Betankung Dienstfahrzeuge ab dem 1.3.2018 bis zum 28.2.2022
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 90 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.3.2018 und endet am 28.2.2022.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
— räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
— die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
— unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
— unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-16.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-11-16
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Auftragsbekanntmachung
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