Betankung Dienstfahrzeuge ab dem 1.3.2018 bis zum 28.2.2022

Stadt Wermelskirchen

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 90 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.3.2018 und endet am 28.2.2022.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
— räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
— die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe mĂĽssen alle den derzeit gĂĽltigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
— unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
— unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung von Fahrzeugen
Menge oder Umfang:
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:— ca. 90 000 Liter Diesel;— ca. 8 000 Liter Super.Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich.Es werden zusätzlich ca. 90 Tankkarten benötigt.Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betankung von Fahrzeugen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wermelskirchen
Postanschrift: TelegrafenstraĂźe 29-33
Postleitzahl: 42929
Postort: Wermelskirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wermelskirchen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de đź“§
Telefon: +49 2196/710112 📞
Fax: +49 2196/7107112 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-16 đź“…
Einreichungsfrist: 2018-01-23 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 223-464814
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Wertungskriterien: Maßgebend sind die fiktiven Kosten für den Vertragszeitraum von 4 Jahren, die sich zusammensetzen aus: — Wegstrecke: Die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort Städtischer Betriebshof, Im Belten 4 zur Tankstelle wird mit einem fiktiven Betrag von 1,00 EUR einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten pro Kilometer berücksichtigt. Es wird von jährlich 1.400 Tankvorgängen ausgegangen. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt über Google Maps; — Rabattkonditionen: Es wird der Rabatt zugrunde gelegt mit der fiktiven Annahmen von 360 000 Liter Diesel und 32 000 Liter Super; — Service und Abrechnung: Für die Berechnung der Gebühren werden 90 Tankkarten zugrunde gelegt (Alternativ wird für Gebühren in Abhängigkeit des Umsatzes von einem Jahresumsatz von 100 000 EUR ausgegangen); — Tagespreis: Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt. Eignungsnachweise: Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen, äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG-Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten werden anerkannt. Hinweis nach dem TVgG NRW zum Bestbieterprinzip: Gemäß § 9 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), in Kraft getreten am 1.4.2017, sind die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieterprinzip). Daher wird in diesem Zusammenhang und gem. § 9 Abs. 2 TVgG NRW hiermit darauf hingewiesen, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung, innerhalb der in dieser Aufforderung dann genannten Frist, die nach dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen hat. Die Frist zur Vorlage wird durch die Stadt Wermelskirchen im Einzelfall festgesetzt. Sie muss mind. 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist durch die Zentrale Vergabestelle verlängert werden. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Die Vorlage hat in geeigneter Form zu erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Form verlangt wird, ist grundsätzlich die Textform nach § 126 b BGB ausreichend. Hinweis zum Erhalt der Unterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort bis zum 8.1.2018, 10:00 Uhr unentgeltlich auch elektronisch zum Abruf unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Ausschreibungen.php Sollten die Unterlagen elektronisch abgerufen werden, so wird empfohlen, die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wermelskirchen hierüber kurz per E-Mail (vergabestelle@wermelskirchen.de ) unter Nennung von Kontaktdaten zu informieren, damit etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können. Andernfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen über den o. g. Link zu informieren. Zusammenfassung der mit dem Angebot (Vordruch Nr. 3) einzureichenden Unterlagen: — die Leistungsbeschreibung (Vordruck Nr. 9); — die zusätzlichen Vertragsbedingungen (Vordruck Nr. 4). Es ist darauf zu achten, den Umschlag, in dem das Angebot eingereicht wird, deutlich als „Angebot – Nicht öffnen“ (oder ähnlich) möglichst unter Benennung des Ausschreibungsgegenstandes zu kennzeichen. Es empfiehlt sich, hierfür den als Vordruck Nr. 10 zur Verfügung gestellten Rücksende-Aufkleber zu verwenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 90 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.3.2018 und endet am 28.2.2022.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
— räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
— die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe mĂĽssen alle den derzeit gĂĽltigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
— unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
— unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Menge oder Umfang:
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
— ca. 90 000 Liter Diesel;
— ca. 8 000 Liter Super.
Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich.
Es werden zusätzlich ca. 90 Tankkarten benötigt.
Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen.
Referenznummer: 10/1_ZVS_EU_OV_VgV_Betankung Dienstfahrzeuge ab 2018

