Die geplante Baumaßnahme umfasst den 8-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Homberg und AS Duisburg-Häfen. Die Ausbaulänge beträgt rd. 4,4 km. Innerhalb des Ausbauabschnittes werden mehrere A-Bauwerke, Verkehrszeichenbrücken sowie Lärmschutzanlagen und Stützwandbauwerke erforderlich. Die Erneuerung der Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp sowie die Brückenbauwerke sind nicht Bestandteil der nachfolgend beschriebenen Leistungen. Die bauliche Abhängigkeit zur Rheinbrücke und die vollständige Aufrechterhaltung des Verkehrs der A40 sind bei diesen Maßnahmen jedoch zentrale Randbedingung. Bestandteil des Vertrages ist die Planung der Lärmschutzwände, Stützwände und Verkehrszeichenbrücken/-ausleger für die jeweils ein Entwurfsheft entsprechend RAB-ING erstellt werden soll.
— für die nördlichen Bauwerke (getrennt in Lärmschutzanlagen und Stützwände),
— die südlichen Bauwerke (getrennt in Lärmschutzanlagen und Stützwände),
— die Verkehrszeichenbrücken/-ausleger Für die Baumaßnahme sind nach den Vorschriften der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lärmtechnische Untersuchungen unter Einbeziehung der Außenwohnbereiche durchgeführt worden. Die durchgeführten Untersuchungen (Berechnung, Bewertung, Bemessung) haben ergeben, dass in Teilbereichen Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes vorzusehen sind. Die hierfür erforderlichen Lärmschutzanlagen erreichen im Abschnitt Essenberg und Neuenkamp Höhen von 8 bis 10 m. Die nördlich und südlich angrenzenden Grundstücke sind durch Wohnbaunutzung, gewerbliche Nutzung sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen belegt. Durch die Umsetzung der geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird die Lärmimmissionssituation gegenüber der Bestandsituation deutlich verbessert. Die Gestaltung der Lärmschutzanlagen ist mit dem beauftragten Architekten abzustimmen. Kreuzende Kabel- und Leitungen sind zu berücksichtigen. Alle Lärmschutzanlagen werden als Wand aus Stahlstützen und absorbierenden Aluminiumelementen ausgebildet. Insgesamt sind 5 Stützwände herzustellen. In dem betrachteten Planungsabschnitt sind 9 Verkehrszeichenbrücken (VZB) und 3 Verkehrszeichenausleger (VZA) vorgesehen. Bestandteil des Vertrages ist,
— die Planung der Lärmschutzwände und der Stützwände in den Leistungsphasen 2, 3 und 6 HOAI § 41ff. (Objektplanung) sowie Leistungsphasen 2 und 3 HOAI § 49ff. (Tragwerksplanung),
— die Planung der Verkehrszeichenbrücken/-ausleger in den Leistungsphasen 3 und 6 HOAI § 41 ff. (Objektplanung) sowie Leistungsphase 3 HOAI § 49ff. (Tragwerksplanung),
—Besondere Leistungen Die Planungsaufgabe ist auch dadurch gekennzeichnet, dass der Ausbau unter Verkehr und unter Berücksichtigung der Bauphasen der Rheinbrücke stattfinden muss. Dies ist insbesondere bei der Baulogistik zu berücksichtigen und in der Planung auszuarbeiten (Besondere Leistung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Honorar (endgültiges Angebot)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 225-468638
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AD01280104
Titel: Objekt-, Tragwerkspl. LSW, Stützwände, VZB, VZA
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Postanschrift: Weimarische Straße 46
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 254833.28 💰