Beschaffung von Flugfunk Peilern

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) beabsichtigt, im Rahmen der Umrüstung des Systems Flugfunk gemäß DVO (EU) 1079/2012 auf das 8.33 kHz Kanalraster, die Erneuerung von 4 Flugfunk Peilern an den Tower Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg und Stuttgart sowie als Option die Lieferung /Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am Standort Langen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-14 Auftragsbekanntmachung
2018-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: Aktenzeichen/Vergabenummer des Auftraggebers: 5546
Kurze Beschreibung:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) beabsichtigt, im Rahmen der Umrüstung des Systems Flugfunk gemäß DVO (EU) 1079/2012 auf das 8.33 kHz Kanalraster, die Erneuerung von 4 Flugfunk Peilern an den Tower Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg und Stuttgart sowie als Option die Lieferung /Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am Standort Langen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Postanschrift: Am DFS-Campus 10
Postleitzahl: 63225
Postort: Langen
Kontakt
Internetadresse: http://www.dfs.de 🌏
E-Mail: susanne.fritz@dfs.de 📧
Telefon: +49 6103-707-4606 📞
Fax: +49 6103-9800-4606 📠
URL der Dokumente: http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 179-366149
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Nach der Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Festlegung der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten dann einen Zugang zu den Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen/Beschaffungsunterlagen), die nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Lieferungen und Leistungen und die Angebotserstellung enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
II.2.4.1 Allgemein:
In der DFS werden Peiler zur Unterstützung der Fluglotsen bei der Flugverkehrskontrolle verwendet. Es handelt sich dabei um eine flugsicherungstechnische Einrichtung, welche die Richtung vom Standort des Peilers am Boden zum Flugzeug ermittelt, solange der Bordsender des Flugzeuges sendet. Die Information über die Richtung zum Flugzeug wird im Air Traffic Management System (ATM System) am Lotsenarbeitsplatz dargestellt.
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II.2.4.2 Liefer- und Leistungsumfang:
Lieferung u. Installation von vier Flugfunk Peilern an den Tower Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg u. Stuttgart einschließlich vorbereitender Arbeiten am Standort, die Antennenmontage sowie Planung, Abstimmung mit den zu beteiligenden Dritten u. die Realisierung der Infrastrukturanbindung (Elektro, Daten) sowie optional die Lieferung u. Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am Standort Langen.
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An den Tower Standorten Hannover und Münster/Osnabrück ist die Neuerrichtung eines Fundamentes für die Peilantenne erforderlich. In Nürnberg ist die Antennenaufnahme auf dem Dach eines flughafeneigenen Gebäudes neu auszufertigen. In Stuttgart muss ein vorhandener 25 m Gittermast mit einem Standrohr auf der Mastplattform weiter genutzt werden und vom Auftragnehmer ein Flanschadapter für die Aufnahme der Antenne am Standrohr des Mastes geliefert werden. An den Standorten Hannover, Nürnberg und Stuttgart können vorhandene Container mit max. zwei Gestellpositionen weiter genutzt werden, um beispielsweise Zubehörbaugruppen für die Übertragung der Peildaten zu den Gestellräumen in den Niederlassungsgebäuden unterzubringen. In Münster/Osnabrück muss der Aufbau der Peileinheit ohne Container erfolgen. Die Geräteeinheit ist entweder am Mast der Peilantenne oder in einem wetterfesten Schaltschrank neben der Peilantenne unterzubringen.
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Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen sind im Rahmen der Angebotsphase an allen Standorten Ortsbesichtigungen (Site Surveys) vorgesehen. Für den ersten Peiler erfolgt eine Werksabnahme. Nach der erfolgreichen Werksabnahme erteilt die DFS die Freigabe zur Auslieferung. Die am jeweiligen Standort erbrachten Lieferungen und Leistungen werden dann jeweils einer Endabnahmeprüfung unterzogen. Der Liefer- und Leistungsumfang beinhaltet weiterhin eine Erstschulung für 5 DFS Mitarbeiter. Die Erstschulung soll die Dauer von einem Tag nicht überschreiten. Die Schulung umfasst Bedienung, Konfiguration und Instandsetzung durch einfachen Baugruppentausch.
