem. Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ACTION NO 2015-EU-TM-0193-M.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmensdarstellung, möglichst mit Angabe von Rechtsform, Standorten, Anzahl Mitarbeitern, Gründungsjahr, Leistungsbereichen u. ä.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis (Eigenangabe) von Referenzaufträgen über die Lieferung von A-SMGCS-Fahrzeugtranspondern.
Mindeststandards:
Referenzaufträge sind für mindestens 2 Flughäfen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf – Hr. Roul Zucali
Internetadresse: www.dus.com 🌏
Dokumente URL: https://www.dus.com/de-de/businesspartner/businessstandort/konzerneinkauf/eu-ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist zeitgleich mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Angebot nebst sämtlicher in den online herunter zu ladenden Vergabeunterlagen geforderter Anlagen einzureichen! Teilnahmeanträge und Angebote sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der oben benannten Kontaktstelle eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können noch nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Angebot Ausschreibung – Nicht öffnen!“ versehen werden. Die Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, wobei die Angebote – ähnlich wie im offenen Verfahren– zeitgleich mit den Teilnahmeanträgen einzureichen sind. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Von den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen und Angeboten werden zunächst die Teilnahmeanträge einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. §51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote
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wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3135 📞
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 211475-3989 📠
Internetadresse: www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 071-135508 (2017-04-06)