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsnachweise erfolgen in Form von Eigenerklärungen:
— Der Bieter erklärt, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungsnachweise erfolgen in Form von Eigenerklärungen:
— Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung er-füllt.
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— Der Bieter erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfah-ren eröffnet/beantragt/mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquida-tion befindet.
— Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung hat mit Angabe des Versiche-rungsunternehmens und der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungsnachweise erfolgen in Form von Eigenerklärungen:
— Der Bieter erklärt, dass er die Leistung im eigenen Betrieb ausführen wird.
AuftragsausfĂĽhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
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Die Abrechnung erfolgt ĂĽber ein Abrechnungssystem, das folgende Grundbedingungen enthalten muss:
— Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte);
— für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege be-kommt der Fahrer schon beim Tanken. Es handelt sich um die Organisationseinheiten:
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— Amt 10 Haupt-und Personalamt,
— Amt 20/1.2 Zahlungsabwicklung,
— Amt 37/1 Feuerwehr,
— Amt 37/2 Rettungsdienst,
— Amt 51/7 Soziales,
— Amt 65 Gebäudemanagement,
— Amt 66 Betriebshof,
— SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb,
— die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten enthalten:
— Datum und Uhrzeit des Tankvorganges,
— Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle),
— Art und Menge des getankten Kraftstoffes,
— Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges,
— Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
— Basispreis des einzelnen Tankvorganges,
— Unterschrift des Fahrers,
— Änderungen der o. g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich,
— Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.
Weitere geforderte Angaben:
— Lage der Tankstelle,
— Räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zu. Ge-samtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO (die Anerkennung der räumli-chen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber),
— Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) möglich sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service),
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— Bargeldlose Betankung,
— Tankkartensystem pro Fahrzeug bzw. Gerät,
— Separate monatliche Abrechnung, einzeln für jede der 8 Organisationseinheiten der Stadt,
— SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Ă–ffnungsort: 42929 Wermelskirchen.
Ort des Eröffnungstermins: 42929 Wermelskirchen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Schulte
Internetadresse: www.wermelskirchen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-03-01 đź“…
Datum des Endes: 2022-02-28 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10/1_ZVS_EU_OV_VgV_Betankung Dienstfahrzeuge ab 2018
Zusätzliche Informationen
Wertungskriterien:
MaĂźgebend sind die fiktiven Kosten fĂĽr den Vertragszeitraum von 4 Jahren, die sich zusammensetzen aus:
— Wegstrecke: Die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort Städtischer Betriebshof, Im Belten 4 zur Tankstelle wird mit einem fiktiven Betrag von 1,00 EUR einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten pro Kilometer berücksichtigt. Es wird von jährlich 1.400 Tankvorgängen ausgegangen. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt über Google Maps;
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— Rabattkonditionen: Es wird der Rabatt zugrunde gelegt mit der fiktiven Annahmen von 360 000 Liter Diesel und 32 000 Liter Super;
— Service und Abrechnung: Für die Berechnung der Gebühren werden 90 Tankkarten zugrunde gelegt (Alternativ wird für Gebühren in Abhängigkeit des Umsatzes von einem Jahresumsatz von 100 000 EUR ausgegangen);
— Tagespreis: Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
Eignungsnachweise:
Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen, äquivalente Nachweise
von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG-Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Ăśbersetzung in die deutsche Sprache einreichen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Hinweis nach dem TVgG NRW zum Bestbieterprinzip:
Gemäß § 9 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), in Kraft getreten am 1.4.2017, sind die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieterprinzip).
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Daher wird in diesem Zusammenhang und gem. § 9 Abs. 2 TVgG NRW hiermit darauf hingewiesen, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung, innerhalb der in dieser Aufforderung dann genannten Frist, die nach dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen hat. Die Frist zur Vorlage wird durch die Stadt Wermelskirchen im Einzelfall festgesetzt. Sie muss mind. 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist durch die Zentrale Vergabestelle verlängert werden.
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Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Die Vorlage hat in geeigneter Form zu erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Form verlangt wird, ist grundsätzlich die Textform nach § 126 b BGB ausreichend.
Hinweis zum Erhalt der Unterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen ab sofort bis zum 8.1.2018, 10:00 Uhr unentgeltlich auch elektronisch zum Abruf unter folgendem Link zur VerfĂĽgung: http://www.wermelskirchen.de/leben/aktuelles/auftraege/Oeffentl_Ausschreibungen.php
Sollten die Unterlagen elektronisch abgerufen werden, so wird empfohlen, die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wermelskirchen hierĂĽber kurz per E-Mail
(vergabestelle@wermelskirchen.de ) unter Nennung von Kontaktdaten zu informieren, damit etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige
Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können. Andernfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen über den o. g. Link zu informieren.
Zusammenfassung der mit dem Angebot (Vordruch Nr. 3) einzureichenden Unterlagen:
— die Leistungsbeschreibung (Vordruck Nr. 9);
— die zusätzlichen Vertragsbedingungen (Vordruck Nr. 4).
Es ist darauf zu achten, den Umschlag, in dem das Angebot eingereicht wird, deutlich als „Angebot – Nicht öffnen“ (oder ähnlich) möglichst unter Benennung des Ausschreibungsgegenstandes zu kennzeichen.
Es empfiehlt sich, hierfĂĽr den als Vordruck Nr. 10 zur VerfĂĽgung gestellten RĂĽcksende-Aufkleber zu verwenden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de đź“§
Telefon: +49 221/147-3045 📞
Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 221/147-2889 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
NachprĂĽfungsantrags erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenĂĽber dem
Auftraggeber gerĂĽgt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenĂĽber dem Auftraggeber gerĂĽgt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer RĂĽge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51462
Telefon: +49 2202/ 13-0 📞
Wiederkehrender Auftrag
Herbst/Winter 2021.
Quelle: OJS 2017/S 223-464814 (2017-11-16)