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Auslieferungs- und Inbetriebnahmetermine: Es ist vorgesehen 2 Peiler pro Jahr in Betrieb zu nehmen, d. h. Lieferung und Inbetriebnahme von 2 Peilern im 2. Halbjahr 2018 und 2 Peilern im Jahr 2019.
Weitere optionale Lieferungen und Leistungen sind unter II.2.11 aufgeführt.
II.2.4.3 Die technischen Anforderungen sind unter VI.3), Ziffer 7. aufgeführt.
Beschreibung der Optionen:
1. Lieferung und Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am DFS Standort Langen.
2. Nachschulung von weiteren DFS Mitarbeitern im selben Umfang wie die unter II.2.4.2 aufgeführte Erstschulung.
Zusätzliche Informationen:
Nach der Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Festlegung der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten dann einen Zugang zu den Vergabeunterlagen (Auftragsunterlagen/Beschaffungsunterlagen), die nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Lieferungen und Leistungen und die Angebotserstellung enthalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1
Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist die Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.
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III.1.1.2
Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1 Vorlage einer Unternehmensdarstellung (Darstellung / Vorstellung des Unternehmens wie z. B. Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen).
III.1.2.2 Angabe der Umsätze (Gesamtumsatz und Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart) für die letzten 3 Jahre.
III.1.2.3 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gesamt und der Spezialisten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart im Bereich Flugfunk Peiler.
III.1.2.4 Vorlage der Nachweise einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Unternehmenshaftpflichtversicherung) unter Angabe der Deckungssummen.
III.1.2.5 Erklärung des Bewerbers, ob und gegebenenfalls für welche Leistung er beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen.
Allgemeiner Hinweis:
1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als drei Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
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2. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3 (Zusätzliche Angaben).
Mindeststandards:
III.1.2.6
Bonitätsbewertung durch die Firma Creditsafe (die Bewertung wird durch die DFS eingeholt). Die Bonitätsbewertung durch die Firma Creditsafe muss mindestens einen Bonitätsindex Score von 3,4 aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1
Inhaltliche Darstellung realisierter, vergleichbarer Aufträge in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung bereits gelieferter und installierter Flugfunk Peiler mit Angabe des Realisierungszeitraumes und möglichst Nennung des Auftraggebers sowie Auftragswerte die in den vergangenen 3 Jahren abgewickelt wurden. Bitte verwenden Sie dafür das unter folgendem Link: http://www.dfs.de_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen/ abrufbare Formblatt.
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Allgemeiner Hinweis:
1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
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2.Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3 (Zusätzliche Angaben).
Mindeststandards:
III.1.3.2
Schriftliche Erklärung des Bewerbers, im Falle einer Zuschlagserteilung die erforderliche Musterzulassung für die Peiler beim in Deutschland zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gemäß der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung (Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung – FSMusterzulV vom 21. Dezember 2001) zu erwirken. Die Musterzulassung muss spätestens zum Beginn der Endabnahmeprüfung des ersten Standortes vorliegen. Die Kosten für die Musterzulassung sind vom Auftragnehmer zu tragen.
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III.1.3.3
Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder Vorhandensein eines vergleichbaren Verfahrens welches angewendet wird. Das Unternehmen hat hierzu im Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vorliegt.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge zur Fachkunde und zur technischen Leistungsfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Inhaltliche Darstellung realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierten Projektbeschreibungen) insbesondere in der Leistungsart „Lieferung und Installation von Flugfunk Peilern“ mit Angabe des Realisierungszeitraums und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen 3 Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung (geht zu 100 % in die fachliche Bewertung ein).
