Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405). Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Minden-Lübbecke
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-279715
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote findet außerhalb der Öffentlichkeit statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate;
— Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens);
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular befindet sich bei den Ausschreibungsunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Anforderungen des Nordrhein-Westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sind einzuhalten. Die hiernach erforderlichen Nachweise sind nach dem geltenden Bestbieterprinzip innerhalb von 5 Werktagen nach beabsichtigtem Zuschlag nur von demjenigen Bieter einzureichen, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Die beizufügenden Erklärungen (Vordrucke bei den Ausschreibungsunterlagen) sind Vertragsbestandteil.
Die Anforderungen des Nordrhein-Westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes sind einzuhalten. Die hiernach erforderlichen Nachweise sind nach dem geltenden Bestbieterprinzip innerhalb von 5 Werktagen nach beabsichtigtem Zuschlag nur von demjenigen Bieter einzureichen, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Die beizufügenden Erklärungen (Vordrucke bei den Ausschreibungsunterlagen) sind Vertragsbestandteil.
Weitere Informationen hierzu in den Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet außerhalb der Öffentlichkeit statt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 136-279715 (2017-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an 2 Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Der Wasserbeschaffungsverband "Am Wiehen" ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an 2 Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an 2 Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 400 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an 2 Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung. Die Lieferung soll am 1.1.2018 beginnen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-18 📅
Name: Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
Postanschrift: Osnabrücker Straße 205
Postort: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5223967186📞
Land: Münster
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,