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Fritz / in Vertretung: Sabine Speckmann (sabine.speckmann@dfs.de, +49-6103-707-4632)
Internetadresse: www.dfs.de 🌏
Dokumente URL: www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Beschaffungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Falls der Bewerber plant, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Fachkunde anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV zu bedienen, sind entsprechende Angaben/Informationen/Unterlagen auch von diesem Unternehmen zu den Ziffern III.1.2 u. III.1.3 einzureichen. Damit die Angaben/Informationen/Unterlagen von diesem Unternehmen mit in die Bewertung mit einbezogen werden können, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung gemäß § 47 VgV von diesem Unternehmen einzureichen. Die Verpflichtungserklärung muss eine verbindliche Aussage des Unternehmens enthalten, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung muss in schriftlicher Form, unterzeichnet von diesem Unternehmen, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden.
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2. Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens u. bei der Vertragsdurchführung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung (sowie auf Datenträger) inkl. aller geforderten Unterlagen/Nachweise/Informationen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis "Nicht öffnen, Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Beschaffung von Flugfunk Peilern“, Vergabenummer 5546 zu kennzeichnen.
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5. Die DFS behält sich vor, Firmenbesuche durchzuführen, um die eingereichten Angaben vor Ort zu verifizieren.
6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge u. der späteren Angebote erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
7. zu II.2.4.3 Technische Anforderungen: Die Peiler müssen insb. die folgenden Merkmale besitzen:
— Der Frequenzbereich muss das VHF Flugfunkband 118…137 MHz wahlweise sowohl im 25 kHz als auch im 8.33 kHz Kanalraster umfassen.
— Die Peiler müssen 2 oder mehr unabhängig voneinander zu betreibende Peilkanäle aufweisen.
— Die Peilgenauigkeit muss 2° RMS oder besser sein.
— Die Peiler müssen eine Schnittstelle für die Ausgabe der Peildaten an das ATM System haben. Die Schnittstelle soll bevorzugt TCP basiert oder alternativ seriell sein.
— Die Peiler müssen die Möglichkeit für eine Bodensenderausblendung (Ground Transmitter Suppression GTS) aufweisen.
— Bedienung (z.B. Wahl des Frequenzkanales), Überwachung u. Fehlerindikation müssen in geeigneter Form abgesetzt vom Peilgerät am Antennenstandort möglich sein.
— Die Peiler müssen eine SNMP Fernüberwachungsschnittstelle besitzen, welche wenigstens einen „Go“/“NoGo“–Status liefert.
— Die Peiler u. das Zubehör müssen als Produkte gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) laienbedienbar sein. In der Regel wird dies durch Anschluss über Stecker/Steckdose erreicht. Anschlüsse über Klemmen sind zu vermeiden.
— Die Peiler müssen für den Betrieb über eine Musterzulassung beim in Deutschland zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemäß der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung u. Betrieb von Anlagen u. Geräten für die Flugsicherung (Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung – FSMusterzulV vom 21. Dezember 2001) verfügen. Die Musterzulassung muss spätestens zum Beginn der Endabnahmeprüfung des ersten Standortes vorliegen. Die Kosten für die Musterzulassung sind vom Auftragnehmer zu tragen.
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— Die optionale Referenz- u. Schulungsanlage (siehe unter II.2.11) soll vorzugsweise mit einer Antennennachbildung ausgestattet sein, welche keine Freifeldausbreitung voraussetzt. Eine Beaufschlagung der Peilantenne durch ein Testsignal ist auch möglich. Die in diesem Fall erforderliche Montage der Testantenne mit Verkabelung ist dann Teil des Liefer-/Leistungsumfangs. Bei diesem Peiler soll es sich um eine Minimalkonfiguration handeln.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499163 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 179-366149 (2017-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) beabsichtigt, im Rahmen der Umrüstung des Systems Flugfunk gemäß DVO (EU) 1079/2012 auf das 8.33 kHz Kanalraster, die Erneuerung von vier Flugfunk Peilern an den Tower Standorten Hannover, Münster/Osnabrück, Nürnberg und Stuttgart sowie als Option die Lieferung / Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am Standort Langen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 172-390145
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 179-366149
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Punkt II.1.7 sowie V.2.4 bezüglich der Angabe des Auftragswertes: Der angegebene Betrag in Höhe von 1 EUR stellt nicht den tatsächlichen Auftragswert dar. Gemäß § 39 Absatz (6) Nr. 3 und 4 VgV erfolgt keine Veröffentlichung des Auftragswertes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
An den Tower Standorten Hannover und Münster/Osnabrück ist die Neuerrichtung eines Fundamentes für die Peilantenne erforderlich. In Nürnberg ist die Antennenaufnahme auf dem Dach eines flughafeneigenen Gebäudes neu auszufertigen. In Stuttgart muss ein vorhandener 25 m Gittermast mit einem Standrohr auf der Mastplattform weiter genutzt werden und vom Auftragnehmer ein Flanschadapter für die Aufnahme der Antenne am Standrohr des Mastes geliefert werden. An den Standorten Hannover, Nürnberg und Stuttgart können vorhandene Container mit max. zwei Gestellpositionen weiter genutzt werden, um beispielsweise Zubehörbaugruppen für die Übertragung der Peildaten zu den Gestellräumen in den Niederlassungsgebäuden
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Unterzubringen. In Münster/Osnabrück muss der Aufbau der Peileinheit ohne Container erfolgen. Die Geräteeinheit ist entweder am Mast der Peilantenne oder in einem wetterfesten Schaltschrank neben der Peilantenne unterzubringen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen sind im Rahmen der Angebotsphase an allen Standorten Ortsbesichtigungen (Site Surveys) vorgesehen. Für den ersten Peiler erfolgt eine Werksabnahme. Nach der erfolgreichen Werksabnahme erteilt die DFS die Freigabe zur Auslieferung. Die am jeweiligen Standort erbrachten Lieferungen und Leistungen werden dann jeweils einer Endabnahmeprüfung unterzogen. Der Liefer und Leistungsumfang beinhaltet weiterhin eine Erstschulung für 5 DFS Mitarbeiter. Die Erstschulung soll die Dauer von einem Tag nicht überschreiten. Die Schulung umfasst Bedienung, Konfiguration und Instandsetzung durch einfachen Baugruppentausch.
Mehr anzeigen
Auslieferungs- und Inbetriebnahmetermine: Es ist vorgesehen 2 Peiler pro Jahr in Betrieb zu nehmen, d.h. Lieferung und Inbetriebnahme von 2 Peilern im 2. Halbjahr 2018 und 2 Peilern im Jahr 2019.
Beschreibung der Optionen:
1) Lieferung und Installation einer Referenz- und Schulungsanlage am DFS Standort Langen.
2) Nachschulung von weiteren DFS Mitarbeitern im selben Umfang wie die unter II.2.4.2 aufgeführte Erstschulung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg, Münster/Osnabrück, Stuttgart, Hannover

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterien gemäß der an die Bieter versendeten Angebotsaufforderung vom 11.1.2018 (fachliche Gesamtbewertung 70 % und kaufmännische Bewertung 30 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70/30
Kostenkriterium (Name): Ermittlung des besten Preis-/Leistungsverhältnisses
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-12 📅
Name: Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mühldorfstraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrswesen – Flugsicherung
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Fritz

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Punkt II.1.7 sowie V.2.4 bezüglich der Angabe des Auftragswertes:
Der angegebene Betrag in Höhe von 1 EUR stellt nicht den tatsächlichen Auftragswert dar. Gemäß § 39 Absatz (6) Nr. 3 und 4 VgV erfolgt keine Veröffentlichung des Auftragswertes.
Quelle: OJS 2018/S 172-390145 (2018-09-05)